Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Landratsamt Rosenheim stellte uns die nachfolgenden wichtigen Informationen zum Thema "Wiederzulassung von Kindern in Kita und Schule" zur Verfügung: 

 

"... Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund zahlreicher Nachfragen, hat uns das staatl. Gesundheitsamt Rosenheim gebeten Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Die Vorgaben zur Wiederzulassung zum Besuch der Schule bzw. Kita des Rahmenhygieneplans für Schulen bzw. für Kitas beziehen sich auf Symptome einer unspezifischen schwereren Erkrankung.

Der Sinn der Regelung im Rahmenhygieneplan ist, dass diese Schüler bzw. Kitakinder einer ärztlichen Abklärung bzw. Testung zugeführt werden, um zu verhindern, dass unerkannte COVID-Fälle in die Schulen/ Kitas getragen werden.

Völlig anders verhält es sich bei bestätigten COVID-Fällen. Diese sind vom Gesundheitsamt erfasst, die Betroffenen werden unter Isolation gestellt. Eine Entlassung aus der Isolation erfolgt erst, wenn die Person nicht mehr infektiös ist. Dies richtet sich nach dem Verlauf der Erkrankung und ist frühesten bei Beschwerdefreiheit nach 10 Tagen der Fall.

COVID-Erkrankte, die noch Symptome aufweisen bzw. noch infektiös, werden nicht aus der Quarantäne entlassen.

Eine erneute Negativ-Testung nach Entlassung aus der Quarantäne ist weder fachlich sinnvoll noch notwendig.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fachbereich Kindertagesbetreuung
Landratsamt Rosenheim ..."

 

Häufig gestellte Fragen bezüglich Schule und Kita werden in den anliegenden Dokumenten beantwortet:

pdfWiederzulassung von Kindern in Kita - Häufig gestellte Fragen und Antworten182.37 kB

pdfWiederzulassung von Kindern in Schulen - Häufig gestellte Fragen und Antworten790.1 kB