Ergebnisse aus der Pressekonferenz des Bayerischen Kabinetts vom 14.12.20 13:00 Uhr:

Die Staatsministerin Carolina Trautner und der Staatsminister Prof. Piazolo haben in der heutigen Pressekonferenz den Anspruch auf die Notbetreuung wie folgt definiert.

„Anspruch auf Notbetreuung hat derjenige, der diese benötigt, nicht derjenige der sie wünscht“. Als grobe Orientierung wurden die Regelungen während des erstens lock-down angegeben.

Die Gemeinde Oberaudorf kann den jeweiligen persönlichen Bedarf an einer Notbetreuung nicht feststellen, sie kann ihn auch nicht bewerten. Wir sind daher auf Ihre Mitarbeit angewiesen.

Grundsätzlich legen wir die vorgegebenen Regelungen für unsere Einrichtung wie folgt aus:

Eltern die der systemrelevanten Gruppe während des ersten lock-down zugeordnet waren und Eltern die keine alternative Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder sicherstellen können und die auch keine Möglichkeit haben Urlaub zu nehmen, können ihre Kinder weiterhin in die Betreuungseinrichtung der Gemeinde Oberaudorf bringen.

Die Gemeinde wird die Gründe die zu einer Inanspruchnahme der Notbetreuung führen nicht kontrollieren. Wir bitten aber um eine kurze schriftliche Begründung die die Notwendigkeit der Inanspruchnahme darstellt. Wir bitten Sie Ihre Kinder ausschließlich in wirklich notwenigen Fällen in unsere Einrichtung zu bringen. Es liegt im Interesse der Gemeinde, die Mitarbeiter und die Kinder zu schützen, dies gelingt nach Aussage der Bayerischen Staatsregierung nur, wenn wir die Betreuungszahlen in unseren Einrichtungen reduzieren. Wir versuchen dies mit Augenmaß und ohne Bürokratie zu erreichen.

Mir ist bewusst, dass sich in der Auslegung und Definition der Notbetreuung durch die Staatsregierung jederzeit noch Änderungen ergeben können, die für uns nicht absehbar sind. Ich möchte Sie aber nach jetzigem Kenntnisstand schnellstmöglich informieren, damit Sie die nächsten Tage organisieren können. Durch die schnelle Information bestehen aber theoretische Unsicherheiten, insofern Änderungen durch die Staatsregierung erfolgen. Diese müssten bei der späteren Umsetzung aufs Neue bewertet werden.

Daher bleibt das beschriebene Vorgehen aufrecht, bis der Gesetzgeber Maßnahmen konkretisiert, oder verändert.

Wir hoffen auf Ihre Kooperation und entschuldigen uns für die Umstände.  

Viele Grüße und bleiben Sie gesund,

Prof. Dr. Matthias Bernhardt

1.Bürgermeister