Liebe Eltern,

nach der Verlängerung der Lock Down Regelungen haben uns bisher keine neuen Anweisungen der Regierung im Hinblick auf die Notbetreuung erreicht. Wir gehen daher davon aus, dass die Regelung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 14.12.2020 weiter bestand haben.

Danach sollen folgende Personengruppen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
  • Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Zudem gilt für Familien die aus Corona-Risikogebieten zurückgekehrt sind, folgende Regelung:

Der Ministerrat hat am 22. Dezember 2020 eine Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrende beschlossen. Das bedeutet konkret: Jeder, der aus einem Corona Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Das gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Das negative Testergebnis ist unaufgefordert der Einrichtungsleitung vorzulegen.

Sollten sich Neuerungen ergeben, werden wir Sie umgehend informieren.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund,

Ihr Matthias Bernhardt

1.Bürgermeister