Rund 80 Schülerinnen und Schüler aus dem bayerischen Inntal, die in Kufstein in das Gymnasium gehen, können ab kommenden Montag am Präsenzunterricht teilnehmen. Dem Antrag der Schulleitung auf Befreiung der Quarantänepflicht für die bayerischen Schülerinnen und Schüler hat das Landratsamt Rosenheim entsprochen.

Zudem kümmerte sich das Landratsamt um die Schülerbeförderung. Die rechtliche Prüfung ergab, dass eine grenzüberschreitende Beförderung zulässig ist, wenn ausschließlich Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland befördert werden. Das ist sichergestellt, weil der Schulbus nicht Teil einer öffentlichen Buslinie ist.

Die Schülerbeförderung wird bei der Bundespolizei angezeigt. Die Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig getestet werden. Gleiches gilt für den Busfahrer. Als “Arbeitskraft im Verkehrssektor” fällt er unter eine systemrelevante Berufsgruppe. Bei allen ist eine digitale Einreiseanmeldung und ein negativer COVID-Test erforderlich, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Die Rosenheimer Verkehrsgesellschaft beauftragte die Firma “Busreisen Astl” mit der Schülerbeförderung.