3G für Büchereien

Ab dem 2. September gilt in Bayern eine 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese bringt einige Änderungen der bisher gewohnten Corona-Regeln mit sich.

Maskenpflicht

Es gilt in allen öffentlichen Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Kinder bis zum 6. Geburtstag sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

3G-Regel

Ab einer Inzidenz von > 35 im Landkreis ist der Zugang zu öffentlichen Bibliotheken und zu Veranstaltungen nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Der jeweilige Nachweis ist vor Eintritt in die Räumlichkeiten zu kontrollieren.

  • Als geimpft gilt man 14 Tage nach Erhalt der 2. Impfung (respektive der 1. bei Johnson & Johnson)
  • Als genesen gilt man min. 28 Tage nach einem positiven PCR-Test max. 6 Monate lang
  • Als Tests gelten Antigentests, die höchstens 24 h alt sein dürfen, sowie PCR-Tests, die höchstens 48 h alt sein dürfen.

 

Von der 3G-Regel ausgenommen sind

  • Kinder bis zum 6. Geburtstag und noch nicht eingeschulte Kinder
  • Schüler (die wegen der regelmäßigen Schultests als getestet gelten)