„Super- und Drogeriemarkt auf dem Gschwendtnerfeld“

Allgemeine Informationen

Am Sonntag, den 8. Oktober 2023, wird in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Oberaudorf über zwei konkurrierende Bürgerentscheide abgestimmt. Beide Bürgerentscheide befassen sich im Wesentlichen mit derselben Thematik, sind aber – rechtlich betrachtet – jeweils eigenständig.

Deshalb haben Sie für jeden dieser Bürgerentscheide eine Stimme. Die Fragestellungen, die Sie beantworten können, sind:

Bürgerentscheid 1: Ratsbegehren „Fortführung der Planungen zur Errichtung eines
Supermarktes und Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld“

Fragestellung:

„Sind Sie dafür, dass der Gemeinderat die Planungen zur Errichtung eines Supermarktes für Lebensmittel und eines Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld fortführt, um damit die Rahmenbedingungen für die Nahversorgung in Oberaudorf langfristig zu sichern?“

Bürgerentscheid 2, Bürgerbegehren: „Kein Super- und Drogeriemarkt auf das

Gschwendtner-Feld“

Fragestellung:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Oberaudorf die Planungen für ein Baugebiet zur Ansiedlung eines Super- und Drogeriemarktes auf dem Gschwendtner-Feld stoppt und stattdessen die Alternativen einer Neu-Ansiedlung bzw. Umbau/Ausbau solcher Märkte im bereits bestehenden angrenzenden Gewerbegebiet verfolgt?“

Gleichzeitig sind Sie aufgerufen, zusätzlich zu diesen Bürgerentscheiden auch noch eine sogenannte Stichfrage zu beantworten. Diese Stichfrage hat der Gesetzgeber vorgesehen, wenn zwei Bürgerentscheide zu inhaltlich widersprechenden Ergebnissen führen und damit nicht umgesetzt werden können. Bei den Bürgerentscheiden vom 8. Oktober 2023 könnte dies geschehen, wenn sowohl Bürgerentscheid 1 als auch Bürgerentscheid 2 mehrheitlich mit „JA“ oder mehrheitlich mit „NEIN“ beantwortet werden.

Die Stichfrage entscheidet dann darüber, was in diesem Fall tatsächlich umgesetzt werden soll. Die (nur für den Fall eines widersprechenden Ergebnisses entscheidende) Stichfrage lautet:

Fragestellung Stichfrage:

„Werden beide Bürgerentscheide mehrheitlich jeweils mit Ja oder mehrheitlich jeweils mit Nein abgestimmt und lässt sich ihr Inhalt folglich nicht miteinander vereinbaren: Welche Entscheidung soll dann gelten?“

Weitere Informationen zum Ratsbegehren und zum Bürgerbegehren können Sie aus der amtlichen Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Wichtig:

Bitte zur Abstimmung die Abstimmungsbenachrichtigungskarte und den Personalausweis zur Identifikation mitbringen!

Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Oberaudorf, die am 08.10.2023

- sich seit mindestens zwei Monaten im Gemeindegebiet mit dem Schwerpunkt ihrer
Lebensbeziehungen aufhalten

- das 18. Lebensjahr vollendet haben,

- Unionsbürger sind,

- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Briefwahl:

Ab 16. September 2023 besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Wir bitten Sie, die Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung auszufüllen, an die Gemeinde Oberaudorf zu senden
(an Gemeinde Oberaudorf, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf) oder direkt in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen. bzw. persönlich im Rathaus anzufordern.
Briefwahlunterlagen können auch über das Bürgerserviceportal beantragt werden.

Die Bürgerentscheide finden gemeinsam mit den Landtags- und Bezirkswahlen statt. Die Stimmbezirke und Wahllokale sowie die Abstimmungszeiten sind gleichlautend. Für die Landtags- und Bezirkswahlen sind nur deutsche Staatsbürger stimmberechtigt!