Bekanntmachung des

Gebührenverzeichnisses der Gemeinde Oberaudorf für

verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Absatz 6 StVO

über Maßnahmen an Arbeitsstellen vom 25.11.2025

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 das Gebührenverzeichnis der Gemeinde Oberaudorf für verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Absatz 6 StVO über Maßnahmen an Arbeitsstellen beschlossen. Dieses tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Das Gebührenverzeichnis ist in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (EG, Zi.-Nr. 3 und 4) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO) und liegt in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 20.12.2025 öffentlich aus.

Das Verzeichnis ist in der Anlage beigefügt.

II.

Darüber hinaus ist der vollständige Text des Gebührenverzeichnisses der Gemeinde Oberaudorf für verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Absatz 6 StVO über Maßnahmen an Arbeitsstellen im Internet unter

https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene

veröffentlicht.

Oberaudorf, den 28.11.2025

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister

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