Bekanntmachung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
“Ortsmitte Oberaudorf und angrenzende Gebiete”
vom 16.12.2025

 

I.


Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat mit Beschluss vom 16.12.2025 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Oberaudorf und angrenzende Gebiete“ beschlossen. Der Wortlaut der aus Text und Lageplan bestehenden Satzung wird nachstehend bekanntgemacht. Der Lageplan wird zur Orientierung in verkleinerter Form abgedruckt. Zur Satzung gehört die Begründung vom 16.12.2025. Die aus Text und Lageplan bestehende Satzung sowie die Begründung jeweils in der Fassung vom 16.12.2025 sind ab 18.12.2025 im Rathaus der Gemeinde Oberaudorf, Zimmer Nr. 15, I. OG. in der Zeit vom 18.12.2025 bis 19.01.2026 niedergelegt und können von jedermann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Oberaudorf unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene eingestellt und für jedermann abrufbar.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft und ist rechtsverbindlich.

 

II.


Auf die Vorschriften des § 24 ff BauGB (Vorkaufsrecht der Gemeinde) wird hingewiesen.

Hinweis gemäß § 215 BauGB
("Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften"):

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach


• eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
• nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,


wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oberaudorf geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im Rathaus eingesehen werden.

Oberaudorf, den 17.12.2025

Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister

 

 

20251216_Sanierungssatzung_Ortsmitte_Oberaudorf122025.pdf221.44 KB

20251216_Plan_Sanierungssatzung_Oberaudorf_122025.pdf1.47 MB

20251216_Begründung_Sanierungssatzung_Oberaudorf_122025.pdf753.97 KB