Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Regionalforums,

untenstehend dürfen wie Ihnen die Einladung der Projektleitung der DB Netz AG und ÖBB Infra zu einem öffentlichen Webcast zum Brenner-Nordzulauf am 6. Mai 2021 von 18 Uhr bis 20 Uhr zusenden. Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vor einem Jahr war es in den Augen der Deutschen Bahn noch ein undurchführbares Projekt. Nach gemeinsamen Gesprächen mit der Landtagspräsidentin und vielen Staatsministern ist es inzwischen Konsens, dass die Verknüpfungsstelle im Berg ein Projekt ist, dass das Inntal und unsere Gemeinde schützen würde. Der Dringlichkeitsantrag der CSU und der Freien Wähler, der eine Machbarkeitsstudie für die Verknüpfungsstelle im Wildbarren fordert, unterstreicht dies eindrucksvoll.

 Stand 22.02.2021

Bekanntmachung

Brenner-Nordzulauf für den Abschnitt Gemeinde Tuntenhausen – Gemeinde Kiefersfelden (Staatsgrenze Deutschland/Österreich);
Abschluss des Raumordnungsverfahrens

Pressemitteilung Nr. 112 vom 8. Oktober 2020

Sachstand des Raumordnungsverfahrens    

Rund 30.000 Stellungnahmen zum Brenner-Nordzulauf

Hier gehts zum Download:

 20201001_Buergerschreiben_Aktuelles.pdf

 

DER BÜRGERMEISTER DER GEMEINDE OBERAUDORF

Brennerbasistunnel Nordzulauf. Aktuelles.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wie bereits auf unserer Informationsveranstaltung zum Brennerbasistunnel Nordzulauf am 17.07.2020 angekündigt, haben die Inntalbürgermeister in Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative 2040 die Arbeit am Thema Nordzulauf nicht ruhen lassen, sondern in der letzten Woche einige Termine bei wichtigen Entscheidungsträgern absolviert. Am Donnerstag, dem 24.09.2020, haben wir mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner und dem Staatsminister des Inneren Joachim Herrmann gesprochen. Vorgestern tauschte ich mich mit dem Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber, aus. Ebenfalls am 24.09.2020 konnte ich die Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig in Oberaudorf begrüßen. Diese Gespräche waren geprägt von Informationen zu den negativen Einflüssen, die wir durch die Planungen der Deutschen Bahn für unsere Heimat befürchten, und von der Vorstellung der Alternativlösung der Bürgerinitiative 2040, die eine Komplettuntertunnelung des Inntals ermöglichen würde. Unsere Gesprächspartner werteten es positiv, dass wir aktiv zu einer Verbesserung der Planung beitragen und unsere Heimat schützen. Die Gespräche sind für uns extrem wichtig, da die Bahn den Vorschlag der Bürgerinitiative 2040 zunächst als undurchführbar bewertet hat. Hierzu zwei Stellungnahmen von mir:

  • Die Planungen der Bürgerinitiative 2040 wurden von einem ehemaligen Prüfingenieur, der mit seinem Büro viele Projekte für die Deutschen Bahn umgesetzt hat, durchgeführt. Ein direktes Gespräch zwischen der DB AG und dem Planer fanden trotz Gesprächsangeboten bisher nicht statt. Eine Ablehnung ohne diesen Informationsaustausch halte ich für kritisch.
  • Die DB AG argumentiert, dass die Vorstellungen der Bürgerinitiative nach aktuellem Regelwerk nicht umsetzbar seien. Dazu muss man wissen, dass das Regelwerk ausdrücklich neue, innovative Bauwerke zulässt, nachdem diese einer Einzelprüfung unterzogen wurden. Dies scheint in diesem Fall sinnvoll zu sein, da in Deutschland noch nie eine unterirdische Verknüpfungsstelle geplant wurde und demzufolge auch keine ausformulierten Regelungen vorliegen können.

Die aktuelle Situation zeigt also deutlich, dass wir noch einen langen und steinigen Weg vor uns haben, um eine möglichst verträgliche Situation zu erreichen. Dies ist nur mit Unterstützung aus übergeordneten Bereichen der Politik möglich.      

Gemeinsam mit meinen Kollegen aus Nußdorf und Neubeuern treibe ich zudem die Visualisierung der geplanten Strecken voran.  Die Ergebnisse finden Sie auf den nächsten Seiten. So sehen Sie als Bürger und die Entscheidungsträger, was die aktuelle Planung für das Inntal bedeutet. Das zeigen die Visualisierungen erschreckend deutlich. Wir müssen dieses Szenario verhindern. Das Thema Brenner Basistunnel ist für mich nicht mit unserer Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren beendet, vielmehr nützen wir energisch alle Möglichkeiten, um das Planungsverfahren positiv zu beeinflussen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bernhardt

Oberaudorf, den 1. Oktober 2020

 

 Treffen mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner

 1

Treffen mit Staatsminister des Inneren -  Joachim Herrmann

6

 Vorher:

2

Nachher:

3

 

Vorher:

4

Nachher:

5

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

im nachfolgenden Link finden Sie die Stellungnahme der Gemeinde Oberaudorf im Raumordungsverfahren Brenner - Nordzulauf.

Stellungnahme_der_Gemeinde_Oberaudorf_im_Raumordnungsverfahren_Brenner_-_Nordzulauf_23.07.2020.pdf

DER BÜRGERMEISTER DER GEMEINDE OBERAUDORF

Brennerbasistunnel Nordzulauf

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich möchte Sie heute abermals auf das „Raumordnungsverfahren für das Vorhaben: Brenner-Nordzulauf“ aufmerksam machen. Zwischen dem 22.06. und dem 24.07.2020 liegen alle Unterlagen in der Gemeinde zur Ansicht aus. Schon jetzt können Sie die Unterlagen unter: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/landesentwicklung_verkehr/index.html#raumordnungsverfahren1 online einsehen. Wir bereiten unterdessen die Räumlichkeiten in der Gemeinde vor.

Die Gemeinde hat sich in den vergangenen Tagen die Unterstützung der Kanzlei Dolde Mayen & Partner gesichert, um einen fundamentierten Einspruch zu formulieren. Wir haben damit einen Partner an der Seite, der explizit auf Raumordnungsverfahren spezialisiert ist und die Interessen unserer Gemeinde bestmöglich in das Verfahren einbringen wird. Der Gemeinderat war sich zu großen Teilen einig, dass wir bei diesem Projekt ausgewiesene Spezialisten beauftragen müssen. Es besteht zudem Einigkeit, dass die Gemeinde sich bestmöglich im Verfahren positionieren muss, um nachteilige Folgen für unsere Heimat zu verhindern. Eine generelle Positionierung des Gemeinderats erfolgte bereits mit einem Beschluss zur generellen Ablehnung von Verknüpfungsstellen auf dem Gemeindegebiet.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals dringlich darauf hinweisen, dass nicht nur der Einspruch der Gemeinde zählt! JEDER Einspruch von Ihnen ist in diesem Verfahren ebenso wertvoll. Nutzen Sie also bitte die Möglichkeit der Einsichtnahme und erheben Sie Einspruch!

Mit freundliche Grüßen,

Ihr Matthias Bernhardt

 

 

 

 

Raumordnungsverfahren für das Vorhaben: Brenner-Nordzulauf für den Abschnitt Gemeinde Tuntenhausen – Gemeinde Kiefersfelden (Staatsgrenze Deutschland/Österreich) -Beteiligung der Öffentlichkeit-

Bekanntmachung

Die Regierung von Oberbayern hat am 29.05.2020 ein Raumordnungsverfahren für den Brenner-Nordzulauf im Abschnitt Gemeinde Tuntenhausen – Gemeinde Kiefersfelden (Staatsgrenze Deutschland/Österreich) eingeleitet. In diesem Raumordnungsverfahren ist gemäß Art. 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) die Öffentlichkeit zu beteiligen.

Die Verfahrensunterlagen für das Vorhaben liegen bei der Gemeinde Oberaudorf, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf, Zimmer Nr. 7, Erdgeschoss rechts, in der Zeit

vom 22.06.2020 bis 24.07.2020

während der Dienststunden jeweils von

Montag bis Freitag von                   08.00 Uhr bis 12.00Uhr

Montag bis Donnerstag von           14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
zusätzlich am Mittwoch von           16.00 Uhr bis 18.00 Uhr

aus und können dort eingesehen werden.

Die Unterlagen werden auch auf der Homepage der Gemeinde Oberaudorf unter dem Link: https://www.rathaus-oberaudorf.de/ zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Zudem sind die Verfahrensunterlagen auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter dem Link Aktuelle Raumordnungsverfahren (ROV) bzw. auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de) unter dem Pfad „Service > Planverfahren, Planfeststellungen > Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung > Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr“ und dort unter „aktuelle Raumordnungsverfahren“ einzusehen.

Schriftliche oder elektronische Äußerungen zu überörtlich raumbedeutsamen Aspekten des Vorhabens können bei der Gemeinde[1] (E-Mail-Adresse: …) oder bei der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 24.1, Maximilianstraße 39, 80538 München (E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

bis zum 24.07.2020 vorgebracht werden.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird auf Folgendes hingewiesen: 

  • Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt dem nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. In der Folge werden im Raumordnungsverfahren auch keine Individualbetroffenheiten ermittelt. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 25 Abs. 4 S. 2 BayLplG).
  • Die Regierung wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung eingehen, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Verwaltungsverfahren werden diese Äußerungen nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgebracht werden.
  • Im Raumordnungsverfahren erfolgt keine Bedarfsprüfung für das Vorhaben. Diese erfolgt ggf. in einem nachfolgenden Zulassungsverfahren.
  • Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde behält sich vor, alle eingehenden Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der Vorhabenträgerin als planungsrelevanten Hinweis zu übermitteln und ggf. um Stellungnahme zu bitten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist in der Stellungnahme ausdrücklich zu erklären.
  • Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25.05.2018 möchten wir die Beteiligten darauf hinweisen, dass ihre persönlichen Daten für die rechtmäßige Abwicklung des Raumordnungsverfahren gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Übermittlung einer Stellungnahme erklären sie sich damit einverstanden.
  • Die Stellungnahmen sollen sich nur auf die für die Raumverträglichkeitsprüfung relevanten Inhalte beziehen, insbesondere die Linienführung der Trassenvarianten und deren unter überörtlichen Gesichtspunkten raumbedeutsame Auswirkungen.
  • Technische Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens, in dem grundsätzlich geklärt werden soll, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen das Projekt den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und wie es mit Vorhaben öffentlicher und sonstiger Planungsträger unter Gesichtspunkten der Raumordnung abgestimmt werden kann.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens den im Einzelfall vorgeschriebenen Verwaltungsverfahren nicht vorgreift und weder öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privatrechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen ersetzt.

Hinweis:

Es muss darauf hingewiesen werden, dass aus Gründen des Infektionsschutzes für den Aufenthalt im Rathaus die Personenzahl beschränkt ist und das Tragen einer Schutzmaske vorgeschrieben ist.

Oberaudorf, 06.06.2020
Dr. Matthias Bernhard
Erster Bürgermeister

 


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