Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 den Beschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Gschwendtner Feld" in der Fassung vom 25.03.2025 festgestellt. 

 pdf.png3_FNPÄ_Gschwendtner_Feld_Bekanntmachung_19052025.pdf1.40 MB

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pdf.png3_FNPÄ_Gschwendtner_Feld_Begründung_25032025.pdf837.06 KB

pdf.png3_FNPÄ_Gschwendtner_Feld_Zusammenfassende_Erklärung_07042025.pdf5.04 MB

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Kommunale Wärmeplanung auf der Zielgeraden

Aufbauend auf die Bestands- und Potentialanalyse wurden bei der kommunalen Wärmeplanung in Oberaudorf nun Szenarien entwickelt, wie die Wärmeversorgung der Zukunft aussehen könnte. Die ersten Ergebnisse wurden bereits bei der Info-Veranstaltung im September 2024 gezeigt, nun sind die Planungen fortgeschritten und die kommunalen Wärmeplanung steht kurz vor dem Abschluss.

Wie ein mögliches Zielszenario aussieht, möchten die Gemeindevertreter und Energieexperten interessierten Bürgerinnen und Bürgern am Dienstag, 1. Juli 2025 um 19 Uhr im Kursaal vorstellen. Es soll die lokalen Möglichkeiten einer ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen Heizung aufzeigen. Die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung werden auch auf der Gemeinde-Website veröffentlicht.

Deutschland checkt sein Netz: Bundesweite Mobilfunk-Messwoche vom 26. Mai bis 1. Juni 2025 lädt zum Mitmachen ein 

Ob auf dem Weg zur Arbeit, im Urlaub oder beim Spazierengehen im Wald – eine stabile Mobilfunkverbindung ist in unserer heutigen Gesellschaft unverzichtbar. Die Netzverfügbarkeit entscheidet darüber, ob Navigation funktioniert, Nachrichten gesendet werden können oder wichtige Anrufe, wie zum Beispiel Notrufe, durchkommen. Eine zuverlässige und leistungsfähige Mobilfunkinfrastruktur ist die Grundvoraussetzung für digitale Teilhabe und eine vernetzte Gesellschaft.

Doch wie ist es eigentlich um das tatsächliche Nutzererlebnis im Mobilfunk in Deutschland bestellt? Um diese Frage zu beantworten, sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich an der ersten bundesweiten Mobilfunk-Messwoche vom 26.5. bis 1.6.2025 zu beteiligen und ihr Netz zu checken.

Mit der Mobilfunk-Messwoche wird ein wichtiges Vorhaben der neuen Bundesregierung umgesetzt: Künftig soll die Netzqualität verstärkt anhand des tatsächlichen Nutzererlebnisses beurteilt werden. Genau das macht die Mobilfunk-Messwoche sichtbar.

Mithilfe eines Smartphones und der App der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung lässt sich einfach und präzise erfassen, wie die Netzverfügbarkeit in verschiedenen Regionen ausfällt. Gerade in ländlichen oder topografisch anspruchsvollen Regionen bietet die Mobilfunk-Messwoche eine gute Möglichkeit, den Status quo zu erfassen. Die Daten liefern wertvolle Erkenntnisse über das Nutzererlebnis, mit denen eine Steigerung der Qualität der Mobilfunkversorgung erreicht werden kann.

Mitmachen und die Zukunft des Mobilfunks mitgestalten

Die App der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung ist kostenlos für Android und iOS in den App-Stores verfügbar. Nach dem Download kann die Messung sofort gestartet werden. Die intuitive Bedienung ermöglicht eine einfache Erfassung der aktuellen Netzverfügbarkeit.

Weitere Informationen und Erklärvideos sind unter www.check-dein-netz.de zu finden.

 

Wohnumfeldverbesserung - Zuschüsse zur Wohnungsanpassung 

ie Pflegekasse kann für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 auf Antrag bis zu 4.180 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen zahlen, welche die häusliche  Pflege in der Wohnung ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige  Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen. Ziel einer Wohnumfeldverbesserung ist es auch, eine Überforderung der Pflegepersonen zu  verhindern. 

Informationen darüber, für welche Maßnahmen dieser Zuschuss verwendet werden kann und was es bei der Beantragung zu beachten gibt, erhalten Sie im Pflegestützpunkt  Rosenheim und seinen Außenstellen. 

Haben Sie weitere Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind sich  nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben?  Wir beraten Sie vielfältig und individuell, kostenfrei und neutral.  

Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim 
Wittelsbacherstraße 38  

83022 Rosenheim  

Außenstellen im Landkreis:    

Wasserburg, Rimsting, Oberaudorf und Feldkirchen-Westerham.  

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter: 
Tel.: 08031 392 – 2297  

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 den Bebauungsplans Nr. 54 "Östlich des Hoffeldrings" in der Fassung vom 25.02.2025 als Satzung beschlossen.

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pdf.pngBP_Nr_54_Oestlich_Hoffeldring_zusammenfassende_Erklärung_25032025.pdf4.90 MB

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Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 25.02.2025 den Beschluss zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Östlich des Hoffeldrings" in der Fassung vom 25.02.2025 festgestellt. 

 pdf.png6_FNPÄ_Bekanntmachung_Feststellungsbeschluss_08052025.pdf1.32 MB

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 pdf.png6_FNPÄ_Östlich_Hoffeldring_zusammenfassende_Erklärung.pdf3.14 MB

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Bekanntmachung über die Durchführung des Verkaufs von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat beschlossen, das Grundstück des ehemaligen Hallen- und Freibades an der Bad-Trißl-Straße als Wohngebiet zu entwickeln und in mehrere Parzellen aufzuteilen. Dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 43 „Am Heimfeld“ erlassen. Im Baugebiet entstehen acht Einzelhäuser, zwölf Doppelhaushälften und fünf Mehrfamilienhäuser, davon eines als Wohnhof.

Fünf Grundstücke für Einzelhäuser im Bieterverfahren und zwölf Doppelhäuser im Festpreisverfahren werden nun an private Eigentümer verkauft

Die großen Mehrfamilienhäuser sollen nach heutigem Stand im Eigentum der Gemeinde bleiben und mit entsprechender Förderung dem mietpreisreduzierten Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.

Der Grundstücksverkauf kann aus rechtlichen Gründen nicht zu vergünstigten Preisen erfolgen. Die Grundstückspreise je m² wurden, je nach Bebaubarkeit, durch amtlich bestellte Gutachter ermittelt.

Der Preis für Doppelhausgrundstücke beträgt demnach 1.064 Euro pro m², inklusiv Erschließungskosten, als Festpreis.

Für die Grundstücke für Einzelhäuser beträgt der Preis mindestens 950 Euro pro m², inklusiv Erschließungskosten, im Bieterverfahren. Dieser Preis kann sich je nach Gebot deshalb noch erhöhen!

Die Gemeinde möchte vorrangig der einheimischen Bevölkerung den Grundstückserwerb in diesem sehr ansprechenden Baugebiet ermöglichen. Insbesondere sollen Spekulationen ausgeschlossen und die Errichtung von Zweitwohnungen vermieden werden.

Deshalb wurden für die Grundstücksvergabe Kriterien entwickelt, die an die Verfahren für Einheimischenmodelle angelehnt sind. Durch diese Vorgaben sollen auch städtebauliche Ziele verfolgt werden, die eine Grundstücksnutzung im Sinne einer guten Verträglichkeit im Baugebiet selbst und darüber hinaus für die Allgemeinheit nachhaltig und wertschaffend erzeugen.

Zur Sicherstellung einer transparenten und rechtskonformen Vergabe der Grundstücke hat die Gemeinde Oberaudorf Richtlinien aufgestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß diesen ermessenlenkenden Verwaltungsvorschriften, wobei jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller nur ein Wohnbaugrundstück erhalten kann. Anspruchsbegründend sind diese Vergaberichtlinien nicht.

Bewerbungen für den Grundstückserwerb im Baugebiet „Am Heimfeld“ sind ausschließlich anhand eines vorgeschriebenen Bewerbungsbogens möglich. Dieser muss vollständig ausgefüllt sein und bis spätestens 31.08.2025 bei der Gemeindeverwaltung eingehen.

Die Grundstücksvergabe erfolgt dann nach einem Punkteprogramm, das aus der Erfüllung von vorgegebenen Kriterien gemäß der Richtlinie ausgewertet wird.

Zudem gelten beim Grundstückskauf noch Vertragsbedingungen, die eine zweckgemäße Nutzung der Liegenschaften garantieren sollen. Diese Bedingungen sind ebenfalls der Vergaberichtlinie zu entnehmen.

Die Richtlinien für den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“, der Bewerbungsbogen und die maßgebenden Planunterlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) vom 01.05. bis einschließlich 31.08.2025 öffentlich aus und sind dort auch erhältlich.

Darüber hinaus sind der vollständige Text der Richtlinie und der Bewerbungsbogen sowie die maßgebenden Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Oberaudorf unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/aktuelles  veröffentlicht.

Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung, Herr Seebacher (Tel. 08033-301 15, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Herr Sammet (Tel. 08033-301 44, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), gerne.

 

Oberaudorf, den 29.04.2025

Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister

 

 

pdf.png20250429_Flurstücksnachweis_mit_Hausnummer_und_Grundstücksgrößen_Am_Heimfeld.pdf2.18 MBpdf.png20250429_Richtlinien_Verkauf_Grundstücke_Baugebiet_Heimfeld_05.2024.pdf275.92 KBpdf.png20250429_Bewerbungsbogen_Grundstückskauf_Am_Heimfeld.pdf133.96 KB

 

Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Ausarbeitung des integrierten städtebaulichen Förderkonzepts (ISEK) mit Festlegung des Untersuchungsgebietes

(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)

Bekanntmachung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“

(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 den Beschluss gefasst, die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ vom 25.01.1989 aufzuheben, da die Frist für die Durchführung abgelaufen ist. Der Beschluss über die Aufhebung ergeht als Satzung. Diese wird hiermit ortsüblich bekanntgegeben:

S A T Z U N G  zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“

Aufgrund der §§ 235 Abs. 4 und 162 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Oberaudorf folgende Satzung:

I. Aufhebung der Satzung

Die Satzung der Gemeinde Oberaudorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ vom 25. Januar 1989, bekannt gemacht am 08. August 1989, wird aufgehoben.

II. Geltungsbereich

Der Plan (Anlage) mit den Grenzen des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ ist Bestandteil dieser Satzung.

III. Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Oberaudorf, den 29.04.2025

gez.

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister

 

Der dazugehörige Lageplan ist Bestandteil der Satzung

Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ liegt gemäß Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung –GO- in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) vom 30.04.2025 bis einschließlich 20.05.2025 öffentlich aus.

II.

Darüber hinaus ist der vollständige Text Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ sowie die Hinweise auf § 215 BauGB im Internet unter  https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene

veröffentlicht.

Hinweis auf § 215 BauGB:

Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oberaudorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. 

Oberaudorf, den 29.04.2025

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister

     
     
    pdf.png20250429_Satzung_zur_Aufhebung_der_Satzung_ueber_die_foermliche_Festlegung_des_Sanierungsgebietes_Ortskern.pdf1.34 MB