Bekanntmachung über die Durchführung des Verkaufs von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“
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Bekanntmachung über die Durchführung des Verkaufs von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat beschlossen, das Grundstück des ehemaligen Hallen- und Freibades an der Bad-Trißl-Straße als Wohngebiet zu entwickeln und in mehrere Parzellen aufzuteilen. Dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 43 „Am Heimfeld“ erlassen. Im Baugebiet entstehen acht Einzelhäuser, zwölf Doppelhaushälften und fünf Mehrfamilienhäuser, davon eines als Wohnhof.
Fünf Grundstücke für Einzelhäuser im Bieterverfahren und zwölf Doppelhäuser im Festpreisverfahren werden nun an private Eigentümer verkauft
Die großen Mehrfamilienhäuser sollen nach heutigem Stand im Eigentum der Gemeinde bleiben und mit entsprechender Förderung dem mietpreisreduzierten Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.
Der Grundstücksverkauf kann aus rechtlichen Gründen nicht zu vergünstigten Preisen erfolgen. Die Grundstückspreise je m² wurden, je nach Bebaubarkeit, durch amtlich bestellte Gutachter ermittelt.
Der Preis für Doppelhausgrundstücke beträgt demnach 1.064 Euro pro m², inklusiv Erschließungskosten, als Festpreis.
Für die Grundstücke für Einzelhäuser beträgt der Preis mindestens 950 Euro pro m², inklusiv Erschließungskosten, im Bieterverfahren. Dieser Preis kann sich je nach Gebot deshalb noch erhöhen!
Die Gemeinde möchte vorrangig der einheimischen Bevölkerung den Grundstückserwerb in diesem sehr ansprechenden Baugebiet ermöglichen. Insbesondere sollen Spekulationen ausgeschlossen und die Errichtung von Zweitwohnungen vermieden werden.
Deshalb wurden für die Grundstücksvergabe Kriterien entwickelt, die an die Verfahren für Einheimischenmodelle angelehnt sind. Durch diese Vorgaben sollen auch städtebauliche Ziele verfolgt werden, die eine Grundstücksnutzung im Sinne einer guten Verträglichkeit im Baugebiet selbst und darüber hinaus für die Allgemeinheit nachhaltig und wertschaffend erzeugen.
Zur Sicherstellung einer transparenten und rechtskonformen Vergabe der Grundstücke hat die Gemeinde Oberaudorf Richtlinien aufgestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß diesen ermessenlenkenden Verwaltungsvorschriften, wobei jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller nur ein Wohnbaugrundstück erhalten kann. Anspruchsbegründend sind diese Vergaberichtlinien nicht.
Bewerbungen für den Grundstückserwerb im Baugebiet „Am Heimfeld“ sind ausschließlich anhand eines vorgeschriebenen Bewerbungsbogens möglich. Dieser muss vollständig ausgefüllt sein und bis spätestens 31.08.2025 bei der Gemeindeverwaltung eingehen.
Die Grundstücksvergabe erfolgt dann nach einem Punkteprogramm, das aus der Erfüllung von vorgegebenen Kriterien gemäß der Richtlinie ausgewertet wird.
Zudem gelten beim Grundstückskauf noch Vertragsbedingungen, die eine zweckgemäße Nutzung der Liegenschaften garantieren sollen. Diese Bedingungen sind ebenfalls der Vergaberichtlinie zu entnehmen.
Die Richtlinien für den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“, der Bewerbungsbogen und die maßgebenden Planunterlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) vom 01.05. bis einschließlich 31.08.2025 öffentlich aus und sind dort auch erhältlich.
Darüber hinaus sind der vollständige Text der Richtlinie und der Bewerbungsbogen sowie die maßgebenden Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Oberaudorf unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/aktuelles veröffentlicht.
Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung, Herr Seebacher (Tel. 08033-301 15, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und Herr Sammet (Tel. 08033-301 44, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), gerne.
Oberaudorf, den 29.04.2025
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
20250429_Flurstücksnachweis_mit_Hausnummer_und_Grundstücksgrößen_Am_Heimfeld.pdf2.18 MB
20250429_Richtlinien_Verkauf_Grundstücke_Baugebiet_Heimfeld_05.2024.pdf275.92 KB
20250429_Bewerbungsbogen_Grundstückskauf_Am_Heimfeld.pdf133.96 KB
Oberaudorfer Gemeinde-Workshop der ÖMR Hochries-Kampenwand-Wendelstein am 7.5.2025
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Einladung zum Oberaudorfer Gemeinde-Workshop der ÖMR Hochries-Kampenwand-Wendelstein
Liebe Oberaudorfer Landwirte und Bürger,
wir laden herzlich zum Gemeinde-Workshop 2025 der Öko-Modellregion ein. Es sind sowohl Landwirte und Lebensmittelhandwerker als auch Händler und interessierte Bürgerinnen und Bürger bei der Veranstaltung Willkommen.
Wir treffen uns am Mittwoch, 7. Mai 2025 um 19:30 Uhr
im Kursaal, Kufsteiner Str. 4, 83080 Oberaudorf.
Tagesordnung:
1. Grußworte des Ersten Bürgermeisters Dr. Matthias Bernhardt
2. Vorstellung der Öko-Modellregion: Erfolge, Ziele & Team
3. Impulsvortrag „Wie sichern wir die Welternährung wirklich?“ von Sepp Steinmüller
4. Offener Ideen-Workshop für Oberaudorf mit allen Interessierten
Das Team der Öko-Modellregion hat die Aufgabe, die kleinstrukturierte und die biologische Landwirtschaft in der Region voranzutreiben, neue Konzepte und Ideen zu entwickeln und damit einen positiven Wandel im Bezug auf Klima, Ernährung und Landwirtschaft zu bewirken.
Wir freuen uns über zahlreiche Gäste.
Herzliche Grüße
Erster Bürgermeister Oberaudorf
& das Team der Öko-Modellregion Hochries-Kampenwand-Wendelstein
Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Ausarbeitung des integrierten städtebaulichen Förderkonzepts (ISEK) mit Festlegung des Untersuchungsgebietes
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Bekanntmachung über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Ausarbeitung des integrierten städtebaulichen Förderkonzepts (ISEK) mit Festlegung des Untersuchungsgebietes
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
Bekanntmachung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“
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Bekanntmachung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 den Beschluss gefasst, die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ vom 25.01.1989 aufzuheben, da die Frist für die Durchführung abgelaufen ist. Der Beschluss über die Aufhebung ergeht als Satzung. Diese wird hiermit ortsüblich bekanntgegeben:
S A T Z U N G zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“
Aufgrund der §§ 235 Abs. 4 und 162 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Oberaudorf folgende Satzung:
I. Aufhebung der Satzung
Die Satzung der Gemeinde Oberaudorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ vom 25. Januar 1989, bekannt gemacht am 08. August 1989, wird aufgehoben.
II. Geltungsbereich
Der Plan (Anlage) mit den Grenzen des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ ist Bestandteil dieser Satzung.
III. Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Oberaudorf, den 29.04.2025
gez.
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
Der dazugehörige Lageplan ist Bestandteil der Satzung
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ liegt gemäß Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung –GO- in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) vom 30.04.2025 bis einschließlich 20.05.2025 öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ sowie die Hinweise auf § 215 BauGB im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene
veröffentlicht.
Hinweis auf § 215 BauGB:
Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oberaudorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Oberaudorf, den 29.04.2025
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
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Oberaudorfer Markt mit Flohmarkt und Dorfmarkt
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am Sonntag, 04. Mai 2025:
Stellenanzeige Fachkraft für Elektrotechnik (w/m/d)
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Stellenanzeige Fachkraft für Elektrotechnik (w/m/d)
in Vollzeit (39 Wochenstunden)
Zukunfts-Werkstatt. Für mehr Inklusion
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Gemeinsam Zukunft gestalten für ein inklusives Gemeinwesen!
Ein neuer Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Rosenheim entsteht. Dazu gibt es ein neues Beteiligungsformat!
Bundesfreiwilligendienst an der Grundschule Oberaudorf gesucht
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Bundesfreiwilligendienst? Na klar!
An der Grundschule Oberaudorf!
Pflegestützpunkt Rosenheim - Kurzinformation
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Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung – das Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget
Mit dem neuen PUEG (Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz) werden Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umgesetzt.
Ein wichtiger Bestandteil davon sind die Anpassungen in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:
Ab 01.07.2025 wird es einen einheitlichen Gesamtbetrag mit bis € 3.539 pro Jahr geben. Informationen darüber, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und was es bei der Beantragung zu beachten gibt, erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim und seinen Außenstellen.
Haben Sie weitere Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind Sie sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben?
Wir beraten Sie vielfältig und individuell, kostenfrei und neutral.
Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstraße 38
83022 Rosenheim
Außenstellen im Landkreis:
Wasserburg, Rimsting, Oberaudorf und Feldkirchen-Westerham.
Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter:
Tel.: 08031 392 – 2297
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wirtschaftsberatung LRA Rosenheim
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Landratsamt Rosenheim • Wirtschaftsförderung • Wittelsbacherstraße 53 • 83022 Rosenheim • www.landkreis-rosenheim.de
Bundestagswahl 2025
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https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/bundestagswahl2025/ergebnisse_gemeinde_09187157.html
Stellenangebot - Staatl. geprüfte/r Kinderpfleger/in
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Die Gemeinde Oberaudorf sucht für die Kindertagesstätte Schatztruhe in Niederaudorf eine(n) staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d)
Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
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Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Bekanntmachung der ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf
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Bekanntmachung der
Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf
vom 05.12.2024
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.09.2025 in Kraft.
Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf wird
in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf,
Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf liegt
vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025
öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text der Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.
Oberaudorf, den 05.12.2024
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
kostenfreie Energieberatung / Landratsamt Rosenheim
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Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Wärmeplanung
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Eine kommunale Wärmeplanung soll Immobilien-Eigentümern Wege aufzeigen, wie sie umweltfreundlich heizen können. Nach und nach erstellen alle Kommunen einen solchen Plan für Bürgerinnen und Bürger.
Oberaudorf hat früh damit begonnen und kann erste Ergebnisse vorzeigen.
Am Mittwoch, 18. September 2024, um 18.00 Uhr informierten Gemeindevertreter und Energieexperten im Haus des Gastes, über die Bestandteile einer kommunalen Wärmeplanung und stellten den aktuellen Stand für Oberaudorf vor.
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt begrüßte alle Interessierten im Kursaal und stellte das Projektteam vor. Danach führte Harald Rapp, Bereichsleiter Stadtentwicklung beim Energieeffizienzverband AGFW, in das Thema Kommunale Wärmeplanung ein. Das Projektteam präsentierte den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in Oberaudorf und erläuterte die nächsten Schritte.
Bei Fragen oder Anregungen schreiben Sie bitte direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos finden Sie in den hinterlegten pdf-Dateien:
pdf Kommunale Wärmeplanung (KWP) Oberaudorf - 18.09.24 (3.50 MB)
pdf Kommunale Wärmeplanung - AGFW Vortrag Rapp - 18.09.24 (3.66 MB)
25_Mittwoch_Kommunale_Waermeplanung_Schluesselprojekt_fuer_die_Zukunft.pdf2.42 MB
Geänderte Öffnungszeiten Wertstoffhof
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Ab 13. April ganzjährig geänderte Öffnungszeiten am Samstag 8:30 bis 12:30.
Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim
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Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim:
Leistungsanpassung für Millionen Pflegebedürftige –
das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Anordnung - Sperrung Wanderweg zwischen Hocheck – Ramserer Stein und Mühlau
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Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von Art. 6 und 7 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende
Anordnung:
Der Wanderweg zwischen Hocheck – Ramserer Stein und Mühlau wird bis auf Weiteres, vollständig wegen Unterbrechung (umgestürzte Bäume und weggebrochene Wegtrasse) gesperrt.
Die Gefahrenstelle ist abzusichern, die Sperrung des Weges ist an beiden Zugängen deutlich auszuschildern.
Begründung:
Auf die Wegetrasse sind zahlreiche Bäume auf Grund Schneedruck gestürzt. Ebenso ist die Wegtrasse teilweise weggebrochen. Der Weg ist damit nicht mehr durchgängig begehbar. Aus Sicherheitsgründen wird der Weg gesperrt!
Einem Rechtsmittel gegen diese Anordnung wird die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 2 VwGO untersagt.
Oberaudorf, 18.12.2023
Dr. Bernhardt
Erster Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“
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PRESSEMITTEILUNG vom 6. Juli 2023
Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“ / Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung
Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“. Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.
Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt betonte: „Die digitale Bereitstellung von verschiedensten Angeboten reduziert die Notwendigkeit von Amtsgängen. Damit sind unsere Bürger in vielen Belangen nicht mehr an unsere Öffnungszeiten gebunden. Gleichermaßen werden wir das Angebot vor Ort natürlich nicht reduzieren, wir wollen aber durch die online Dienste unseren Service für den Bürger verbessern und flexibilisieren“
Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt
Erweiterung des Klimatickets Tirol über die Grenze nach Bayern
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Pressemitteilung
Mit dem KlimaTicket Tirol über die Grenze nach Bayern – Erweiterung der von landesweit-gültigen Netzkarten bis nach Kiefersfelden und Oberaudorf
- Ab 1. Juli 2023 mit den landesweiten KlimaTickets auch die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BRB) zwischen Kufstein, Kiefersfelden und Oberaudorf nutzen
- 12000 BewohnerInnen der Grenzgemeinden profitieren von der überregionalen VVT-Erweiterung
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kufstein mobil und Euregio Inntal mit VVT, BRB, dem Landkreis Rosenheim, den Gemeinden sowie der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft
Pflegestützpunkt Rosenheim / Außenstelle Oberaudorf
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Der Pflegestützpunkt Rosenheim – das neutrale und kostenlose Beratungsangebot von Stadt und
Landkreis Rosenheim auch in Oberaudorf
Sprechstunde der Behindertenbeauftragten
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Die Behindertenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf, Silvana Muno, bietet regelmäßig Sprechstunden an. Die Termine werden auf der Rathaushomepage sowie im Schaukasten am Rathaus bekannt gegeben.
Nächste Sprechstunde: wird noch bekannt gegeben
Kufsteiner Straße 2 (Räume der Bürgerhilfe)
In der Sprechstunde können Sie Ihre Sorgen und Fragen vorbringen, hier wird versucht, Ihnen schnell Informationen und Hilfe zu geben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Behindertenbeauftragte per E-Mail oder telefonisch zu erreichen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0176 / 43448572
Pflegestützpunkt des Landratsamtes Rosenheim / Außenstelle Oberaudorf
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BERATUNG zur individuellen Pflege- und Versorgungssituation
Wittelsbacherstraße 38
83022 Rosenheim
Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf
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Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf
Bereits in der diesjährigen Frühjahrsausgabe des Audorfer Anzeigers haben wir über die Einführung der Gebührenpflicht für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf informiert. Mittlerweile sind die Parkscheinautomaten und die entsprechende Beschilderung aufgestellt. Seit November wird der ruhende Verkehr im Ort von der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert.
Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. Leider wurde festgestellt, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Dadurch wurden gerade den ansässigen Geschäften und Betrieben die notwendigen Kundenparkplätze entzogen.
Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen, aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringen Umfang.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums einzuführen.
Für die Parkplätze im Ortszentrum wurde die freie Parkzeit von bisher einer Stunde auf zwei Stunden erhöht. Die freie Parkzeit kann durch Drücken der sog. „Semmeltaste“ am Automaten angefordert werden.
Für die Parkplätze, die im Außenbereich liegen, wird eine Tagesgebühr von 3,- Euro erhoben. Die Gebührenerhebung am Parkscheinautomaten kann mit Münzgeld oder Kartenzahlung erfolgen. Die Parkflächen, für die Gebührenpflicht besteht, sind entsprechend beschildert oder markiert.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Die Parkzone I erstreckt sich auf die Ortsmitte von Oberaudorf. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkbuchten am Oberfeldweg
- Rathausplatz
- Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
- Parkplatz an der Geigelsteinstaße
Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:
- Die ersten zwei Stunden gebührenfrei (Freiparktaste am Parkscheinautomat)
- Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 Euro
- Ein Tagesticket kostet 5,- Euro
Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:
- Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
- Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden
Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
- Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Parkstreifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstraße und des Hubertusweges
- Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
- Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen
Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen
drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.
Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.
An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.
Am Waldparkplatz gilt: Die Höchstparkdauer wird auf drei aufenander folgende Kalendertage beschränkt. Grund ist die Übernachtungsmöglichkeit am Brünnsteinhaus lt. Anordnung vom 19.04.2022
Außerdem gibt es einen Jahresparkschein. Dieser gilt ein Jahr lang für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf. Die Gebühr beträgt 60,- Euro. Ein Jahresparkschein kann nur bei der Gemeindeverwaltung erworben werden. Dieser Parkschein bezieht sich auf das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges. Es können bis zu zwei Kennzeichen angegeben werden, die Parkberechtigung besteht nur für ein Fahrzeug. Auch mit Jahresparkschein muss die jeweilige Höchstparkdauer für den entsprechenden Parkplatz eingehalten werden.
wichtige Informationen zur Grundsteuerreform
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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Bekanntmachung Spielplatzsatzung (Stand 01.04.2022)
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Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.
Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.
Bekanntmachung Parkgebührenordnung (Stand 01.04.2022)
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Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.
Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.
Parkgebührenordnung_Oberaudorf_Endfassung_04-2022.pdf210.90 KB
Wertstoffinseln in der Gemeinde
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Tagen taucht vermehrt die Frage nach den fehlenden Containern an den Wertstoffinseln auf. Die Veränderung hat mit einer Umstellung der Strategie des Landkreises zu tun: https://www.landkreis-rosenheim.de/das-trennen-von.../...
Bebauungsplan "Am Heimfeld"
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aber morgen wird im Haus des Gastes das Modell zum Bebauungsplan am Heimfeld (altes Hallenbadgelände) ausgestellt. Der Gemeinderat und der federführende Architekt sind in mehreren Sitzungen zum nun ausgestellten Vorschlag gekommen. Nun sind Sie gefragt. Neben dem Modell werden Zettel für Anregungen Ihrerseits ausgelegt, die Sie dann in eine Urne werfen können. Über Ihre Anregungen wird dann in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr beraten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Stifte mit, da wir aufgrund der Corona Situation, keine Stifte auslegen können.
Kostenlose Abfall-App des Landkreises Rosenheim
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Holen Sie sich einfach alle Termine zur Müll- und Altpapierabfuhr auf Ihr Smartphone mit der kostenlosen Abfall-App des Landkreises Rosenheim.
Erhältlich im App Store und auf Google Play.
Ermäßigung der Abfallgebühren bei besonderen Härtefällen
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- Kategorie: Behördliches & Amtliches
Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:
- Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
- Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.