Am Donnerstag, den 17.04.2025, findet um 14.00 Uhr am Rathausvorplatz bzw. im Foyer des Rathauses Oberaudorf eine Versteigerung verschiedener Fundsachen statt (Fahrräder, Jacken und diverse Kleinteile).

Landkreis Rosenheim / Sachgebiet 42
Pressebericht

 

Kreisstraße RO 52, Tatzelwurm - Niederaudorf
Baumaßnahme: Böschungssicherung im Bereich „Schindergraben“

 

Die Tiefbauverwaltung des Landratsamtes Rosenheim führt in der Zeit vom 31.03.2025 bis 25.04.2025 eine dringend notwendige Hangsicherung am „Schindergraben“ im Zuge der Kreisstraße RO 52, Tatzelwurm – Niederaudorf durch. Für die Baumaßnahme wird eine Vollsperrung der Kreisstraße erforderlich.
Die Umleitung für den gesamten Verkehr wird über die Mautstraße Brannenburg – Tatzelwurm geführt.

Der Landkreis Rosenheim bittet alle betroffenen Bürger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendige Baumaßnahme.

Bundesfreiwilligendienst? Na klar! 

An der Grundschule Oberaudorf!

 

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Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung – das Verhinderungs- und  Kurzzeitpflegebudget 

Mit dem neuen PUEG (Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz) werden  Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umgesetzt.  

Ein wichtiger Bestandteil davon sind die Anpassungen in der Verhinderungs- und  Kurzzeitpflege: 

Ab 01.07.2025 wird es einen einheitlichen Gesamtbetrag mit bis € 3.539 pro Jahr geben. Informationen darüber, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und was es bei der  Beantragung zu beachten gibt, erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim und seinen  Außenstellen. 

Haben Sie weitere Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind Sie sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben?  

Wir beraten Sie vielfältig und individuell, kostenfrei und neutral.  

Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim 
Wittelsbacherstraße 38  

83022 Rosenheim  

Außenstellen im Landkreis:    

Wasserburg, Rimsting, Oberaudorf und Feldkirchen-Westerham.  

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter: 
Tel.: 08031 392 – 2297  

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   

Landratsamt Rosenheim • Wirtschaftsförderung • Wittelsbacherstraße 53 • 83022 Rosenheim • www.landkreis-rosenheim.de

https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/bundestagswahl2025/ergebnisse_gemeinde_09187157.html

Die Gemeinde Oberaudorf sucht für die Kindertagesstätte Schatztruhe in Niederaudorf eine(n) staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d)

Die Gemeinde Oberaudorf  sucht ab sofort in Vollzeit  

einen Mitarbeiter (w/m/d) für die Tourist-Information Oberaudorf

 

PRESSEMITTEILUNG

Kleinprojektefonds für ehrenamtliches Engagement startet
mit neuen Mitteln

Das ehrenamtliche Engagement in der Region Mangfalltal-Inntal wird groß- geschrieben. Manchmal fehlt jedoch ein wenig Kleingeld, um das Ehrenamt lebenswert bzw. am Leben zu erhalten. Hier greift der Kleinprojektefonds Bürgerengagement, den die LAG nun mit neuen Mitteln ausgestattet wieder auflegt.  

Mit gutem Beispiel voran!  

Sie haben eine Projektidee und möchten diese umsetzen? – unbürokratische An- träge und eine schnelle finanzielle Unterstützung für Kleinprojekte der Bürger und Bürgerinnen in den LAG-Gemeinden sind wieder möglich. Bis ins Jahr 2028 ste- hen insgesamt gut 55.000 € für ehrenamtliche Maßnahmen in der Region zu Ver- fügung, pro Maßnahme können bis zu 3.000 € beantragt werden.  

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle interessierten Vereine, Schulen, Kindergärten, Zusammenschlüsse und Ein- richtungen der Region. Kommunen können keinen Antrag stellen.

Welche Kleinprojekte werden gefördert?

Die Kleinmaßnahmen sollen gezielt einen positiven Mehrwert für unsere Region Mangfalltal-Inntal darstellen, gemeinschaftliches Miteinander stärken, der Allge- meinheit zugutekommen, mit gutem Beispiel vorangehen, Grenzen abbauen oder Vielfalt und Verständigung fördern: 

einen Abend der gesellschaftlichen Vielfalt mit guten Referenten ausrichten

- eine Exkursion für Menschen mit und ohne Behinderung anbieten

- mal ein anderes Training im Sportverein von einem besonderen Coach begleiten lassen

- eine demokratische Bildungseinheit für Schulklassen oder einen gemeinsamen Programmabend mit Geflüchteten organisiereneine Ausstellung im Museum gestalten

- neues Material für die Musikprobe zur Verfügung stellen oder  

- mit Schülern und Schülerinnen öffentliche Freiräume aufwerten…

Der Kreativität werden mit dem Kleinprojektefonds keine Grenzen gesetzt.  

 

Die Ideen sind beim LAG-Management einzureichen:

LAG Mangfalltal-Inntal, Wilhelm-Leibl-Platz 3, 83043 Bad Aibling, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

1. Vorsitzender: Simon Hausstetter

Tel. +49 (0)8061 908071

Fax +49 (0)8061 9080871 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! www.lag-mangfalltal-inntal.de  

Bad Aibling, 14.01.2025 

 

Folgende Angaben müssen enthalten sein, ein entsprechendes Formblatt ist unter www.lag-mangfalltal-inntal.de zu finden:

-     Wer will es machen?

-     Was soll gemacht werden?

-     Von wann bis wann soll es dauern? (spätestens bis 31.10.2028)

-     Was soll es kosten? (min. 500 € max. 3.000 €) – aufgeschlüsselt in einzelne

Positionen

Die LAG Mangfalltal-Inntal ist ein Zusammenschluss von 22 Gemeinden, die un- ter Beteiligung der Bürgerschaft und der lokalen sowie regionalen Akteure eine gemeinsame Lokale Entwicklungsstrategie (LES) für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 erarbeitet haben und diese nun unter Nutzung von LEADER-Förder- mitteln umsetzen. Wenn Sie mehr erfahren oder aktiv mitwirken wollen, besuchen Sie die Webseite: www.lag-mangfalltal-inntal.de oder rufen Sie an unter: 08061/ 908071.

Der Kleinprojektefonds Bürgerengagement ist ein im Rahmen des GAP-Strategieplans   Deutschland 2023-2027 gefördertes LEADER-Projekt im Freistaat Bayern.


 

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

 

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

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Bekanntmachung der

Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf

vom 05.12.2024

(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)

 

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.09.2025 in Kraft.

Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf wird

 

in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf,

Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

 

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf liegt

vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025

öffentlich aus.

II.

Darüber hinaus ist der vollständige Text der Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.

Oberaudorf, den 05.12.2024

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister

Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

www.landkreis-rosenheim.de

Eine kommunale Wärmeplanung soll Immobilien-Eigentümern Wege aufzeigen, wie sie umweltfreundlich heizen können. Nach und nach erstellen alle Kommunen einen solchen Plan für Bürgerinnen und Bürger.
Oberaudorf hat früh damit begonnen und kann erste Ergebnisse vorzeigen.

Am Mittwoch, 18. September 2024, um 18.00 Uhr informierten Gemeindevertreter und Energieexperten im Haus des Gastes, über die Bestandteile einer kommunalen Wärmeplanung und stellten den aktuellen Stand für Oberaudorf vor.

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt begrüßte alle Interessierten im Kursaal und stellte das Projektteam vor. Danach führte Harald Rapp, Bereichsleiter Stadtentwicklung beim Energieeffizienzverband AGFW, in das Thema Kommunale Wärmeplanung ein. Das Projektteam präsentierte den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in Oberaudorf und erläuterte die nächsten Schritte.

Bei Fragen oder Anregungen schreiben Sie bitte direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Infos finden Sie in den hinterlegten pdf-Dateien:

pdf Kommunale Wärmeplanung (KWP) Oberaudorf - 18.09.24 (3.50 MB)

pdf Kommunale Wärmeplanung - AGFW Vortrag Rapp - 18.09.24 (3.66 MB)

pdf.png25_Mittwoch_Kommunale_Waermeplanung_Schluesselprojekt_fuer_die_Zukunft.pdf2.42 MB

 

Ab 13. April ganzjährig geänderte Öffnungszeiten am Samstag 8:30 bis 12:30.

 

Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim: 

Leistungsanpassung für Millionen Pflegebedürftige –  

das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)  

Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von Art. 6 und 7 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende

Anordnung:

 

Der Wanderweg zwischen Hocheck – Ramserer Stein und Mühlau wird bis auf Weiteres, vollständig wegen Unterbrechung (umgestürzte Bäume und weggebrochene Wegtrasse) gesperrt.

Die Gefahrenstelle ist abzusichern, die Sperrung des Weges ist an beiden Zugängen  deutlich auszuschildern.

 

Begründung:

 

Auf die Wegetrasse sind zahlreiche Bäume auf Grund Schneedruck gestürzt. Ebenso ist die Wegtrasse teilweise weggebrochen. Der Weg ist damit nicht mehr durchgängig begehbar. Aus Sicherheitsgründen wird der Weg gesperrt!

Einem Rechtsmittel gegen diese Anordnung wird die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 2 VwGO untersagt.

Oberaudorf, 18.12.2023

Dr. Bernhardt

Erster Bürgermeister

PRESSEMITTEILUNG vom 6. Juli 2023

Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“ / Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung

Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“. Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.

Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt betonte: „Die digitale Bereitstellung von verschiedensten Angeboten reduziert die Notwendigkeit von Amtsgängen. Damit sind unsere Bürger in vielen Belangen nicht mehr an unsere Öffnungszeiten gebunden. Gleichermaßen werden wir das Angebot vor Ort natürlich nicht reduzieren, wir wollen aber durch die online Dienste unseren Service für den Bürger verbessern und flexibilisieren“

Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.

Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt

 

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Pressemitteilung

 

Mit dem KlimaTicket Tirol über die Grenze nach Bayern – Erweiterung der von landesweit-gültigen Netzkarten bis nach Kiefersfelden und Oberaudorf

  • Ab 1. Juli 2023 mit den landesweiten KlimaTickets auch die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BRB) zwischen Kufstein, Kiefersfelden und Oberaudorf nutzen
  • 12000 BewohnerInnen der Grenzgemeinden profitieren von der überregionalen VVT-Erweiterung
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kufstein mobil und Euregio Inntal mit VVT, BRB, dem Landkreis Rosenheim, den Gemeinden sowie der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft

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Der Pflegestützpunkt Rosenheim – das neutrale und kostenlose Beratungsangebot von Stadt und
Landkreis Rosenheim auch in Oberaudorf

 

Die  Behindertenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf, Silvana Muno, bietet regelmäßig Sprechstunden an. Die Termine werden auf der Rathaushomepage sowie im Schaukasten am Rathaus bekannt gegeben. 

 

Nächste Sprechstunde: wird noch bekannt gegeben

Kufsteiner Straße 2 (Räume der Bürgerhilfe)  

 

In der Sprechstunde können Sie Ihre Sorgen und Fragen vorbringen, hier wird versucht, Ihnen schnell Informationen und Hilfe zu geben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Behindertenbeauftragte per E-Mail oder telefonisch zu erreichen:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0176 / 43448572

 

 

BERATUNG zur individuellen Pflege- und Versorgungssituation 

 

Pflegestützpunkt_Logo.png

 

Wittelsbacherstraße 38

  83022 Rosenheim  

 

 

Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf

 

Bereits in der diesjährigen Frühjahrsausgabe des Audorfer Anzeigers haben wir über die Einführung der Gebührenpflicht für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf informiert. Mittlerweile sind die Parkscheinautomaten und die entsprechende Beschilderung aufgestellt. Seit November wird der ruhende Verkehr im Ort von der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert.

Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. Leider wurde festgestellt, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Dadurch wurden gerade den ansässigen Geschäften und Betrieben die notwendigen Kundenparkplätze entzogen.

Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen, aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringen Umfang.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums einzuführen.

Für die Parkplätze im Ortszentrum wurde die freie Parkzeit von bisher einer Stunde auf zwei Stunden erhöht. Die freie Parkzeit kann durch Drücken der sog. „Semmeltaste“ am Automaten angefordert werden.

Für die Parkplätze, die im Außenbereich liegen, wird eine Tagesgebühr von 3,- Euro erhoben. Die Gebührenerhebung am Parkscheinautomaten kann mit Münzgeld oder Kartenzahlung erfolgen. Die Parkflächen, für die Gebührenpflicht besteht, sind entsprechend beschildert oder markiert.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Die Parkzone I erstreckt sich auf die Ortsmitte von Oberaudorf. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkbuchten am Oberfeldweg
  • Rathausplatz
  • Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
  • Parkplatz an der Geigelsteinstaße

 

Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:

 

  • Die ersten zwei Stunden gebührenfrei (Freiparktaste am Parkscheinautomat)
  • Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 Euro
  • Ein Tagesticket kostet 5,- Euro

Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:

  • Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
  • Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden

Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
  • Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Parkstreifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstraße und des Hubertusweges
  • Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
  • Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen

Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen

drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.

Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.

An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.

Am Waldparkplatz gilt: Die Höchstparkdauer wird auf drei aufenander folgende Kalendertage beschränkt. Grund ist die Übernachtungsmöglichkeit am Brünnsteinhaus lt. Anordnung vom 19.04.2022

Außerdem gibt es einen Jahresparkschein. Dieser gilt ein Jahr lang für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf. Die Gebühr beträgt 60,- Euro. Ein Jahresparkschein kann nur bei der Gemeindeverwaltung erworben werden. Dieser Parkschein bezieht sich auf das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges. Es können bis zu zwei Kennzeichen angegeben werden, die Parkberechtigung besteht nur für ein Fahrzeug. Auch mit Jahresparkschein muss die jeweilige Höchstparkdauer für den entsprechenden Parkplatz eingehalten werden.

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern 

Neuregelung der Grundsteuer 

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie  fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der  Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. 

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.

 

pdf.pngSatzung_über_die_Herstellung_und_Ablösung_von_Kinderspielplätzen_Spielplatzsatzung_SpPS_En.pdf279.72 KB

pdf.pngBekanntmachung_Spielplatzsatzung_03-2022.pdf277.85 KB

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.

pdf.pngParkgebührenordnung_Oberaudorf_Endfassung_04-2022.pdf210.90 KB

pdf.pngBekanntmachung_Parkgebührenordnung_04-2022.pdf276.06 KB

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Tagen taucht vermehrt die Frage nach den fehlenden Containern an den Wertstoffinseln auf. Die Veränderung hat mit einer Umstellung der Strategie des Landkreises zu tun: https://www.landkreis-rosenheim.de/das-trennen-von.../...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aber morgen wird im Haus des Gastes das Modell zum Bebauungsplan am Heimfeld (altes Hallenbadgelände) ausgestellt. Der Gemeinderat und der federführende Architekt sind in mehreren Sitzungen zum nun ausgestellten Vorschlag gekommen. Nun sind Sie gefragt. Neben dem Modell werden Zettel für Anregungen Ihrerseits ausgelegt, die Sie dann in eine Urne werfen können. Über Ihre Anregungen wird dann in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr beraten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Stifte mit, da wir aufgrund der Corona Situation, keine Stifte auslegen können.

Holen Sie sich einfach alle Termine zur Müll- und Altpapierabfuhr auf Ihr Smartphone mit der kostenlosen Abfall-App des Landkreises Rosenheim.

Erhältlich im App Store und auf Google Play.

Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:

  • Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
  • Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.