Informationen zur Bundestagswahl 2025
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Informationen zur Bundestagswahl 2025
Am 23.02.2025 findet voraussichtlich die Wahl des neuen Bundestages statt. Auf Grund dieser kurzen Vorlaufzeit werden wir die benötigten Stimmzettel frühestens in der Zeit von 07.02 2025 bis 09.02.2025 vom Landratsamt Rosenheim erhalten. Somit können diese erst ab 10.02.2025 ausgegeben werden.
Bitte beachten Sie hierzu, dass es hierbei zeitliche Probleme mit der Postversendung geben könnte. Auch die Wahlbenachrichtigungen werden zu diesem Zeitpunkt versendet.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei persönlicher Abholung direkt im Rathaus Ihre Stimme abzugeben oder Ihre Unterlagen im Briefkasten der Gemeinde einzuwerfen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlbüros gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Tel: 08033 / 301 - 24 oder - 39
6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Baugebiets "Östlich des Hoffeldrings"
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Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Baugebiets "Östlich des Hoffeldrings" beschlossen. Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 in öffentlicher Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen,den Planentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenticher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54 "Östlich des Hoffeldrings"
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Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Östlich des Hoffeldrings" beschlossen. Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Planentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
01_Bekanntmachung_Bpl_54_Östl_Hoffeldring_19122024.pdf3.29 MB
Stellenangebot - Mitarbeiter (w/m/d) für den Bauhof
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Die Gemeinde Oberaudorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen / eine
Mitarbeiter / Mitarbeiterin für den Bauhof in Vollzeit
Rückblick / drei Jahre Artenhilfsprogramm Feuersalamander
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Drei Jahre Artenhilfsprogramm Feuersalamander
Nur noch vereinzelt kann man momentan das Glück haben Feuersalamander zu sehen. Viele sind bereits in ihren
frostfreien Winterverstecken in Felsspalten und Wurzelgängen. Währenddessen laufen letzte Maßnahmen und
die Zusammenfassung der Ergebnisse im bayernweiten Artenhilfsprogramm Feuersalamander.
Die Verbände LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz, Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und der
Landesverbandes für Amphibien- und Reptilienschutz in Bayern e.V. (LARS) haben im Rahmen des
Artenhilfsprogramm Feuersalamander drei Jahre lang erforscht, wie es dem Feuersalamander in Bayern geht und
wie ihm geholfen werden kann, denn der durch Asien eingeschleppte für den Feuersalamander tödliche Hautpilz
Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) bedroht seit 2020 auch einige Populationen der Schwanzlurche in
Bayern so im Steigerwald, bei Augsburg und Memmingen. Der Pilz haftet sich an Profile von Reifen und Schuhen.
Durch Forstmaschinen, Autos, Mountainbiker und Wanderer können die Sporen des tödlichen
Salamanderfresserpilzes verschleppt werden. Zum Nachweis der Ausbreitung von Bsal wurden an vielen
Standorten Hautabstriche von adulten Feuersalamandern, sowie Berg- und Teichmolchen über das Projekt
finanziert. Zum Glück konnten wir ihn im Alpenvorland noch nicht nachweisen, so Sabine Pröls, Leiterin der LBV-
Regionalgeschäftsstelle Inn-Salzach, die zusammen mit Stefanie Mühl das Projekt in den Landkreisen Miesbach,
Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land und Altötting koordiniert.
„Uns ist gelungen durch lebensraumverbesserde Maßnahmen wie die Renaturierung von Quellfassungen,
Verbesserungen an bestehenden Feuersalamander-Lebensräume und Ausstiegshilfen in Weiderosten, die oft
Fallen für die Tiere darstellen, die Situation für den Feuersalamander zu verbessern“, so Stefanie Mühl. Darüber
hinaus wissen viele Menschen nun um die Gefährdung des Feuersalamanders und wie ihm geholfen werden
kann. Denn nur wir Menschen können dafür sorgen, dass der gelb-schwarze Feuersalamander aber auch der
weiter oben vorkommende Alpensalamander auch in Zukunft in Bayern heimisch sein können. „Wir müssen in
den nächsten Jahren die Verbreitung des Salamanderfresserpilzes (Bsal) verfolgen und offen sein, notfalls
regional Vorkehrungen zu treffen, um seine Verbreitung einzudämmen“, so Sabine Pröls. Hilfreich ist es über
www.feuersalamander-bayern.de Sichtungen von lebenden und toten (nicht überfahrenen) Feuersalamandern
zu melden.
Außerdem laufen gerade Abstimmungen auf Hochtouren, dass auch weiterhin deutschlandweit der
Feuersalamander, der massiven Gefährdungen ausgesetzt ist, weiter erforscht, in seinem Lebensraum gefördert
und geschützt wird.
In der Gemeinde Oberaudorf wurden Warn- und Informationsschilder aufgestellt, um wertvolle
Feuersalamander-Lebensräume zu schützen bzw. die Öffentlichkeit über diese und den sich ausbreitenden Pilz
hinzuweisen. Zudem wurden einige Weideroste mit einem Gewebe versehen, um den Ausstieg für
Feuersalamander und anderen Amphibienarten zu erleichtern.
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf vom 05.12.2024
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Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf vom 05.12.2024
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf wird
in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (Kämmerei I. Stock, Zi.-Nr. 16)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf liegt
vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025
öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudor im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.
Oberaudorf, den 05.12.2024
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung der ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf
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Bekanntmachung der
Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf
vom 05.12.2024
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.09.2025 in Kraft.
Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf wird
in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf,
Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf liegt
vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025
öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text der Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.
Oberaudorf, den 05.12.2024
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
kostenfreie Energieberatung / Landratsamt Rosenheim
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Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Stellenangebot - Staatl. geprüfte/r Kinderpfleger/in
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Die Gemeinde Oberaudorf bietet für die Kindertagesstätte Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d) an.
Die Einstellung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit mit 35 Wochenstunden erfolgen. Andere Arbeitszeitvereinbarungen sind je nach Einsatzschwerpunkt im Gruppendienst möglich.
Wir erwarten von Ihnen eine sehr liebevolle, klare und konsequente Haltung den Kindern gegenüber, Teamfähigkeit und Offenheit.
In unserem modernen und gut ausgestatteten Kinderhaus „Schatztruhe“ erwartet Sie ein hoch engagiertes, freundliches Team, das sich auf eine konstruktive Arbeit mit Ihnen freut!
Zudem bieten wir Ihnen eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD, großzügige personelle Rahmenbedingungen, ein angenehmes Arbeitsklima, gute Fortbildungsmöglichkeiten, einen sicheren Arbeitsplatz sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, u.a. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung.
Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 15.12.2024 an die Gemeinde Oberaudorf, z.H. Herrn Seebacher, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin des Kindergartens, Frau Ute Peter,
Tel. 08033/ 4889 (Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.
Infos zur Einrichtung erhalten Sie auch unter:
mangelhafte Zustellung des Audorfer Anzeigers / Herbstausgabe
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
leider sind bei der Gemeinde zahlreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft über die fehlende Zustellung unserer Herbstausgabe des Audorfer Anzeigers eingegangen.
Die Gemeinde bedauert dies zutiefst! Eine Beschwerde bei der Deutschen Post über die mangelhafte Zustellung wurde bereits eingereicht.
Am 17.10.24 wurden uns von der Post mehrere hundert Exemplare zurück gebracht, die ohne ausreichende Begründung nicht zugestellt wurden!
Ab sofort können Sie also der Anzeiger wieder in unserer Touristinformation abholen. Aktuelle Ausgaben finden Sie jeweils auch auf unserer Homepage unter https://www.oberaudorf.de/audorfer-anzeiger/
Der im Anzeiger abgedruckte Fragebogen / Bürgerbeteiligung für das Städtebauförderungsprogramm (Seite 15 und 16 der aktuellen Ausgabe) wird trotz Fristablauf weiterhin gerne angenommen. Sie können ihn entweder in den Rathausbriefkasten werfen oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übersenden.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und werden auch künftig alles unternehmen, Ihnen wieder eine zuverlässige Zustellung unseres Mitteilungsblattes zu ermöglichen.
Gemeinde Oberaudorf
WED-Präventionsaktion "Tag des Einbruchschutzes"
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Anlässlich zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024 werden im Zeitraum vom 13.10. bis 10.11.2024 die Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd Informationsveranstaltungen durchführen.
Durch intensive präventive und repressive Bekämpfungsmaßnahmen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sank die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2023 auf 207 (2022: 234 WED).
Dies ist u.a. auf die polizeiliche Präventionsarbeit durch Schwerpunktaktionen, Vorträgen und Informations-Flyern zurückzuführen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Alexandra Helmstreit
Kriminalhauptkommissarin
Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Sachgebiet E3 - 3.1 Prävention
_______________________________________________
Kaiserstraße 32 . 83022 Rosenheim
Tel: 08031 200-1094 . CNP: 7250-1094
Fax: 08031 200-1099 . CNP: 7250-1099
E-Mail dienstlich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
E-Mail persönlich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wärmeplanung
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Eine kommunale Wärmeplanung soll Immobilien-Eigentümern Wege aufzeigen, wie sie umweltfreundlich heizen können. Nach und nach erstellen alle Kommunen einen solchen Plan für Bürgerinnen und Bürger.
Oberaudorf hat früh damit begonnen und kann erste Ergebnisse vorzeigen.
Am Mittwoch, 18. September 2024, um 18.00 Uhr informierten Gemeindevertreter und Energieexperten im Haus des Gastes, über die Bestandteile einer kommunalen Wärmeplanung und stellten den aktuellen Stand für Oberaudorf vor.
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt begrüßte alle Interessierten im Kursaal und stellte das Projektteam vor. Danach führte Harald Rapp, Bereichsleiter Stadtentwicklung beim Energieeffizienzverband AGFW, in das Thema Kommunale Wärmeplanung ein. Das Projektteam präsentierte den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in Oberaudorf und erläuterte die nächsten Schritte.
Bei Fragen oder Anregungen schreiben Sie bitte direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos finden Sie in den hinterlegten pdf-Dateien:
pdf Kommunale Wärmeplanung (KWP) Oberaudorf - 18.09.24 (3.50 MB)
pdf Kommunale Wärmeplanung - AGFW Vortrag Rapp - 18.09.24 (3.66 MB)
25_Mittwoch_Kommunale_Waermeplanung_Schluesselprojekt_fuer_die_Zukunft.pdf2.42 MB
Mikrozensus 2024: 50 000 Bürgerinnen und Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen
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Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DEN BRENNER-NORDZULAUF
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ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DEN BRENNER-NORDZULAUF
Ortsübliche Bekanntmachung für den Bereich der Gemeinde Oberaudorf
Pressemitteilung LRA Rosenheim / Notfalldosen
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Notfalldosen für Stadt und Landkreis Rosenheim
Bei gesundheitlichen Notfällen ist es oft entscheidend, dass der Rettungsdienst, aber auch Angehörige und Ersthelfer schnell, effizient und im Sinne der betroffenen Person handeln können. Damit in solchen Fällen auch die notwendigen Informationen schnell und übersichtlich zur Hand sind, werden in Stadt und Landkreis Rosenheim jetzt Notfalldosen verteilt. Das Angebot ist ein gemeinschaftliches Projekt der Gesundheitsregionplus des Landkreises Rosenheim und dem Hospiz- und Palliativ-Netzwerk für Stadt und Landkreis Rosenheim.
Geänderte Öffnungszeiten Wertstoffhof
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Ab 13. April ganzjährig geänderte Öffnungszeiten am Samstag 8:30 bis 12:30.
Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim
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Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim:
Leistungsanpassung für Millionen Pflegebedürftige –
das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Anordnung - Sperrung Wanderweg zwischen Hocheck – Ramserer Stein und Mühlau
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Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von Art. 6 und 7 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende
Anordnung:
Der Wanderweg zwischen Hocheck – Ramserer Stein und Mühlau wird bis auf Weiteres, vollständig wegen Unterbrechung (umgestürzte Bäume und weggebrochene Wegtrasse) gesperrt.
Die Gefahrenstelle ist abzusichern, die Sperrung des Weges ist an beiden Zugängen deutlich auszuschildern.
Begründung:
Auf die Wegetrasse sind zahlreiche Bäume auf Grund Schneedruck gestürzt. Ebenso ist die Wegtrasse teilweise weggebrochen. Der Weg ist damit nicht mehr durchgängig begehbar. Aus Sicherheitsgründen wird der Weg gesperrt!
Einem Rechtsmittel gegen diese Anordnung wird die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 2 VwGO untersagt.
Oberaudorf, 18.12.2023
Dr. Bernhardt
Erster Bürgermeister
Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“
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PRESSEMITTEILUNG vom 6. Juli 2023
Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“ / Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung
Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“. Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.
Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt betonte: „Die digitale Bereitstellung von verschiedensten Angeboten reduziert die Notwendigkeit von Amtsgängen. Damit sind unsere Bürger in vielen Belangen nicht mehr an unsere Öffnungszeiten gebunden. Gleichermaßen werden wir das Angebot vor Ort natürlich nicht reduzieren, wir wollen aber durch die online Dienste unseren Service für den Bürger verbessern und flexibilisieren“
Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt
Erweiterung des Klimatickets Tirol über die Grenze nach Bayern
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Pressemitteilung
Mit dem KlimaTicket Tirol über die Grenze nach Bayern – Erweiterung der von landesweit-gültigen Netzkarten bis nach Kiefersfelden und Oberaudorf
- Ab 1. Juli 2023 mit den landesweiten KlimaTickets auch die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BRB) zwischen Kufstein, Kiefersfelden und Oberaudorf nutzen
- 12000 BewohnerInnen der Grenzgemeinden profitieren von der überregionalen VVT-Erweiterung
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kufstein mobil und Euregio Inntal mit VVT, BRB, dem Landkreis Rosenheim, den Gemeinden sowie der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft
Anmeldung für das neue Kindergartenjahr 2023/24 ab sofort online möglich
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Liebe Eltern,
ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr 2023/24 in einem der folgenden Kindergärten anzumelden:
Pflegestützpunkt Rosenheim / Außenstelle Oberaudorf
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Der Pflegestützpunkt Rosenheim – das neutrale und kostenlose Beratungsangebot von Stadt und
Landkreis Rosenheim auch in Oberaudorf
Sprechstunde der Behindertenbeauftragten
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Die Behindertenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf, Silvana Muno, bietet regelmäßig Sprechstunden an. Die Termine werden auf der Rathaushomepage sowie im Schaukasten am Rathaus bekannt gegeben.
Nächste Sprechstunde: wird noch bekannt gegeben
Kufsteiner Straße 2 (Räume der Bürgerhilfe)
In der Sprechstunde können Sie Ihre Sorgen und Fragen vorbringen, hier wird versucht, Ihnen schnell Informationen und Hilfe zu geben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Behindertenbeauftragte per E-Mail oder telefonisch zu erreichen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0176 / 43448572
Pflegestützpunkt des Landratsamtes Rosenheim / Außenstelle Oberaudorf
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BERATUNG zur individuellen Pflege- und Versorgungssituation
Wittelsbacherstraße 38
83022 Rosenheim
Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf
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Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf
Bereits in der diesjährigen Frühjahrsausgabe des Audorfer Anzeigers haben wir über die Einführung der Gebührenpflicht für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf informiert. Mittlerweile sind die Parkscheinautomaten und die entsprechende Beschilderung aufgestellt. Seit November wird der ruhende Verkehr im Ort von der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert.
Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. Leider wurde festgestellt, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Dadurch wurden gerade den ansässigen Geschäften und Betrieben die notwendigen Kundenparkplätze entzogen.
Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen, aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringen Umfang.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums einzuführen.
Für die Parkplätze im Ortszentrum wurde die freie Parkzeit von bisher einer Stunde auf zwei Stunden erhöht. Die freie Parkzeit kann durch Drücken der sog. „Semmeltaste“ am Automaten angefordert werden.
Für die Parkplätze, die im Außenbereich liegen, wird eine Tagesgebühr von 3,- Euro erhoben. Die Gebührenerhebung am Parkscheinautomaten kann mit Münzgeld oder Kartenzahlung erfolgen. Die Parkflächen, für die Gebührenpflicht besteht, sind entsprechend beschildert oder markiert.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Die Parkzone I erstreckt sich auf die Ortsmitte von Oberaudorf. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkbuchten am Oberfeldweg
- Rathausplatz
- Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
- Parkplatz an der Geigelsteinstaße
Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:
- Die ersten zwei Stunden gebührenfrei (Freiparktaste am Parkscheinautomat)
- Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 Euro
- Ein Tagesticket kostet 5,- Euro
Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:
- Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
- Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden
Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
- Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Parkstreifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstraße und des Hubertusweges
- Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
- Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen
Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen
drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.
Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.
An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.
Am Waldparkplatz gilt: Die Höchstparkdauer wird auf drei aufenander folgende Kalendertage beschränkt. Grund ist die Übernachtungsmöglichkeit am Brünnsteinhaus lt. Anordnung vom 19.04.2022
Außerdem gibt es einen Jahresparkschein. Dieser gilt ein Jahr lang für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf. Die Gebühr beträgt 60,- Euro. Ein Jahresparkschein kann nur bei der Gemeindeverwaltung erworben werden. Dieser Parkschein bezieht sich auf das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges. Es können bis zu zwei Kennzeichen angegeben werden, die Parkberechtigung besteht nur für ein Fahrzeug. Auch mit Jahresparkschein muss die jeweilige Höchstparkdauer für den entsprechenden Parkplatz eingehalten werden.
wichtige Informationen zur Grundsteuerreform
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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Bekanntmachung Spielplatzsatzung (Stand 01.04.2022)
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Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.
Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.
Bekanntmachung Parkgebührenordnung (Stand 01.04.2022)
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- Kategorie: Aktuelles
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.
Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.
Parkgebührenordnung_Oberaudorf_Endfassung_04-2022.pdf210.90 KB
Wertstoffinseln in der Gemeinde
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Tagen taucht vermehrt die Frage nach den fehlenden Containern an den Wertstoffinseln auf. Die Veränderung hat mit einer Umstellung der Strategie des Landkreises zu tun: https://www.landkreis-rosenheim.de/das-trennen-von.../...
Bebauungsplan "Am Heimfeld"
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aber morgen wird im Haus des Gastes das Modell zum Bebauungsplan am Heimfeld (altes Hallenbadgelände) ausgestellt. Der Gemeinderat und der federführende Architekt sind in mehreren Sitzungen zum nun ausgestellten Vorschlag gekommen. Nun sind Sie gefragt. Neben dem Modell werden Zettel für Anregungen Ihrerseits ausgelegt, die Sie dann in eine Urne werfen können. Über Ihre Anregungen wird dann in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr beraten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Stifte mit, da wir aufgrund der Corona Situation, keine Stifte auslegen können.
Kostenlose Abfall-App des Landkreises Rosenheim
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- Kategorie: Infos & Neuigkeiten
Holen Sie sich einfach alle Termine zur Müll- und Altpapierabfuhr auf Ihr Smartphone mit der kostenlosen Abfall-App des Landkreises Rosenheim.
Erhältlich im App Store und auf Google Play.
Ermäßigung der Abfallgebühren bei besonderen Härtefällen
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- Kategorie: Behördliches & Amtliches
Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:
- Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
- Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.