Hohe Waldbrandgefahr Verbot von Daxenfeuern - Information Landratsamt 30.07.2026
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Der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt die Waldbrandindexkarte übersandt.
Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung
von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer
in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern
freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
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Pressemitteilung des Bayr. Rundfunks / Änderung der BR-Radiofrequenzen ab 21.07.26
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Am 21. Juli endet die UKW-Verbreitung der fünf Programme des Bayerischen Rundfunks am Standort Inntal/Ebbs. Künftig werden die Programme Bayern 1, Bayern 2, Bayern 3, BR-Klassik und BR24 dort ausschließlich über DAB+ ausgestrahlt. Via UKW können die Programme weiterhin über die Frequenzen des Senders Wendelstein empfangen werden. Dadurch kann am UKW-Radio ein neuer Suchlauf erforderlich sein.
Weitere Details entnehmen Sie der Pressemitteilung vom 9.7.26
Pressemitteilung_UKW-Verbreitung_Oberbayern.pdf143.15 KB
https://www.br.de/unternehmen/inhalt/technik/ukw-frequenzen-aendern-sich-im-inntal-102.html
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 "Am Heimfeld" für das Grundstück Fl.Nr. 300/44, Gemarkung Oberaudorf
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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.06.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 "Am Heimfeld" für das Grundstück Fl.Nr. 300/44, Gemarkung Oberaudorf gefasst.
Bekanntmachung__3_Abs_2_BauGB_Unterschrieben_BGM.pdf1.63 MB
Gefahr für Obstbäume und Sträucher: Bakterieller Feuerbrand zurück im Landkreis Rosenheim
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Pressemitteilung
Gefahr für Obstbäume und Sträucher: Bakterieller Feuerbrand zurück im Landkreis Rosenheim
Nach vielen Jahren ist der bakterielle Feuerbrand wieder im Landkreis Rosenheim nachgewiesen worden. Zuletzt gab es hier 2013 eine größere Infektionswelle. Der Erreger kann Obstbäume wie Apfel, Birnen und Quitten schwer schädigen und sogar zum Absterben bringen. Streuobstberater Martin Landes rät zu größter Vorsicht.
Besonders stark fällt der Befall an Weißdorn, Quitte und Birne auf. Aber auch Apfel, Eberesche und Mispel werden häufig von der gefährlichen Erkrankung befallen. Bisher nicht vom bakteriellen Feuerbrand befallen werden Steinobst, also alle zwetschgen- und kirschenartigen Gehölze.
Die Infektion beginnt meist zur Blütezeit. Plötzlich welkende und schwarz verfärbte Triebe deuten auf eine Feuerbrandinfektion hin. Will man Feuerbrand gegenüber anderen Krankheiten abgrenzen lohnt sich ein intensiver Blick auf den Blattstiel. Ist dieser noch intensiv grün gefärbt, während andere Bereiche des Blattes dunkelbraun, schwarz oder verdorrt sind, handelt es sich in der Regel nicht um Feuerbrand. Ein eindeutiges Indiz hingegen, das aber nur bei schwülwarmer Witterung und fortgeschrittener Infektion beobachtet werden kann, sind kleine gelbe Schleimtröpfchen die aus der Rinde von jungen befallenen Trieben austreten.
Liegt ein Befall vor, bleibt nur noch der Griff zur Astschere und zur Säge. „Es ist wichtig die befallenen Stellen großzügig zurückzuschneiden. Dabei sollte ungefähr 30 Zentimeter ins gesunde Holz geschnitten werden. Nur so Kann die Ausbreitung im Baum und die Übertragung auf umliegende Pflanzen vermieden werden. Bei besonders starkem Befall, muss der Baum gefällt werden“, weiß Streuobstberater Martin Landes.
Um die Krankheit nicht zu verschleppen muss das Werkzeug regelmäßig desinfiziert werden. Gärtnerinnen und Gärtner können das benutzte Werkzeug hierfür entweder gründlich abflämmen, oder eine ca. 70-prozentige Spirituslösung nutzen.
Außerdem sollte befallenes Schnittgut keinesfalls im Kompost oder bei der Grüngutsammelstelle entsorgt werden. Besser ist es, kleine Mengen in der Restmülltonne zu entsorgen oder vor Ort unter Aufsicht zu verbrennen. Eine befestigte Feuerstelle, wie etwa eine Feuerschale ist hier eine risikoarme Lösung. Größere Mengen Schnittgut können als Sperrmüll an den Wertstoffhöfen entsorgt werden.
Weitere Information gibt es bei der bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) online unter
www.lfl.bayern.de/ips/kleingarten/035205/, sowie bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege unter der E-Mail: gartenkultur@lra-ro.bayern.de oder telefonisch unter 08031 392 3332.
