P R E S S E M I T T E I L U N G   Kinderschutzbund Rosenheim

Unterstützung bei Zeugnissorgen: "Nummer gegen Kummer" bietet Hilfe für Kinder, Jugendliche und Eltern

Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 "Gschwendtner Feld" beschlossen.  Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2023 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Planentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Nachfolgende Unterlagen werden im Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt:

pdf.pngBpl_Nr_46_Gschwendtner_Feld_Bekanntmachung_2_TÖB.pdf464.56 KB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 20.05.2021 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "Gschwendtner Feld" gefasst. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 14.03.2023 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Planentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.  Nachfolgende Unterlagen werden im Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt: 

pdf.png3_FNPÄ_Gschwendtner_Feld_Bekanntmachung_2_TÖB.pdf379.74 KB

Müllvermeidung geht auch beim Grillen

Das Landratsamt informiert.

Mit Beginn der Sommerzeit treibt es viele Menschen wieder vermehrt ins Freie. Dabei nimmt auch das gemeinsame Grillen an öffentlichen Plätzen, Seen oder Parkanlagen zu.

Inhalt:

Gemeinsames Grillen im Freien, das macht einfach Spaß. Allerdings verursachen Einmalgrills, Plastikbesteck, Pappbecher und Reste des Grillgutes viel Abfall und erhöhen das Restmüllaufkommen. Dieser Abfall lässt sich jedoch leicht vermeiden. So kann zum Grillen beispielsweise Geschirr und Besteck von zu Hause mitgebracht und damit auf die Verwendung von Einweggeschirr und –besteck aus Plastik oder Pappe verzichtet werden.

Weiter können die benötigten Lebensmittel statt im Supermarkt ohne viel Verpackung beim Bäcker, Metzger oder auf dem Markt gekauft werden.

Auch die Reste des Grillgutes wie Fleisch- und Gemüseabfälle können umweltfreundlich entsorgt werden. Auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises Rosenheim sowie den Kompostieranlagen in Bruckmühl und Eiselfing werden für Küchen- und Speiseanfälle kostenlose Kunststoffeimer samt passender Papiertüten ausgegeben. Plastiktüten dürfen nicht verwendet werden. Die Eimer weisen ein Fassungsvermögen von zehn Litern auf und unterliegen an den Ausgabestellen keiner Mengenbegrenzung pro Haushalt. Nähere Informationen erhalten Sie hierbei im dazugehörigen Flyer.

Weitere Informationen zum Thema Abfall erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie bei unserer Abfallberatung unter 08031/392 - 4313 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Jahr 2024

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965).

Die Grundsteuer 2024 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 GrStG in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid für 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr bzw. auf Grund des letztmalig ergangenen Bescheides zu den Fälligkeitsterminen zu entrichten haben. Es wird empfohlen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Die seit dem 1. Januar 2004 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A und B in Höhe von jeweils 310 % bleiben unverändert.

Die Grundsteuer wird wie folgt fällig (§ 28 GrStG):

  1. Zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024, wenn der Jahresbetrag 30,00 € übersteigt;
  2. am 15. Februar und 15. August 2024 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 € nicht übersteigt
  3. am 15. August 2024 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt
  4. am 1. Juli 2024 in einem Jahresbetrag, wenn von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht worden ist

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für 2024 zugegangen wäre (§ 28 Abs. 3 Satz 2 GrStG). Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) für 2024, werden gem. § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt.

Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung – AO-).

 

Müllgebühren, Hundesteuer, Kurbeitrag für Zweitwohnsitze und

Zweitwohnungssteuer 2024

Ebenfalls ergehen bei den Müllgebühren, bei der Hundesteuer, dem Kurbeitrag für

Zweitwohnsitze und der Zweitwohnungssteuer keine neuen Steuerbescheide für das Jahr 2024, sofern zum Vorjahr keine Änderungen eingetreten sind. Das bedeutet, dass die bisherigen Bescheide 2023 ihre Gültigkeit behalten, bis neue Bescheide erlassen werden.

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Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Oberaudorf, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Straßenanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Oberaudorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:

Die Klage ist beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Oberaudorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ab 01.07.2007 ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung eröffnet.

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Gemeinde Oberaudorf (www.oberaudorf.de) sowie der Internetpräsenz des Landratsamtes Rosenheim (www.landkreis-rosenheim.de) bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (ww.vgh.bayern.de)

Ab 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.

Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung des angeforderten Betrages nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

Oberaudorf, den 11. Dezember 2023

Dr. Bernhardt                                                                     An die Amtstafel Oberaudorf

1. Bürgermeister                                                                 Aushang vom 11.12.2023 bis

 

  pdf.pngBekanntmachung_über_die_Festsetzung_und_Entrichtung_der_Grundsteuer_2024.pdf1.05 MB

ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DEN BRENNER-NORDZULAUF 

Ortsübliche Bekanntmachung für den Bereich der Gemeinde Oberaudorf 

 

DB

Europwahl 2024 - Wahlergebnis

Zur Verstärkung des Teams im Wertstoffhof sucht die Gemeinde Oberaudorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin /einen Mitarbeiter (m, w, d) auf Basis eines geringfügigen bzw. regulären Beschäftigungsverhältnisses (Minijob).

 

Für die Besetzung der Stelle sollten Sie folgende Anforderungen erfüllen:

  • Ausgeprägtes Dienstleistungsbewusstsein, freundliche Umgangsformen, Flexibilität und Einsatzbereitschaft,
  • Anwesenheit zu allen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes am Dienstag- und Freitagnachmittag und Samstagvormittag mit wechselnder Einteilung
  • Körperliche Belastungsfähigkeit
  • Bereitschaft zur fachlichen Ausbildung

Die Tätigkeit im Wertstoffhof erfolgt überwiegend mit Kundenkontakt und ist kurzweilig.

Die Bezahlung erfolgt nach individuellen Voraussetzungen gem. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), mit allen üblichen Sozialleistungen und Zulagen, u.a. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung. Eine langfristige Beschäftigung wird angestrebt.

Zu weiteren Einzelheiten bzw. Auskünften steht Ihnen gerne Frau Fritz, Tel: 0176/633 17504 oder Herr Seebacher, Tel: 08033/301-15 zur Verfügung.

Aussagefähige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 15.07.2024 an die Gemeinde Oberaudorf, Personalamt, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Gemeinde Oberaudorf vergibt ab September 2024 eine

Vollzeitstelle Seniorenarbeit im Bundesfreiwilligendienst (m/w/d)

Die Dienstzeit beträgt ein Jahr.

Darum geht’s:

  • Unterstützung Ausbau Seniorenarbeit
  • Unterstützung bei der Organisation verschiedener Veranstaltungen für Senioren (Erzähl-Café, Boccia-Nachmittage, Weihnachtsfeier, Kneippen)
  • Öffentlichkeitsarbeit Homepage, örtliche Presse und Social Media
  • Kommunikation zwischen Senioren, Historischem Verein, Dorfmarkt
  • Verwaltungstätigkeiten

Das bringen Sie mit:

  • Volljährigkeit
  • Engagement und Teamgeist
  • Bereitschaft, neue Erfahrungen zu sammeln
  • Idealerweise einen Führerschein Klasse B (keine Voraussetzung)
  • Qualifiziertes Zeugnis

Das bieten wir Ihnen:

  • Einsatzdauer mind. 12 Monate – ab September 2024
  • 30 Tage Urlaub
  • Monatlich 350 Euro Taschengeld und die Übernahme der Sozialleistungen
  • Kostenlose Teilnahmemöglichkeiten an Seminaren und Weiterbildungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.

Zu weiteren Einzelheiten bzw. Auskünften steht Ihnen gerne Frau Martina Schweinsteiger unter Tel: 08033/301-23 zur Verfügung.

Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (Schulzeugnisse, Lebenslauf) senden Sie bitte an die Gemeinde Oberaudorf, Personalamt, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf, oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Notfalldosen für Stadt und Landkreis Rosenheim

Bei gesundheitlichen Notfällen ist es oft entscheidend, dass der Rettungsdienst, aber auch Angehörige und Ersthelfer schnell, effizient und im Sinne der betroffenen Person handeln können. Damit in solchen Fällen auch die notwendigen Informationen schnell und übersichtlich zur Hand sind, werden in Stadt und Landkreis Rosenheim jetzt Notfalldosen verteilt. Das Angebot ist ein gemeinschaftliches Projekt der Gesundheitsregionplus des Landkreises Rosenheim und dem Hospiz- und Palliativ-Netzwerk für Stadt und Landkreis Rosenheim.

Ab 13. April ganzjährig geänderte Öffnungszeiten am Samstag 8:30 bis 12:30.

 

Liebe Bürger,

liebe Bürgerinnen,

die Brücke über den Auerbach wird erneuert.

Die Brücke wird wegen erheblichen, nicht mehr reparablen Schäden durch einen Neubau ersetzt.

Die Arbeiten beginnen mit dem Abriss der Brücke im März und werden voraussichtlich bis in den Sommer andauern.

Bis die neue Brücke wieder betreten werden kann, bitten wir Sie die Brücke an der Hauptstraße zu benutzen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben

mit herzlichen Grüßen,

Ihr Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister

 

pdfNeubau_Bruecke_Auerbach_2024.pdf424.59 kB

Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim


wirtschaftsfoerderung@lra-rosenheim.de

Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

www.landkreis-rosenheim.de

Die Gemeinde Oberaudorf bietet für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als

 

staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d)

 

an.

Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim: 

Leistungsanpassung für Millionen Pflegebedürftige –  

das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)  

Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von Art. 6 und 7 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende

Anordnung:

 

Der Wanderweg zwischen Hocheck – Ramserer Stein und Mühlau wird bis auf Weiteres, vollständig wegen Unterbrechung (umgestürzte Bäume und weggebrochene Wegtrasse) gesperrt.

Die Gefahrenstelle ist abzusichern, die Sperrung des Weges ist an beiden Zugängen  deutlich auszuschildern.

 

Begründung:

 

Auf die Wegetrasse sind zahlreiche Bäume auf Grund Schneedruck gestürzt. Ebenso ist die Wegtrasse teilweise weggebrochen. Der Weg ist damit nicht mehr durchgängig begehbar. Aus Sicherheitsgründen wird der Weg gesperrt!

Einem Rechtsmittel gegen diese Anordnung wird die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 2 VwGO untersagt.

Oberaudorf, 18.12.2023

Dr. Bernhardt

Erster Bürgermeister

Das staatliche Gesundheitsamt Rosenheim in Kooperation mit der Gesundheitsregionplus des Landkreise Rosenheim informiert dieses Jahr in verschiedenen Angeboten über Präventionsmöglichkeiten und gesundheitliche Folgen von Einsamkeit.

PRESSEMITTEILUNG vom 6. Juli 2023

Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“ / Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung

Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“. Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.

Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt betonte: „Die digitale Bereitstellung von verschiedensten Angeboten reduziert die Notwendigkeit von Amtsgängen. Damit sind unsere Bürger in vielen Belangen nicht mehr an unsere Öffnungszeiten gebunden. Gleichermaßen werden wir das Angebot vor Ort natürlich nicht reduzieren, wir wollen aber durch die online Dienste unseren Service für den Bürger verbessern und flexibilisieren“

Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.

Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt

 

digitale_Plakette_Digitales_Amt.png

 

 

Inntal_Euregio.jpg         Kufstein_Mobil.png

 

Pressemitteilung

 

Mit dem KlimaTicket Tirol über die Grenze nach Bayern – Erweiterung der von landesweit-gültigen Netzkarten bis nach Kiefersfelden und Oberaudorf

  • Ab 1. Juli 2023 mit den landesweiten KlimaTickets auch die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BRB) zwischen Kufstein, Kiefersfelden und Oberaudorf nutzen
  • 12000 BewohnerInnen der Grenzgemeinden profitieren von der überregionalen VVT-Erweiterung
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kufstein mobil und Euregio Inntal mit VVT, BRB, dem Landkreis Rosenheim, den Gemeinden sowie der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft

 

Liebe Eltern,

 

ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr 2023/24 in einem der folgenden Kindergärten anzumelden: 

 

 

Logo-Pflegestützpunkt-Rosenheim_web.jpg

 

Der Pflegestützpunkt Rosenheim – das neutrale und kostenlose Beratungsangebot von Stadt und
Landkreis Rosenheim auch in Oberaudorf

 

Die  Behindertenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf, Silvana Muno, bietet regelmäßig Sprechstunden an. Die Termine werden auf der Rathaushomepage sowie im Schaukasten am Rathaus bekannt gegeben. 

 

Nächste Sprechstunde: wird noch bekannt gegeben

Kufsteiner Straße 2 (Räume der Bürgerhilfe)  

 

In der Sprechstunde können Sie Ihre Sorgen und Fragen vorbringen, hier wird versucht, Ihnen schnell Informationen und Hilfe zu geben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Behindertenbeauftragte per E-Mail oder telefonisch zu erreichen:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0176 / 43448572

 

 

BERATUNG zur individuellen Pflege- und Versorgungssituation 

 

Pflegestützpunkt_Logo.png

 

Wittelsbacherstraße 38

  83022 Rosenheim  

 

 

Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf

 

Bereits in der diesjährigen Frühjahrsausgabe des Audorfer Anzeigers haben wir über die Einführung der Gebührenpflicht für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf informiert. Mittlerweile sind die Parkscheinautomaten und die entsprechende Beschilderung aufgestellt. Seit November wird der ruhende Verkehr im Ort von der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert.

Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. Leider wurde festgestellt, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Dadurch wurden gerade den ansässigen Geschäften und Betrieben die notwendigen Kundenparkplätze entzogen.

Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen, aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringen Umfang.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums einzuführen.

Für die Parkplätze im Ortszentrum wurde die freie Parkzeit von bisher einer Stunde auf zwei Stunden erhöht. Die freie Parkzeit kann durch Drücken der sog. „Semmeltaste“ am Automaten angefordert werden.

Für die Parkplätze, die im Außenbereich liegen, wird eine Tagesgebühr von 3,- Euro erhoben. Die Gebührenerhebung am Parkscheinautomaten kann mit Münzgeld oder Kartenzahlung erfolgen. Die Parkflächen, für die Gebührenpflicht besteht, sind entsprechend beschildert oder markiert.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Die Parkzone I erstreckt sich auf die Ortsmitte von Oberaudorf. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkbuchten am Oberfeldweg
  • Rathausplatz
  • Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
  • Parkplatz an der Geigelsteinstaße

 

Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:

 

  • Die ersten zwei Stunden gebührenfrei (Freiparktaste am Parkscheinautomat)
  • Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 Euro
  • Ein Tagesticket kostet 5,- Euro

Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:

  • Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
  • Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden

Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
  • Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Parkstreifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstraße und des Hubertusweges
  • Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
  • Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen

Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen

drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.

Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.

An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.

Am Waldparkplatz gilt: Die Höchstparkdauer wird auf drei aufenander folgende Kalendertage beschränkt. Grund ist die Übernachtungsmöglichkeit am Brünnsteinhaus lt. Anordnung vom 19.04.2022

Außerdem gibt es einen Jahresparkschein. Dieser gilt ein Jahr lang für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf. Die Gebühr beträgt 60,- Euro. Ein Jahresparkschein kann nur bei der Gemeindeverwaltung erworben werden. Dieser Parkschein bezieht sich auf das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges. Es können bis zu zwei Kennzeichen angegeben werden, die Parkberechtigung besteht nur für ein Fahrzeug. Auch mit Jahresparkschein muss die jeweilige Höchstparkdauer für den entsprechenden Parkplatz eingehalten werden.

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern 

Neuregelung der Grundsteuer 

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie  fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der  Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. 

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.

 

pdf.pngSatzung_über_die_Herstellung_und_Ablösung_von_Kinderspielplätzen_Spielplatzsatzung_SpPS_En.pdf279.72 KB

pdf.pngBekanntmachung_Spielplatzsatzung_03-2022.pdf277.85 KB

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.

pdf.pngParkgebührenordnung_Oberaudorf_Endfassung_04-2022.pdf210.90 KB

pdf.pngBekanntmachung_Parkgebührenordnung_04-2022.pdf276.06 KB

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Tagen taucht vermehrt die Frage nach den fehlenden Containern an den Wertstoffinseln auf. Die Veränderung hat mit einer Umstellung der Strategie des Landkreises zu tun: https://www.landkreis-rosenheim.de/das-trennen-von.../...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aber morgen wird im Haus des Gastes das Modell zum Bebauungsplan am Heimfeld (altes Hallenbadgelände) ausgestellt. Der Gemeinderat und der federführende Architekt sind in mehreren Sitzungen zum nun ausgestellten Vorschlag gekommen. Nun sind Sie gefragt. Neben dem Modell werden Zettel für Anregungen Ihrerseits ausgelegt, die Sie dann in eine Urne werfen können. Über Ihre Anregungen wird dann in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr beraten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Stifte mit, da wir aufgrund der Corona Situation, keine Stifte auslegen können.

Holen Sie sich einfach alle Termine zur Müll- und Altpapierabfuhr auf Ihr Smartphone mit der kostenlosen Abfall-App des Landkreises Rosenheim.

Erhältlich im App Store und auf Google Play.

Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:

  • Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
  • Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.