Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
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83022 Rosenheim

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Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43  "Am Heimfeld" für das Grundstück Fl.Nr. 300/44, Gemarkung Oberaudorf gefasst und in der Sitzung am 25.11..2025 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 "Am Heimfeld" als Satzung beschlossen. 

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 pdf.png01._BPÄ_Am_Heimfeld_Satzungsbeschluss.pdf304.70 KB

pdf.png01._BPÄ_Nr._43_Am_Heimfeld_Begründung_Satzungsbeschluss.pdf633.68 KB

Bekanntmachung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes
“Ortsmitte Oberaudorf und angrenzende Gebiete”
vom 16.12.2025

 

I.


Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat mit Beschluss vom 16.12.2025 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Oberaudorf und angrenzende Gebiete“ beschlossen. Der Wortlaut der aus Text und Lageplan bestehenden Satzung wird nachstehend bekanntgemacht. Der Lageplan wird zur Orientierung in verkleinerter Form abgedruckt. Zur Satzung gehört die Begründung vom 16.12.2025. Die aus Text und Lageplan bestehende Satzung sowie die Begründung jeweils in der Fassung vom 16.12.2025 sind ab 18.12.2025 im Rathaus der Gemeinde Oberaudorf, Zimmer Nr. 15, I. OG. in der Zeit vom 18.12.2025 bis 19.01.2026 niedergelegt und können von jedermann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Zusätzlich sind die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Oberaudorf unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene eingestellt und für jedermann abrufbar.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft und ist rechtsverbindlich.

 

II.


Auf die Vorschriften des § 24 ff BauGB (Vorkaufsrecht der Gemeinde) wird hingewiesen.

Hinweis gemäß § 215 BauGB
("Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften"):

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach


• eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
• nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,


wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oberaudorf geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Die einschlägigen Vorschriften können während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann im Rathaus eingesehen werden.

Oberaudorf, den 17.12.2025

Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister

 

 

20251216_Sanierungssatzung_Ortsmitte_Oberaudorf122025.pdf221.44 KB

20251216_Plan_Sanierungssatzung_Oberaudorf_122025.pdf1.47 MB

20251216_Begründung_Sanierungssatzung_Oberaudorf_122025.pdf753.97 KB

 

P R E S S E M I T T E I L U N G   Kinderschutzbund Rosenheim

„Wir hören zu“ – Kinderschutzbund sucht neue Telefonberater:innen
Schulung startet im Frühjahr 2026

Manchmal reicht ein Gespräch, um wieder Luft holen zu können. „Seit einem Anruf bei euch ist mein Leben wieder ruhiger geworden und ich auch. Danke dafür!“, schrieb ein Jugendlicher nach seinem Gespräch mit der „Nummer gegen Kummer“. Solche Sätze zeigen, wie wertvoll es ist, wenn jemand zuhört – einfach da ist, ohne zu werten.

Der Kinderschutzbund Rosenheim sucht Menschen, die genau das tun möchten: zuhören, stärken, Halt geben. Nicht als Profis, sondern als engagierte Mitmenschen, die ihre Zeit sinnvoll einsetzen möchten. Darüber reden hilft: Mehr als 5.000 Kinder und Jugendliche sowie rund 500 Eltern greifen jedes Jahr zum Telefon, weil sie jemanden brauchen, der ihnen zuhört. Doch die derzeit knapp 30 Ehrenamtlichen beim Kinderschutzbund Rosenheim reichen dafür längst nicht aus. Deshalb startet am 24. Februar 2026 eine neue Ausbildung für das Ehrenamt am Kinder- und Jugendtelefon sowie am Elterntelefon. Einsatzorte sind dabei Rosenheim oder Wasserburg.

Die Schulung umfasst mehrere Abendtermine und ein Wochenende, ergänzt durch Hospitationen am Telefon und am Ende gibt es eine Teilnahmebestätigung. Nach der Schulung übernehmen die Ehrenamtlichen zwei Dienste á 3 Stunden pro Monat – individuell flexibel planbar und je nach Wohnort in Rosenheim oder Wasserburg. Fachliche Begleitung durch Praxisanleitung und Supervision sorgt dafür, dass niemand mit belastenden Situationen allein bleibt.

„Unsere Berater:innen schenken Zeit, Empathie und Ruhe – das ist unser wichtigstes Werkzeug“, erklärt Judith Santer, Koordinatorin der Beratungstelefone beim Kinderschutzbund Rosenheim. Eine Ehrenamtliche ergänzt: „Ich bin schon eine ganze Weile dabei, manchmal berührt es mich wirklich tief. Und gleichzeitig gehe ich jedes Mal mit dem Gefühl nach Hause, wirklich unterstützt zu haben.“

Wer gut zuhören kann, offen ist für ganz unterschiedliche Lebensentwürfe und Lust hat, Teil eines starken Teams zu werden, ist herzlich willkommen. Auch wer bisher nicht an ein Ehrenamt gedacht hat, kann hier einen sinnvollen und bereichernden Ausgleich zum Alltag finden.

Interessierte können ein unverbindliches Infogespräch vereinbaren:
Judith Santer, Kinder-/Jugendtelefon & Elterntelefon
Tel. 0170 3711775 · Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Informationen unter www.kinderschutzbund-rosenheim.de oder www.nummergegenkummer.de.

pdf.png20251128_Hundesteuersatzung_Neuerlass_01.01.2026.pdf22.94 KBpdf.png20251128_Bekanntmachung_Hundesteuersatzung_Neuerlass_01.01.2026.pdf1.59 MB