Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
20251209_Bek_Aufforderung_Einreichung_Wahlvorschläge.pdf482.27 KB
Kommunalwahlen am 08. März 2026
Am 08. März 2026 finden in ganz Bayern die Kommunalwahlen statt. Bei dieser Abstimmung werden in Oberaudorf in vier getrennten Wahlgängen der
Erste Bürgermeister und der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf,
sowie der Landrat und der Kreistag des Landkreises Rosenheim gewählt.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Deutschen sowie Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sofern sie am Wahltag
- 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Oberaudorf, bzw. im Landkreis Rosenheim haben
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, werden Sie automatisch in das Wähler-verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens Mitte Februar 2026 eine schriftliche Wahlbenachrichtigung.
Wahlhelfer gesucht!
Am 8. März 2026 ist es wieder soweit. In Bayern finden Kommunalwahlen statt. Dabei wird über den Bürgermeister und den Gemeinderat Oberaudorf sowie über den Landrat und den Kreistag des Landkreises Rosenheim in vier getrennten Wahlgängen abgestimmt.
Die Durchführung der Wahl liegt in den Händen der BürgerInnen und Bürger und wird von der Gemeindeverwaltung organisiert. Dazu werden 80 stimmberechtigte Gemeindebürger am Wahlsonntag die Abstimmung und die Auszählung durchführen.
