Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 8074-0
Fax: 08031 / 8074-200
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Web: www.justiz.bayern.de/ag-rosenheim


Arbeitsamt Rosenheim

Wittelsbacher Str. 57, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 202-0
Fax: 08031 / 202-400
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Web: www.arbeitsamt.de/rosenheim/


Gesundheitsamt 
beim Landratsamt Rosenheim
Rathausstraße 30 , 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 392-6002
Fax: 08031 / 809559-50
Web: Gesundheitsamt Rosenheim


Finanzamt Rosenheim

Wittelsbacherstr. 25, 83022 Rosenheim
Postfach 10 02 55, 83004 Rosenheim
Telefon: 08031 / 201-0
Fax: 08031 / 201-222
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Web: www.finanzamt-rosenheim.de


Landratsamt Rosenheim

Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 392-01
Fax: 08031 / 392-9001
E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.landkreis-rosenheim.de


Veterinäramt 
beim Landratsamt Rosenheim
Am Klafferer 3, 83043 Bad Aibling
Telefon: 08061 / 49783-0
Fax: 08061 / 49783-22
E-Mail : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 
Web: www.landkreis-rosenheim.de 


Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Königstraße 19, 83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 305-01
Fax: 08031 / 305-179 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www.wwa-ro.bayern.de

Weitere Informationen finden sie auch unter www.verwaltungsservice.bayern.de


Informationen zum Gemeinderat in Oberaudorf finden Sie im Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde:


Gemeinderat 2020 - 2026

 

Sitzungskalender

 

Einladungen / Protokolle

 

Gremien / Ausschüsse

 

Funktionen

Informationen zur Einlegung von Rechtsbehelfen

Seit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Rechtsverordnung vom 1. April 2016 (GVBl. S. 69) und das Inkrafttreten des Bayerischen EGovernment-Gesetzes (BayEGovG) ist in den Ausnahmefällen, in denen noch ein behördliches Widerspruchsverfahren existiert, neben der klassischen Widerspruchseinlegung in Schriftform oder zur Niederschrift auch eine Widerspruchseinlegung in elektronischer Form möglich. Dies gilt auch für die unmittelbare Klageerhebung. 

1. Widerspruchseinlegung

Für Widersprüche stehen bei der Gemeinde Oberaudorf daher folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

a) Schriftlich oder zur Niederschrift
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Die Anschrift lautet:

Gemeinde Oberaudorf
Kufsteiner Straße 6
83080 Oberaudorf

b) Elektronisch
Der Widerspruch kann auch elektronisch eingelegt werden. Eine Übermittlung per einfacher E-Mail ist unzulässig und entfaltet keine Rechtswirkung!

Zulässig ist bei der Gemeinde Oberaudorf in elektronischer Form nur: Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist, an folgende De-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dies setzt eine Anmeldung beim De-Mail-System der Deutschen Telekom voraus. Weitere Informationen finden Sie unter www.telekom.de (Suchbegriff "De-Mail").

Bitte beachten Sie, dass das behördliche Widerspruchsverfahren nur noch in Teilbereichen existiert und im Übrigen ein rechtliches Vorgehen gegen behördliche Bescheide nur im Wege der Klage bei Gericht möglich ist. Welches Vorgehen in Ihrem Fall möglich ist, entnehmen Sie bitte der Ihrem Bescheid beigefügten Rechtsbehelfsbelehrung.

2. Klageerhebung

Nähere Informationen zur klassischen und elektronischen Erhebung von Klagen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).