Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:
- Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
- Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Antrag ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung zu stellen. Die Antragsformulare liegen in der Gemeindeverwaltung Oberaudorf, Kämmerei, Zimmer-Nr. 16 OG auf.
Die Abfallentsorgungsgebühren werden um 50 % der Normalgebühr einer 80L- Mülltonne ermäßigt. Dies entspricht monatlich 4,85 €.
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen wird die Ermäßigung ab dem Monat, in dem der Antrag bei der Gemeinde eingeht, gewährt. Es erfolgt eine rückwirkende Gebührenerstattung an den Antragsteller.
Weitere Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 08033 / 301 - 16.