Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung – das Verhinderungs- und  Kurzzeitpflegebudget 

Mit dem neuen PUEG (Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz) werden  Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umgesetzt.  

Ein wichtiger Bestandteil davon sind die Anpassungen in der Verhinderungs- und  Kurzzeitpflege: 

Ab 01.07.2025 wird es einen einheitlichen Gesamtbetrag mit bis € 3.539 pro Jahr geben. Informationen darüber, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und was es bei der  Beantragung zu beachten gibt, erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim und seinen  Außenstellen. 

Haben Sie weitere Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind Sie sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben?  

Wir beraten Sie vielfältig und individuell, kostenfrei und neutral.  

Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim 
Wittelsbacherstraße 38  

83022 Rosenheim  

Außenstellen im Landkreis:    

Wasserburg, Rimsting, Oberaudorf und Feldkirchen-Westerham.  

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter: 
Tel.: 08031 392 – 2297  

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