Elektroinstallationsarbeiten am 28.11.+29.11.
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Auf Grund dringend notwendiger Elektroinstallationsarbeiten ist die Gemeinde Oberaudorf am Donnerstag, den 28. November 2024, ganztätig geschlossen. Dies betrifft das Rathaus, die Tourist-Information sowie die Gemeindewerke.
Am Freitag, den 29. November 2024 wird im Rathaus ein Notbetrieb eingerichtet. Wir bitten um Verständnis, dass es hierbei zu teilweisen Ausfällen der EDV sowie Telefonanlage kommen kann.
Stellenangebot - Staatl. geprüfte/r Kinderpfleger/in
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Die Gemeinde Oberaudorf bietet für die Kindertagesstätte Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d) an.
Die Einstellung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit mit 35 Wochenstunden erfolgen. Andere Arbeitszeitvereinbarungen sind je nach Einsatzschwerpunkt im Gruppendienst möglich.
Wir erwarten von Ihnen eine sehr liebevolle, klare und konsequente Haltung den Kindern gegenüber, Teamfähigkeit und Offenheit.
In unserem modernen und gut ausgestatteten Kinderhaus „Schatztruhe“ erwartet Sie ein hoch engagiertes, freundliches Team, das sich auf eine konstruktive Arbeit mit Ihnen freut!
Zudem bieten wir Ihnen eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD, großzügige personelle Rahmenbedingungen, ein angenehmes Arbeitsklima, gute Fortbildungsmöglichkeiten, einen sicheren Arbeitsplatz sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, u.a. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung.
Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 15.12.2024 an die Gemeinde Oberaudorf, z.H. Herrn Seebacher, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin des Kindergartens, Frau Ute Peter,
Tel. 08033/ 4889 (Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.
Infos zur Einrichtung erhalten Sie auch unter:
Bürgerversamlung am 14.11.2024
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Bürgerversammlung
Datum: Donnerstag, 14. November 2024
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Kursaal, Haus des Gastes, Kufsteiner Str. 4
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind zum Informationsaustausch herzlich eingeladen.
Tagesordnung
1. Begrüßung durch den Ersten Bürgermeister und Sportlerehrung
2. Bericht des Ersten Bürgermeisters
3. Informationen aus der Tourist-Information und den Gemeindewerken
4. Anregungen und Anträge aus der Bürgerschaft, Aussprache
Hinweis:
Gemäß Art. 18 Abs. 3 der Gemeindeordnung können grundsätzlich nur Gemeindeangehörige das Wort erhalten. Ausnahmen kann die
Bürgerversammlung beschließen. Stimmberechtig sind ausschließlich Gemeindebürger.
Oberaudorf, den 30.10.2024
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
mangelhafte Zustellung des Audorfer Anzeigers / Herbstausgabe
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
leider sind bei der Gemeinde zahlreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft über die fehlende Zustellung unserer Herbstausgabe des Audorfer Anzeigers eingegangen.
Die Gemeinde bedauert dies zutiefst! Eine Beschwerde bei der Deutschen Post über die mangelhafte Zustellung wurde bereits eingereicht.
Am 17.10.24 wurden uns von der Post mehrere hundert Exemplare zurück gebracht, die ohne ausreichende Begründung nicht zugestellt wurden!
Ab sofort können Sie also der Anzeiger wieder in unserer Touristinformation abholen. Aktuelle Ausgaben finden Sie jeweils auch auf unserer Homepage unter https://www.oberaudorf.de/audorfer-anzeiger/
Der im Anzeiger abgedruckte Fragebogen / Bürgerbeteiligung für das Städtebauförderungsprogramm (Seite 15 und 16 der aktuellen Ausgabe) wird trotz Fristablauf weiterhin gerne angenommen. Sie können ihn entweder in den Rathausbriefkasten werfen oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übersenden.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und werden auch künftig alles unternehmen, Ihnen wieder eine zuverlässige Zustellung unseres Mitteilungsblattes zu ermöglichen.
Gemeinde Oberaudorf
WED-Präventionsaktion "Tag des Einbruchschutzes"
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- Kategorie: Aktuelles
Anlässlich zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024 werden im Zeitraum vom 13.10. bis 10.11.2024 die Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd Informationsveranstaltungen durchführen.
Durch intensive präventive und repressive Bekämpfungsmaßnahmen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sank die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2023 auf 207 (2022: 234 WED).
Dies ist u.a. auf die polizeiliche Präventionsarbeit durch Schwerpunktaktionen, Vorträgen und Informations-Flyern zurückzuführen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Alexandra Helmstreit
Kriminalhauptkommissarin
Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Sachgebiet E3 - 3.1 Prävention
_______________________________________________
Kaiserstraße 32 . 83022 Rosenheim
Tel: 08031 200-1094 . CNP: 7250-1094
Fax: 08031 200-1099 . CNP: 7250-1099
E-Mail dienstlich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
E-Mail persönlich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wärmeplanung
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Eine kommunale Wärmeplanung soll Immobilien-Eigentümern Wege aufzeigen, wie sie umweltfreundlich heizen können. Nach und nach erstellen alle Kommunen einen solchen Plan für Bürgerinnen und Bürger.
Oberaudorf hat früh damit begonnen und kann erste Ergebnisse vorzeigen.
Am Mittwoch, 18. September 2024, um 18.00 Uhr informierten Gemeindevertreter und Energieexperten im Haus des Gastes, über die Bestandteile einer kommunalen Wärmeplanung und stellten den aktuellen Stand für Oberaudorf vor.
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt begrüßte alle Interessierten im Kursaal und stellte das Projektteam vor. Danach führte Harald Rapp, Bereichsleiter Stadtentwicklung beim Energieeffizienzverband AGFW, in das Thema Kommunale Wärmeplanung ein. Das Projektteam präsentierte den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in Oberaudorf und erläuterte die nächsten Schritte.
Bei Fragen oder Anregungen schreiben Sie bitte direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos finden Sie in den hinterlegten pdf-Dateien:
pdf Kommunale Wärmeplanung (KWP) Oberaudorf - 18.09.24 (3.50 MB)
pdf Kommunale Wärmeplanung - AGFW Vortrag Rapp - 18.09.24 (3.66 MB)
25_Mittwoch_Kommunale_Waermeplanung_Schluesselprojekt_fuer_die_Zukunft.pdf2.42 MB
Sandsackverkauf
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Freitag den 27.09.2024 wird die Gemeinde zwischen 13:00 Uhr und 17:00 Uhr Sandsäcke zum Verkauf anbieten. Die Sandsäcke können an der Kläranlage der Gemeinde Oberaudorf abgeholt werden. Der Preis pro Sandsack beträgt 3.-€.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Bernhardt
Mikrozensus 2024: 50 000 Bürgerinnen und Bürger müssen noch bis Jahresende mitmachen
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Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Fachtag Ehrenamt für Interessierte und Ehrenamtliche in Stadt und Landkreis Rosenheim
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Am 19. Oktober veranstaltet die Caritas (Fachdienst Asyl / Migration) gemeinsam mit dem katholischen Bildungswerk einen
"Fachtag Ehrenamt" im "Stellwerk 18" .
Ehrenamtliche und Interessierte aus Stadt und Landkreis Rosenheim sind zu spannenden Workshops und zum lebendigen Austausch herzlich eingeladen. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Ehrenamtliches Engagement ist das Herzstück unserer Gesellschaft und spielt eine entscheidende Rolle für ein gelingendes Miteinander.
Es ist ein Akt der Solidarität, der Vielfalt Raum gibt und Brücken zwischen Kulturen, Traditionen und Lebenswelten baut.
Wir würden uns über eine Veröffentlichung in Ihrer Gemeindezeitung, auf Ihrer Website, in Ihren Veranstaltungshinweisen freuen.
Zu Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
240408-crky-Pressetext_Fachtag_Ehrenamt.pdf140.57 KB240716-crky-Flyer_Fachtag_Ehrenamt_2024.pdf2.30 MB
Abfallwirtschaft: Müllvermeidung geht auch beim Grillen
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Müllvermeidung geht auch beim Grillen
Das Landratsamt informiert.
Mit Beginn der Sommerzeit treibt es viele Menschen wieder vermehrt ins Freie. Dabei nimmt auch das gemeinsame Grillen an öffentlichen Plätzen, Seen oder Parkanlagen zu.
Inhalt:
Gemeinsames Grillen im Freien, das macht einfach Spaß. Allerdings verursachen Einmalgrills, Plastikbesteck, Pappbecher und Reste des Grillgutes viel Abfall und erhöhen das Restmüllaufkommen. Dieser Abfall lässt sich jedoch leicht vermeiden. So kann zum Grillen beispielsweise Geschirr und Besteck von zu Hause mitgebracht und damit auf die Verwendung von Einweggeschirr und –besteck aus Plastik oder Pappe verzichtet werden.
Weiter können die benötigten Lebensmittel statt im Supermarkt ohne viel Verpackung beim Bäcker, Metzger oder auf dem Markt gekauft werden.
Auch die Reste des Grillgutes wie Fleisch- und Gemüseabfälle können umweltfreundlich entsorgt werden. Auf allen Wertstoffhöfen des Landkreises Rosenheim sowie den Kompostieranlagen in Bruckmühl und Eiselfing werden für Küchen- und Speiseanfälle kostenlose Kunststoffeimer samt passender Papiertüten ausgegeben. Plastiktüten dürfen nicht verwendet werden. Die Eimer weisen ein Fassungsvermögen von zehn Litern auf und unterliegen an den Ausgabestellen keiner Mengenbegrenzung pro Haushalt. Nähere Informationen erhalten Sie hierbei im dazugehörigen Flyer.
Weitere Informationen zum Thema Abfall erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.abfall.landkreis-rosenheim.de sowie bei unserer Abfallberatung unter 08031/392 - 4313 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Jahr 2024.
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Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Jahr 2024
Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I, S. 965).
Die Grundsteuer 2024 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 GrStG in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid für 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr bzw. auf Grund des letztmalig ergangenen Bescheides zu den Fälligkeitsterminen zu entrichten haben. Es wird empfohlen, am Lastschriftverfahren teilzunehmen.
Die seit dem 1. Januar 2004 geltenden Hebesätze für die Grundsteuer A und B in Höhe von jeweils 310 % bleiben unverändert.
Die Grundsteuer wird wie folgt fällig (§ 28 GrStG):
- Zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2024, wenn der Jahresbetrag 30,00 € übersteigt;
- am 15. Februar und 15. August 2024 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 € nicht übersteigt
- am 15. August 2024 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 € nicht übersteigt
- am 1. Juli 2024 in einem Jahresbetrag, wenn von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht worden ist
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid für 2024 zugegangen wäre (§ 28 Abs. 3 Satz 2 GrStG). Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge) für 2024, werden gem. § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekanntgegeben (§ 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung – AO-).
Müllgebühren, Hundesteuer, Kurbeitrag für Zweitwohnsitze und
Zweitwohnungssteuer 2024
Ebenfalls ergehen bei den Müllgebühren, bei der Hundesteuer, dem Kurbeitrag für
Zweitwohnsitze und der Zweitwohnungssteuer keine neuen Steuerbescheide für das Jahr 2024, sofern zum Vorjahr keine Änderungen eingetreten sind. Das bedeutet, dass die bisherigen Bescheide 2023 ihre Gültigkeit behalten, bis neue Bescheide erlassen werden.
Seite 1
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Oberaudorf, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Straßenanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Oberaudorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Oberaudorf) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ab 01.07.2007 ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung eröffnet.
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Gemeinde Oberaudorf (www.oberaudorf.de) sowie der Internetpräsenz des Landratsamtes Rosenheim (www.landkreis-rosenheim.de) bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (ww.vgh.bayern.de)
Ab 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung des angeforderten Betrages nicht aufgehalten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
Oberaudorf, den 11. Dezember 2023
Dr. Bernhardt An die Amtstafel Oberaudorf
1. Bürgermeister Aushang vom 11.12.2023 bis
Bekanntmachung_über_die_Festsetzung_und_Entrichtung_der_Grundsteuer_2024.pdf1.05 MB
ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DEN BRENNER-NORDZULAUF
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ANKÜNDIGUNG VON KARTIERUNGSARBEITEN FÜR DEN BRENNER-NORDZULAUF
Ortsübliche Bekanntmachung für den Bereich der Gemeinde Oberaudorf
Stellenanzeige Minijob Wertstoffhof
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Zur Verstärkung des Teams im Wertstoffhof sucht die Gemeinde Oberaudorf zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Mitarbeiterin /einen Mitarbeiter (m, w, d) auf Basis eines geringfügigen bzw. regulären Beschäftigungsverhältnisses (Minijob).
Für die Besetzung der Stelle sollten Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Ausgeprägtes Dienstleistungsbewusstsein, freundliche Umgangsformen, Flexibilität und Einsatzbereitschaft,
- Anwesenheit zu allen Öffnungszeiten des Wertstoffhofes am Dienstag- und Freitagnachmittag und Samstagvormittag mit wechselnder Einteilung
- Körperliche Belastungsfähigkeit
- Bereitschaft zur fachlichen Ausbildung
Die Tätigkeit im Wertstoffhof erfolgt überwiegend mit Kundenkontakt und ist kurzweilig.
Die Bezahlung erfolgt nach individuellen Voraussetzungen gem. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), mit allen üblichen Sozialleistungen und Zulagen, u.a. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung. Eine langfristige Beschäftigung wird angestrebt.
Zu weiteren Einzelheiten bzw. Auskünften steht Ihnen gerne Frau Fritz, Tel: 0176/633 17504 oder Herr Seebacher, Tel: 08033/301-15 zur Verfügung.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 15.07.2024 an die Gemeinde Oberaudorf, Personalamt, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stellenanzeige Vollzeit Seniorenarbeit im Bundesfreiwilligendienst
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Die Gemeinde Oberaudorf vergibt ab September 2024 eine
Vollzeitstelle Seniorenarbeit im Bundesfreiwilligendienst (m/w/d)
Die Dienstzeit beträgt ein Jahr.
Darum geht’s:
- Unterstützung Ausbau Seniorenarbeit
- Unterstützung bei der Organisation verschiedener Veranstaltungen für Senioren (Erzähl-Café, Boccia-Nachmittage, Weihnachtsfeier, Kneippen)
- Öffentlichkeitsarbeit Homepage, örtliche Presse und Social Media
- Kommunikation zwischen Senioren, Historischem Verein, Dorfmarkt
- Verwaltungstätigkeiten
Das bringen Sie mit:
- Volljährigkeit
- Engagement und Teamgeist
- Bereitschaft, neue Erfahrungen zu sammeln
- Idealerweise einen Führerschein Klasse B (keine Voraussetzung)
- Qualifiziertes Zeugnis
Das bieten wir Ihnen:
- Einsatzdauer mind. 12 Monate – ab September 2024
- 30 Tage Urlaub
- Monatlich 350 Euro Taschengeld und die Übernahme der Sozialleistungen
- Kostenlose Teilnahmemöglichkeiten an Seminaren und Weiterbildungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
Zu weiteren Einzelheiten bzw. Auskünften steht Ihnen gerne Frau Martina Schweinsteiger unter Tel: 08033/301-23 zur Verfügung.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (Schulzeugnisse, Lebenslauf) senden Sie bitte an die Gemeinde Oberaudorf, Personalamt, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf, oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Pressemitteilung LRA Rosenheim / Notfalldosen
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Notfalldosen für Stadt und Landkreis Rosenheim
Bei gesundheitlichen Notfällen ist es oft entscheidend, dass der Rettungsdienst, aber auch Angehörige und Ersthelfer schnell, effizient und im Sinne der betroffenen Person handeln können. Damit in solchen Fällen auch die notwendigen Informationen schnell und übersichtlich zur Hand sind, werden in Stadt und Landkreis Rosenheim jetzt Notfalldosen verteilt. Das Angebot ist ein gemeinschaftliches Projekt der Gesundheitsregionplus des Landkreises Rosenheim und dem Hospiz- und Palliativ-Netzwerk für Stadt und Landkreis Rosenheim.
Geänderte Öffnungszeiten Wertstoffhof
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Ab 13. April ganzjährig geänderte Öffnungszeiten am Samstag 8:30 bis 12:30.
kostenfreie Wirtschaftsberatung / Landratsamt Rosenheim
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- Kategorie: Aktuelles
Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
kostenfreie Energieberatung / Landratsamt Rosenheim
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Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim
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- Kategorie: Aktuelles
Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim:
Leistungsanpassung für Millionen Pflegebedürftige –
das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
Anordnung - Sperrung Wanderweg zwischen Hocheck – Ramserer Stein und Mühlau
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Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von Art. 6 und 7 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende
Anordnung:
Der Wanderweg zwischen Hocheck – Ramserer Stein und Mühlau wird bis auf Weiteres, vollständig wegen Unterbrechung (umgestürzte Bäume und weggebrochene Wegtrasse) gesperrt.
Die Gefahrenstelle ist abzusichern, die Sperrung des Weges ist an beiden Zugängen deutlich auszuschildern.
Begründung:
Auf die Wegetrasse sind zahlreiche Bäume auf Grund Schneedruck gestürzt. Ebenso ist die Wegtrasse teilweise weggebrochen. Der Weg ist damit nicht mehr durchgängig begehbar. Aus Sicherheitsgründen wird der Weg gesperrt!
Einem Rechtsmittel gegen diese Anordnung wird die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 2 VwGO untersagt.
Oberaudorf, 18.12.2023
Dr. Bernhardt
Erster Bürgermeister
Landkreis Rosenheim: Neuer Podcast - Einsamkeit kann jeden treffen
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Das staatliche Gesundheitsamt Rosenheim in Kooperation mit der Gesundheitsregionplus des Landkreise Rosenheim informiert dieses Jahr in verschiedenen Angeboten über Präventionsmöglichkeiten und gesundheitliche Folgen von Einsamkeit.
Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“
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PRESSEMITTEILUNG vom 6. Juli 2023
Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“ / Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung
Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“. Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.
Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt betonte: „Die digitale Bereitstellung von verschiedensten Angeboten reduziert die Notwendigkeit von Amtsgängen. Damit sind unsere Bürger in vielen Belangen nicht mehr an unsere Öffnungszeiten gebunden. Gleichermaßen werden wir das Angebot vor Ort natürlich nicht reduzieren, wir wollen aber durch die online Dienste unseren Service für den Bürger verbessern und flexibilisieren“
Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.
Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt
Erweiterung des Klimatickets Tirol über die Grenze nach Bayern
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Pressemitteilung
Mit dem KlimaTicket Tirol über die Grenze nach Bayern – Erweiterung der von landesweit-gültigen Netzkarten bis nach Kiefersfelden und Oberaudorf
- Ab 1. Juli 2023 mit den landesweiten KlimaTickets auch die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BRB) zwischen Kufstein, Kiefersfelden und Oberaudorf nutzen
- 12000 BewohnerInnen der Grenzgemeinden profitieren von der überregionalen VVT-Erweiterung
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kufstein mobil und Euregio Inntal mit VVT, BRB, dem Landkreis Rosenheim, den Gemeinden sowie der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft
Anmeldung für das neue Kindergartenjahr 2023/24 ab sofort online möglich
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Liebe Eltern,
ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr 2023/24 in einem der folgenden Kindergärten anzumelden:
Pflegestützpunkt Rosenheim / Außenstelle Oberaudorf
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Der Pflegestützpunkt Rosenheim – das neutrale und kostenlose Beratungsangebot von Stadt und
Landkreis Rosenheim auch in Oberaudorf
Sprechstunde der Behindertenbeauftragten
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Die Behindertenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf, Silvana Muno, bietet regelmäßig Sprechstunden an. Die Termine werden auf der Rathaushomepage sowie im Schaukasten am Rathaus bekannt gegeben.
Nächste Sprechstunde: wird noch bekannt gegeben
Kufsteiner Straße 2 (Räume der Bürgerhilfe)
In der Sprechstunde können Sie Ihre Sorgen und Fragen vorbringen, hier wird versucht, Ihnen schnell Informationen und Hilfe zu geben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Behindertenbeauftragte per E-Mail oder telefonisch zu erreichen:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 0176 / 43448572
Pflegestützpunkt des Landratsamtes Rosenheim / Außenstelle Oberaudorf
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- Kategorie: Aktuelles
BERATUNG zur individuellen Pflege- und Versorgungssituation
Wittelsbacherstraße 38
83022 Rosenheim
Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf
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Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf
Bereits in der diesjährigen Frühjahrsausgabe des Audorfer Anzeigers haben wir über die Einführung der Gebührenpflicht für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf informiert. Mittlerweile sind die Parkscheinautomaten und die entsprechende Beschilderung aufgestellt. Seit November wird der ruhende Verkehr im Ort von der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert.
Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. Leider wurde festgestellt, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Dadurch wurden gerade den ansässigen Geschäften und Betrieben die notwendigen Kundenparkplätze entzogen.
Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen, aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringen Umfang.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums einzuführen.
Für die Parkplätze im Ortszentrum wurde die freie Parkzeit von bisher einer Stunde auf zwei Stunden erhöht. Die freie Parkzeit kann durch Drücken der sog. „Semmeltaste“ am Automaten angefordert werden.
Für die Parkplätze, die im Außenbereich liegen, wird eine Tagesgebühr von 3,- Euro erhoben. Die Gebührenerhebung am Parkscheinautomaten kann mit Münzgeld oder Kartenzahlung erfolgen. Die Parkflächen, für die Gebührenpflicht besteht, sind entsprechend beschildert oder markiert.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Die Parkzone I erstreckt sich auf die Ortsmitte von Oberaudorf. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkbuchten am Oberfeldweg
- Rathausplatz
- Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
- Parkplatz an der Geigelsteinstaße
Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:
- Die ersten zwei Stunden gebührenfrei (Freiparktaste am Parkscheinautomat)
- Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 Euro
- Ein Tagesticket kostet 5,- Euro
Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:
- Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
- Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden
Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
- Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Parkstreifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstraße und des Hubertusweges
- Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
- Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen
Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen
drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.
Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.
An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.
Am Waldparkplatz gilt: Die Höchstparkdauer wird auf drei aufenander folgende Kalendertage beschränkt. Grund ist die Übernachtungsmöglichkeit am Brünnsteinhaus lt. Anordnung vom 19.04.2022
Außerdem gibt es einen Jahresparkschein. Dieser gilt ein Jahr lang für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf. Die Gebühr beträgt 60,- Euro. Ein Jahresparkschein kann nur bei der Gemeindeverwaltung erworben werden. Dieser Parkschein bezieht sich auf das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges. Es können bis zu zwei Kennzeichen angegeben werden, die Parkberechtigung besteht nur für ein Fahrzeug. Auch mit Jahresparkschein muss die jeweilige Höchstparkdauer für den entsprechenden Parkplatz eingehalten werden.
wichtige Informationen zur Grundsteuerreform
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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Bekanntmachung Spielplatzsatzung (Stand 01.04.2022)
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Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.
Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.
Bekanntmachung Parkgebührenordnung (Stand 01.04.2022)
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Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.
Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.
Parkgebührenordnung_Oberaudorf_Endfassung_04-2022.pdf210.90 KB
Wertstoffinseln in der Gemeinde
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Tagen taucht vermehrt die Frage nach den fehlenden Containern an den Wertstoffinseln auf. Die Veränderung hat mit einer Umstellung der Strategie des Landkreises zu tun: https://www.landkreis-rosenheim.de/das-trennen-von.../...
Bebauungsplan "Am Heimfeld"
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aber morgen wird im Haus des Gastes das Modell zum Bebauungsplan am Heimfeld (altes Hallenbadgelände) ausgestellt. Der Gemeinderat und der federführende Architekt sind in mehreren Sitzungen zum nun ausgestellten Vorschlag gekommen. Nun sind Sie gefragt. Neben dem Modell werden Zettel für Anregungen Ihrerseits ausgelegt, die Sie dann in eine Urne werfen können. Über Ihre Anregungen wird dann in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr beraten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Stifte mit, da wir aufgrund der Corona Situation, keine Stifte auslegen können.
Kostenlose Abfall-App des Landkreises Rosenheim
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- Kategorie: Infos & Neuigkeiten
Holen Sie sich einfach alle Termine zur Müll- und Altpapierabfuhr auf Ihr Smartphone mit der kostenlosen Abfall-App des Landkreises Rosenheim.
Erhältlich im App Store und auf Google Play.
Ermäßigung der Abfallgebühren bei besonderen Härtefällen
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- Kategorie: Behördliches & Amtliches
Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:
- Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
- Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.