Nächste Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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Sämtliche Bauanträge, Vorbescheide und sonstige Anfragen einschließlich der vollständigen Unterlagen sowie alle in der nächsten Sitzung
- am 21.06.2022 -
zu behandelnden Themen sind spätestens bis 07.06.2022 im Bauamt einzureichen.
Hier finden Sie die derzeit geplanten Sitzungstermine für 2022
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Ostermayer Tel. 08033 / 301-12, Frau Kiesl Tel. 08033 / 301-18 und Frau Eva Marschke Tel. 08033 / 301-41 gerne zur Verfügung.
Veranstaltung Kinderschutzbund Rosenheim - Trennung als Abenteuer meistern
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P R E S S E M I T T E I L U N G Kinderschutzbund Rosenheim
Trennung als Abenteuer meistern
Kommunale Jugendarbeit sucht jugendliche Betreuerinnen und Betreuer für das Spielmobil
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Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim vom 04.05.2022
Aufregende Ferientage mit Kindern verbringen
Kommunale Jugendarbeit sucht jugendliche Betreuerinnen und Betreuer für das Spielmobil
Tolle und aufregende Tage mit der Aktion Spielmobil wird die Kommunale Jugendarbeit des Landkreises Rosenheim auch in diesem Jahr vielen Kindern und Jugendlichen anbieten.
Jeweils vier Tage lang wird das Spielmobil die ausgewählten Gemeinden im Landkreis Rosenheim besuchen und vor Ort die Kinder mit Spiel und kreativem Arbeiten beschäftigen. Dafür werden junge Menschen gesucht, die Lust haben, die Aktion als Betreuerin oder als Betreuer zu begleiten. Die Betreuung ist von Montag bis Donnerstag, jeweils von 8:30 Uhr bis 16 Uhr.
Die zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen zu Beginn der Aktion mindestens 16 Jahre alt sein. Weitere Voraussetzungen sind die Teilnahme an dem jeweiligen Vorbereitungstreffen, die Lust mit Kindern zu arbeiten sowie viel Spaß in einem jugendlichen Team zu erleben.
Die Tätigkeiten als Betreuerin oder Betreuer bei der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Rosenheim können als Praktika angerechnet werden. Darüber hinaus besteht für Berufstätige die Möglichkeit, für die Zeit der Betreuung eine Freistellung vom Arbeitgeber zu erhalten, die nicht auf den Jahresurlaub angerechnet wird. Zudem wird die Mitarbeit mit einer Aufwandsentschädigung belohnt.
Wer sich angesprochen fühlt, ist herzlich zu einem Vorgespräch eingeladen. Telefonisch kann ein Termin vereinbart werden. Weitere Informationen zu der Aktion und der Betreuertätigkeit gibt es bei der Kommunalen Jugendarbeit im Landkreis Rosenheim unter den Telefonnummern 08031 392 2392.
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und am Graben"
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Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung vom 26.04.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 26 "Zwischen Oberfeldweg und am Graben" für das Grundstück Fl.Nr. 118, Gemarkung Oberaudorf gefasst und den vorgestellten Planentwurf gebilligt.
Bekanntmachung_29042022.pdf1.23 MB
04_BPÄ_Nr_26_Zwischen_Oberfeldweg_und_Am_Graben_1TÖB_Stand_26042022.pdf156.32 kB
04_BPÄ_Nr_26_Zwischen_Oberfeldweg_und_am_Graben_Begründung_1TÖB_Stand_26042022.pdf359.26 kB
Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 49 "Keindl"
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- Kategorie: Aktuelles
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 die eingegangenen Stellungnahmen abgewägt, den Planentwurf (Stand 26.04.2022) gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Bekanntmachung29042022.pdf1.74 MB
Bpl_Nr_49_Keindl_Begründung_Stand_26042022_2_TÖB.pdf1.27 MB
Bpl_Nr_49_Keindl_Planteil_Stand_26042022_2_TÖB.pdf2.77 MB
E-Carsharing in Oberaudorf
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E-Carsharing in Oberaudorf
E-Carsharing im Inntal
Endlich CO2-freie Mobilität:
wichtige Informationen zur Grundsteuerreform
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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Umfangreicher Frage-Antwort-Katalog zum Thema "Flüchtlinge aus der Ukraine" ab sofort auf der Homepage des Landratsamtes
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Das Landratsamt erreicht derzeit eine Vielzahl an Fragen rund um die Thematik „Flüchtlinge aus der Ukraine“. Viele dieser Fragen werden aktuell sicherlich auch von Helferkreisen und engagierten Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommune an Sie herangetragen. Wir haben diese Fragen zusammengefasst und mit den dazugehörigen Antworten heute auf der Homepage des Rosenheimer Landratsamtes veröffentlicht. Die Fragen werden sich in den kommenden Wochen sicherlich ändern, es werden neue Fragen dazukommen und andere Fragen an Wichtigkeit verlieren, sodass wir diesen Bereich regelmäßig aktualisieren werden:
Pflegestützpunkt Rosenheim
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Der Pflegestützpunkt von Stadt und Landkreis Rosenheim ist Lotse und Wegweiser sowie Berater und
Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden finden die Beraterinnen individuelle Lösungen, unter
Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen, durch eine umfassende, kostenfreie und
neutrale Beratung nach § 7 a SGB XI, zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter.
Staatl. anerkannte(r) Erzieher(in)
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- Kategorie: Stellenangebote
Die Gemeinde Oberaudorf bietet für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf
eine Stelle als staatlich anerkannte(n) Erzieher(in) (m/w/d), an.
Staatl. geprüfte/r Kinderpfleger/in
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- Kategorie: Stellenangebote
Die Gemeinde Oberaudorf bietet für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf
eine Stelle als staatlich geprüfte/n Kinderpfleger/in) (m/w/d) an.
Bekanntmachung Spielplatzsatzung (Stand 01.04.2022)
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Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.
Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.
Bekanntmachung Parkgebührenordnung (Stand 01.04.2022)
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Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.
Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.
Parkgebührenordnung_Oberaudorf_Endfassung_04-2022.pdf210.90 KB
Pflanzerde am Wertstoffhof
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ab sofort gibt es am Wertstoffhof wieder Erde zu kaufen.
Hier die aktuellen Preise:
Rosenheimer Nährkompost 3,00 € pro Sack
Rosenheimer Rindenmulch 3,50 € pro Sack
Rosenheimer Pflanzerde 4,50 € pro Sack
Bio-Pflanzerde: 7,00 € pro Sack
Bio-Hochbeet-Erde: 8,00 € pro Sack
Ich wünsche ein frohes Gartln.
Informationen für Flüchtige und Helfer im Rahmen der Ukraine Krise
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir beobachten Tag für Tag fassungslos das Geschehen in der Ukraine. Die Anzahl der Flüchtigen steigt aufgrund der unfassbaren Situation vor Ort täglich. Der Landkreis befindet sich für die Koordination der Flüchtlingshilfe in enger Koordination mit den Kommunen. Wichtig für alle Privatbürger die helfen wollen, aber auch alle Flüchtigen, ist der Informationslink des Landkreises: https://www.landkreis-rosenheim.de/solidaritaet-mit-der-ukraine/?findTab= Hier finden Sie eine Vielzahl an Informationen zur aktuellen Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Bernhardt
Pflegestützpunkt des Landkreises in Oberaudorf eröffnet
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
heute hatte ich die Freude, zusammen mit unserem Seniorenbeauftragten Josef Gasteiger, Frau Nicole Hübel begrüßen zu dürfen. Frau Hübel ist für den Pflegestützpunkt Rosenheim des südlichen Landkreises zuständig, der ab sofort
Wertstoffinseln in der Gemeinde
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Tagen taucht vermehrt die Frage nach den fehlenden Containern an den Wertstoffinseln auf. Die Veränderung hat mit einer Umstellung der Strategie des Landkreises zu tun: https://www.landkreis-rosenheim.de/das-trennen-von.../...
Öffnung der Bücherei mit 2G-Regel / Stand 13.12.2021
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
soeben erhielten wir von unserem Büchereiteam folgende Information:
Bebauungsplan "Am Heimfeld"
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aber morgen wird im Haus des Gastes das Modell zum Bebauungsplan am Heimfeld (altes Hallenbadgelände) ausgestellt. Der Gemeinderat und der federführende Architekt sind in mehreren Sitzungen zum nun ausgestellten Vorschlag gekommen. Nun sind Sie gefragt. Neben dem Modell werden Zettel für Anregungen Ihrerseits ausgelegt, die Sie dann in eine Urne werfen können. Über Ihre Anregungen wird dann in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr beraten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Stifte mit, da wir aufgrund der Corona Situation, keine Stifte auslegen können.
Zugangsregelungen zum Rathaus und zu Sitzungen
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Beim Besuch der Gemeindeverwaltung ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich!
Bezugnehmend auf die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 weisen Bürgermeister und Verwaltung darauf hin, dass Gemeinderatssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse bis auf Weiteres unter dem Vorbehalt nach § 3 Abs. 3 zur Vermeidung von möglichen Ansteckungen auf Basis räumlicher Voraussetzungen entsprechend beschränkt sind, d. h. die empfohlenen Mindestabstände müssen gewahrt bleiben. Es gilt die 3G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht.
Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022: Erinnerungsversand startet in Bayern
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Pressemitteilung vom 25.10.2021
Bayerisches Landesamt für Statistik
Das Landesamt für Statistik versendet diese Woche Erinnerungsschreiben für die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Darin werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht gemeldet haben, um Rückmeldung gebeten. Die Beantwortung kann flexibel entweder mit dem beigelegten Papierfragebogen erfolgen oder ressourcenschonend online über https://idev.bayern.de. Wichtig hierbei: Es besteht eine gesetzlich verankerte Auskunftspflicht.
Im September 2021 startete in Bayern die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Mithilfe dieser kurzen Abfrage wird ermittelt, ob die vorliegenden Verwaltungsdaten über (Mit-)Eigentümer und Gebäude aktuell und von guter Qualität sind. Bürgerinnen und Bürger, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht an der Befragung teilgenommen haben, werden mit dem Erinnerungsschreiben gebeten, über den Online-Fragebogen oder den bereitgestellten Papierfragebogen zu melden.
Vorbefragung unterstützt Datenaktualität und dient der Qualitätssicherung
Die Vorbefragung ist ein wichtiger erster Meilenstein für den effizienten Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung, kurz „GWZ“, im Rahmen des Zensus 2022. Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die jetzige Vorbefragung und die spätere GWZ im Jahr 2022 dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel von Vermessungsbehörden und Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die es zu vereinheitlichen gilt. Außerdem bilden die Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ereignisse, wie spätere Wohnort- oder Eigentümerwechsel, sind möglicherweise noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden. Anders als bei der GWZ im Mai 2022 werden bei der Vorbefragung nicht alle, sondern mit einer Million nur etwa ein Viertel aller Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung über deren Auswahl hängt von der Struktur und der Aktualität der vorliegenden Daten ab. Für die Befragten besteht eine Auskunftspflicht, die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 BstatG und § 24 Absatz 1 ZensG 2022 in Verbindung mit § 15 BStatG gesetzlich festgelegt ist.
Auskunftspflicht papiergebunden oder ressourcenschonend online erledigen
Um eine Teilnahme an der Vorbefragung auch für die Personen möglich zu machen, die online nicht melden können, liegt dem Erinnerungsschreiben ein Papierfragebogen bei. Maximal elf Fragen sind zu beantworten. Natürlich ist die Meldung mit den mitgelieferten Zugangsdaten auch weiterhin online möglich. Bislang haben in Bayern über 70 Prozent der Auskunftspflichtigen online gemeldet. Daher werden diese Woche nur 270 000 Erinnerungsschreiben mit beigelegtem Papierfragebogen und vorfrankiertem Rücksendeumschlag versandt. Andere Formen der Kontaktaufnahme wie etwa Befragungen durch Erhebungsbeauftragte an der Haustür finden nach wie vor nicht statt.
Der Zensus 2022: Wichtige Bestandsaufnahme für Gesellschaft und Staat
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
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Die Gemeinde Oberaudorf sucht zur Ergänzung für den gemeindlichen Integrationskindergarten „Schatztruhe“ in Niederaudorf
Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen
mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 39,0 Stunden (auch Teilzeitbeschäftigung möglich).
Innsteg zwischen Erl und Oberaudorf bleibt bis mindestens Mitte 2022 gesperrt
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