Bürgerbüro am Montag, 24.02.25 geschlossen
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Das Bürgerbüro (Gewerbeamt, Fundbüro, Einwohnermeldeamt, Standesamt und Friedhofsverwaltung) sind am Montag, den 24.02.2025 auf Grund der Nacharbeiten der Bundestagswahl für den Parteiverkehr g e s c h l o s s e n.
Ab Dienstag den 25.02.2025 stehen Ihnen die Sachbearbeiter wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 54 "Östlich des Hoffeldrings"
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Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Östlich des Hoffeldrings" beschlossen. Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Planentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Nachfolgende Unterlagen werden im Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt:
01_Bekanntmachung_Bpl_54_Östl_Hoffeldring_19122024.pdf3.29 MB
02_BP_Nr._54_Oestlich_Hoffeldring_Planzeichnung_2_TOEB_11122024.pdf210.36 KB
03_BP_Nr_54_Oestlich_Hoffeldring_Begründung_2_TOEB.pdf3.03 MB
04_BP_Nr_54_Oestlich_Hoffeldring_Erschütterungsgutachten_04122024.pdf2.25 MB
05_BP_Nr_54_Oestlich_Hoffeldring_Schallschutzgutachten_05122024.pdf1.44 MB
06_BP_Nr_54_Oestlich_Hoffeldring_STN_Innergie_26072024.pdf822.43 KB
07_BP_Nr_54_Oestlich_Hoffeldring__STN_LRA_Bauleitplanung_14082024.pdf788.09 KB
08_BP_Nr_54_Oestlich_Hoffeldring__STN_LRA_Immissionsschutz_12082024.pdf776.82 KB
09_BP_Nr_54_Oestlich_Hoffeldring__STN_UNB_27082024.pdf25.27 KB
10_BP_Nr_54_Oestlich_Hoffeldring__STN_RegvO_29072024.pdf120.43 KB
6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Baugebiets "Östlich des Hoffeldrings"
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Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 die 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Baugebiets "Östlich des Hoffeldrings" beschlossen. Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 in öffentlicher Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen,den Planentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenticher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Nachfolgende Unterlagen werden im Beteiligungsverfahren zur Verfügung gestellt:
01_Bekanntmachung_6_FNP_Änderung_19122024.pdf3.60 MB
02_6FNPAE_Oestlich_Hoffeldring_Planzeichnung_2TOEB.pdf388.77 KB
03_6FNPAE_Oestlich_Hoffeldring_Begruendung_2TOEB.pdf341.96 KB
04_6FNPAE_Oestlich_Hoffeldring_Erschuetterungsgutachten_04122024.pdf2.25 MB
05_6FNPAE_Oestlich_Hoffeldring_Schallschutzgutachten_05122024.pdf1.44 MB
06_6FNPAE_Oestlich_Hoffeldring_STN_EBA_08082024.pdf1.24 MB
07_6FNPAE_Oestlich_Hoffeldring_STN_LRA_Bauleitplanung_14082024.pdf788.09 KB
08_6FNPAE_Oestlich_Hoffeldring_STN_RegvO_29072024.pdf120.43 KB
Informationen zur Bundestagswahl 2025
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Informationen zur Bundestagswahl 2025
Am 23.02.2025 findet voraussichtlich die Wahl des neuen Bundestages statt. Auf Grund dieser kurzen Vorlaufzeit werden wir die benötigten Stimmzettel frühestens in der Zeit von 07.02 2025 bis 09.02.2025 vom Landratsamt Rosenheim erhalten. Somit können diese erst ab 10.02.2025 ausgegeben werden.
Bitte beachten Sie hierzu, dass es hierbei zeitliche Probleme mit der Postversendung geben könnte. Auch die Wahlbenachrichtigungen werden zu diesem Zeitpunkt versendet.
Sie haben jedoch die Möglichkeit, bei persönlicher Abholung direkt im Rathaus Ihre Stimme abzugeben oder Ihre Unterlagen im Briefkasten der Gemeinde einzuwerfen.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlbüros gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Tel: 08033 / 301 - 24 oder - 39
Stellenangebot - Mitarbeiter (w/m/d) für den Bauhof
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Die Gemeinde Oberaudorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen / eine
Mitarbeiter / Mitarbeiterin für den Bauhof in Vollzeit
Rückblick / drei Jahre Artenhilfsprogramm Feuersalamander
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Drei Jahre Artenhilfsprogramm Feuersalamander
Nur noch vereinzelt kann man momentan das Glück haben Feuersalamander zu sehen. Viele sind bereits in ihren
frostfreien Winterverstecken in Felsspalten und Wurzelgängen. Währenddessen laufen letzte Maßnahmen und
die Zusammenfassung der Ergebnisse im bayernweiten Artenhilfsprogramm Feuersalamander.
Die Verbände LBV – Landesbund für Vogel- und Naturschutz, Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) und der
Landesverbandes für Amphibien- und Reptilienschutz in Bayern e.V. (LARS) haben im Rahmen des
Artenhilfsprogramm Feuersalamander drei Jahre lang erforscht, wie es dem Feuersalamander in Bayern geht und
wie ihm geholfen werden kann, denn der durch Asien eingeschleppte für den Feuersalamander tödliche Hautpilz
Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal) bedroht seit 2020 auch einige Populationen der Schwanzlurche in
Bayern so im Steigerwald, bei Augsburg und Memmingen. Der Pilz haftet sich an Profile von Reifen und Schuhen.
Durch Forstmaschinen, Autos, Mountainbiker und Wanderer können die Sporen des tödlichen
Salamanderfresserpilzes verschleppt werden. Zum Nachweis der Ausbreitung von Bsal wurden an vielen
Standorten Hautabstriche von adulten Feuersalamandern, sowie Berg- und Teichmolchen über das Projekt
finanziert. Zum Glück konnten wir ihn im Alpenvorland noch nicht nachweisen, so Sabine Pröls, Leiterin der LBV-
Regionalgeschäftsstelle Inn-Salzach, die zusammen mit Stefanie Mühl das Projekt in den Landkreisen Miesbach,
Rosenheim, Traunstein, Berchtesgadener Land und Altötting koordiniert.
„Uns ist gelungen durch lebensraumverbesserde Maßnahmen wie die Renaturierung von Quellfassungen,
Verbesserungen an bestehenden Feuersalamander-Lebensräume und Ausstiegshilfen in Weiderosten, die oft
Fallen für die Tiere darstellen, die Situation für den Feuersalamander zu verbessern“, so Stefanie Mühl. Darüber
hinaus wissen viele Menschen nun um die Gefährdung des Feuersalamanders und wie ihm geholfen werden
kann. Denn nur wir Menschen können dafür sorgen, dass der gelb-schwarze Feuersalamander aber auch der
weiter oben vorkommende Alpensalamander auch in Zukunft in Bayern heimisch sein können. „Wir müssen in
den nächsten Jahren die Verbreitung des Salamanderfresserpilzes (Bsal) verfolgen und offen sein, notfalls
regional Vorkehrungen zu treffen, um seine Verbreitung einzudämmen“, so Sabine Pröls. Hilfreich ist es über
www.feuersalamander-bayern.de Sichtungen von lebenden und toten (nicht überfahrenen) Feuersalamandern
zu melden.
Außerdem laufen gerade Abstimmungen auf Hochtouren, dass auch weiterhin deutschlandweit der
Feuersalamander, der massiven Gefährdungen ausgesetzt ist, weiter erforscht, in seinem Lebensraum gefördert
und geschützt wird.
In der Gemeinde Oberaudorf wurden Warn- und Informationsschilder aufgestellt, um wertvolle
Feuersalamander-Lebensräume zu schützen bzw. die Öffentlichkeit über diese und den sich ausbreitenden Pilz
hinzuweisen. Zudem wurden einige Weideroste mit einem Gewebe versehen, um den Ausstieg für
Feuersalamander und anderen Amphibienarten zu erleichtern.
Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf vom 05.12.2024
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Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf vom 05.12.2024
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf wird
in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (Kämmerei I. Stock, Zi.-Nr. 16)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf liegt
vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025
öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudor im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.
Oberaudorf, den 05.12.2024
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung der ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf
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Bekanntmachung der
Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf
vom 05.12.2024
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.09.2025 in Kraft.
Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf wird
in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf,
Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf liegt
vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025
öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text der Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.
Oberaudorf, den 05.12.2024
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
kostenfreie Energieberatung / Landratsamt Rosenheim
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Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Stellenangebot - Staatl. geprüfte/r Kinderpfleger/in
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Die Gemeinde Oberaudorf bietet für die Kindertagesstätte Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d) an.
Die Einstellung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit mit 35 Wochenstunden erfolgen. Andere Arbeitszeitvereinbarungen sind je nach Einsatzschwerpunkt im Gruppendienst möglich.
Wir erwarten von Ihnen eine sehr liebevolle, klare und konsequente Haltung den Kindern gegenüber, Teamfähigkeit und Offenheit.
In unserem modernen und gut ausgestatteten Kinderhaus „Schatztruhe“ erwartet Sie ein hoch engagiertes, freundliches Team, das sich auf eine konstruktive Arbeit mit Ihnen freut!
Zudem bieten wir Ihnen eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD, großzügige personelle Rahmenbedingungen, ein angenehmes Arbeitsklima, gute Fortbildungsmöglichkeiten, einen sicheren Arbeitsplatz sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, u.a. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung.
Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 28.02.2025 an die Gemeinde Oberaudorf, z.H. Herrn Seebacher, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin des Kindergartens, Frau Ute Peter,
Tel. 08033/ 4889 (Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.
Infos zur Einrichtung erhalten Sie auch unter:
mangelhafte Zustellung des Audorfer Anzeigers / Herbstausgabe
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
leider sind bei der Gemeinde zahlreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft über die fehlende Zustellung unserer Herbstausgabe des Audorfer Anzeigers eingegangen.
Die Gemeinde bedauert dies zutiefst! Eine Beschwerde bei der Deutschen Post über die mangelhafte Zustellung wurde bereits eingereicht.
Am 17.10.24 wurden uns von der Post mehrere hundert Exemplare zurück gebracht, die ohne ausreichende Begründung nicht zugestellt wurden!
Ab sofort können Sie also der Anzeiger wieder in unserer Touristinformation abholen. Aktuelle Ausgaben finden Sie jeweils auch auf unserer Homepage unter https://www.oberaudorf.de/audorfer-anzeiger/
Der im Anzeiger abgedruckte Fragebogen / Bürgerbeteiligung für das Städtebauförderungsprogramm (Seite 15 und 16 der aktuellen Ausgabe) wird trotz Fristablauf weiterhin gerne angenommen. Sie können ihn entweder in den Rathausbriefkasten werfen oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übersenden.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und werden auch künftig alles unternehmen, Ihnen wieder eine zuverlässige Zustellung unseres Mitteilungsblattes zu ermöglichen.
Gemeinde Oberaudorf
WED-Präventionsaktion "Tag des Einbruchschutzes"
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- Kategorie: Aktuelles
Anlässlich zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024 werden im Zeitraum vom 13.10. bis 10.11.2024 die Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd Informationsveranstaltungen durchführen.
Durch intensive präventive und repressive Bekämpfungsmaßnahmen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sank die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2023 auf 207 (2022: 234 WED).
Dies ist u.a. auf die polizeiliche Präventionsarbeit durch Schwerpunktaktionen, Vorträgen und Informations-Flyern zurückzuführen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Alexandra Helmstreit
Kriminalhauptkommissarin
Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Sachgebiet E3 - 3.1 Prävention
_______________________________________________
Kaiserstraße 32 . 83022 Rosenheim
Tel: 08031 200-1094 . CNP: 7250-1094
Fax: 08031 200-1099 . CNP: 7250-1099
E-Mail dienstlich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
E-Mail persönlich: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wärmeplanung
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Eine kommunale Wärmeplanung soll Immobilien-Eigentümern Wege aufzeigen, wie sie umweltfreundlich heizen können. Nach und nach erstellen alle Kommunen einen solchen Plan für Bürgerinnen und Bürger.
Oberaudorf hat früh damit begonnen und kann erste Ergebnisse vorzeigen.
Am Mittwoch, 18. September 2024, um 18.00 Uhr informierten Gemeindevertreter und Energieexperten im Haus des Gastes, über die Bestandteile einer kommunalen Wärmeplanung und stellten den aktuellen Stand für Oberaudorf vor.
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt begrüßte alle Interessierten im Kursaal und stellte das Projektteam vor. Danach führte Harald Rapp, Bereichsleiter Stadtentwicklung beim Energieeffizienzverband AGFW, in das Thema Kommunale Wärmeplanung ein. Das Projektteam präsentierte den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in Oberaudorf und erläuterte die nächsten Schritte.
Bei Fragen oder Anregungen schreiben Sie bitte direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos finden Sie in den hinterlegten pdf-Dateien:
pdf Kommunale Wärmeplanung (KWP) Oberaudorf - 18.09.24 (3.50 MB)
pdf Kommunale Wärmeplanung - AGFW Vortrag Rapp - 18.09.24 (3.66 MB)