Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 12.09.2023 den Beschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.03.2023 festgestellt. 

pdf.png1_FNPÄ_Bekanntmachung_Feststellungsbeschluss_05.12.2023.pdf1.43 MB

pdf.png1_FNPÄ_Planfassung_Feststellungsbeschluss_12092023.pdf391.93 KB

pdf.png1_FNPÄ_Am_Heimfeld_Begründung_Feststellungsbeschluss.pdf378.63 KB

pdf.png1_FNPÄ_Gemeinde_Oberaudorf_Zusammenfassende_Erklärung.pdf75.98 KB

pdf.png10_FNPÄ_Datenschutz.pdf1.45 MB

Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und den Bebauungsplan Nr. 43 "Am Heimfeld" als Satzung beschlossen. 

pdf.pngBP_43_Am_Heimfeld_Bekanntmachung_Satzungsbeschluss_05122023.pdf1.68 MB

pdf.pngBP_43_Am_Heimfeld_Neuaufstellung_Planfassung_Satzungsbeschluss.pdf924.56 KB

pdf.pngBP_43__Am_Heimfeld_Neuaufstellung_Begründung_Satzungsbeschluss_mit_Anhang.pdf5.27 MB

pdf.pngBP_43_Am_Heimfeld_zusammenfassende_Erklärung.pdf3.92 MB

pdf.png06_Bpl_Am_Heimfeld_Datenschutz.pdf1.45 MB

 

Bekanntmachung der Lärm- und Haustierverordnung der Gemeinde Oberaudorf vom 28.11.2023

 

(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf).

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.11.2023 die Lärm- und Haustierverordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 20.12.2023 in Kraft.

Die Verordnung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO) und liegt vom 04.12.2023 bis einschließlich 19.12.2023 öffentlich aus.

 

II.

Darüber hinaus ist der vollständige Text der Lärm- und Haustierverordnung der Gemeinde Oberaudorf ist im Internet  unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.

 

Oberaudorf, den 01.12.2023

 

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister

Bekanntmachung der

Ersten Satzung zur Änderung der

Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

der Gemeinde Oberaudorf (BGS/WAS) vom 26.11.2019

 

Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 3 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 24.10.2023 die Einbeziehungssatzung für Teilflächen der Grundstücke 1000/22, 1000/26 und 999/18, Gemarkung Niederaudorf an der südlichen Brünnsteinstraße als Satzung beschlossen. 

pdf.pngEinbeziehungssatzung_Brünnsteinstraße_Satzungsbeschluss_24102023.pdf109.35 KB

pdf.pngEinbeziehungssatzung_Brünnsteinstraße_Begründung_Satzungsbeschluss_24102023.pdf4.55 MB

pdf.pngEinbeziehungssatzung_Brünnsteinstraße_Bekanntmachung_Satzungsbeschluss_06112023.pdf1.25 MB

pdf.pngDatenschutz.pdf1.45 MB

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 27.10.2020 die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße" als Satzung beschlossen. Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 25.10.2022 die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans Nr. 45 "Südlich der Carl-Hagen-Straße" als Satzung beschlossen. In der Sitzung am 24.10.2023 wurde die Veränderungssperre ein zweites Mal um ein Jahr verlängert. 

pdf.pngBekanntmachung_VÄ_06.11.2023.pdf1.44 MB

pdf.pngSatzung_Verlängerung_VÄ_ausgefertigt_27.10.2023.pdf1.18 MB

pdf.pngDatenschutz.pdf1.45 MB

Die Gemeinde Oberaudorf bietet zum nächst möglichen Zeitpunkt für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als staatlich anerkannte(n) Erzieher(in) (m/w/d) an.

Die Gemeinde Oberaudorf bietet für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d) an.

Das staatliche Gesundheitsamt Rosenheim in Kooperation mit der Gesundheitsregionplus des Landkreise Rosenheim informiert dieses Jahr in verschiedenen Angeboten über Präventionsmöglichkeiten und gesundheitliche Folgen von Einsamkeit.

Achtung: Ab 01.11.2023 müssen alle Bauanträge, digital oder in Papierform, direkt an das Landratsamt gesendet werden. Bitte beachten Sie dazu die beiliegende Pressemitteilung.

 

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Pressemitteilung                              06.10.2023

 

Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Bürokratie:

Digitaler Bauantrag bald auch am Landratsamt Rosenheim möglich

 

Bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim können ab 01.11.2023 Bauanträge auch digital eingereicht werden.

Im Landratsamt Rosenheim wurden im zurückliegenden Jahr 1.651 Bauanträge bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und bearbeitet. Künftig ist dies auch digital möglich. Landrat Otto Lederer zeigt sich erfreut über das neue Angebot: „Diese neue, innovative Lösung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in Richtung Digitalisierung. Dieser Weg bedeutet nicht nur eine enorme Erleichterung für Bauherren und Planer, sondern auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir freuen uns sehr, dass die Testphase erfolgreich war und wir nun diesen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer modern organisierten und bürgerfreundlichen Verwaltung gehen können.“

Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über ein Online-Formular direkt bei der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Rosenheim einzureichen. Auch die am Computer entworfenen Pläne können unmittelbar dem Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen werden zahlreiche Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel wird auf erforderliche Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch kommt es zu geringeren Bearbeitungszeiten und die Bauanträge werden vollständiger. Für die Beratung von Bauherren oder Planern sind weiterhin die Gemeinden erste Ansprechpartner. Diese müssen auch im digitalen Genehmigungsprozess weiterhin ihr Einvernehmen erteilen. Für die Einreichung bzw. auch die Nachreichung von Unterlagen in digitaler Form wird die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID oder dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis benötigt.

Ebenfalls Änderungen bei Antrag in Papierform

Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung: Dann erfolgt das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird. Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung, bei Ausnahmen von gemeindlichen Bebauungsplänen oder Satzungsabweichungen in Papier: Hier bleibt weiter die Gemeinde zuständig.

Diese Neuerung hat einen großen Vorteil: Bauherren müssen nun mit der Einreichung nicht erst auf die nächste Gemeinderatssitzung warten. Der Antrag wird nach der Erfassung im Landratsamt gleichzeitig durch die Bauaufsichtsbehörde, die beteiligten Fachbehörden und die Gemeinde bearbeitet. Analog eingereichte Anträge werden hierzu in der Behörde gescannt, um dann ebenso digital bearbeitet werden zu können. Hierdurch verspricht sich das Kreisbauamt insgesamt ein kürzeres Genehmigungsverfahren.

Digitaler Bauantrag als große Chance

Entwickelt wurde der Digitale Bauantrag für Bayern vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales und des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern. Ziel ist es, den Anwendungsbereich sukzessive auszudehnen, bis der Digitale Bauantrag flächendeckend in Bayern zur Verfügung steht.

„Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen“, sagt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun das Landratsamt Rosenheim dazukommt und damit schon 61 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten. Zusammen sind das bereits mehr als zwei Drittel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt sind an den bislang teilnehmenden Ämtern schon über 10.000 digitale Anträge eingereicht worden.“

Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach betont den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger: „Der digitale Bauantrag nimmt Fahrt auf. Es ist großartig, dass nun eine weitere Untere Bauaufsichtsbehörde diesen zeitgemäßen digitalen Bürgerservice anbietet. Damit bauen wir Barrieren für die Antragsteller ab und modernisieren die Bearbeitung der Anträge. Das ist fortschrittlicher Dienst am Kunden. Hier ist die kommunale Ebene gefordert, entsprechende Angebote zu machen, sodass hoffentlich bald die Beantragung dieser äußerst wichtigen Leistung in ganz Bayern möglich ist.“

Weitergehende Informationen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Rosenheim www.landkreis-rosenheim.de. Fragen zur digitalen Bauantragsstellung richten Sie bitte an Frau Bruhnke unter der Durchwahl: -3121 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

pdf.pngBekanntmachung.pdf372.28 KB

 

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die gute Arbeit und die reibungslose Abwicklung der Landtags- und Bezirkswahlen und des Bürgerentscheides.

Ein besonderer Dank gilt auch der Bevölkerung für die entgegengebrachte Geduld bei den Abstimmungen. Die hohe Wahlbeteiligung war leider im Vorfeld so nicht absehbar.

 

Gemeinde Oberaudorf

 

 

 

 

 

Hier gehts zu den Ergebnissen...Bezirkswahl 2023

Hier zu den vorläufigen Ergebnissen...

Das Caritas Kinderdorf Irschenberg sucht in der Region dringend
Bereitschaftspflegefamilien für Kinder, die aufgrund einer akuten Krisen- und
Gefährdungssituationen nicht mehr in ihren Familien bleiben können.

pdfMuster_Stimmzettel_Bürgerentscheid_Gschwendtnerfeld.pdf537.18 kB

„Super- und Drogeriemarkt auf dem Gschwendtnerfeld“

Allgemeine Informationen

Am Sonntag, den 8. Oktober 2023, wird in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Oberaudorf über zwei konkurrierende Bürgerentscheide abgestimmt. Beide Bürgerentscheide befassen sich im Wesentlichen mit derselben Thematik, sind aber – rechtlich betrachtet – jeweils eigenständig.

Deshalb haben Sie für jeden dieser Bürgerentscheide eine Stimme. Die Fragestellungen, die Sie beantworten können, sind:

Bürgerentscheid 1: Ratsbegehren „Fortführung der Planungen zur Errichtung eines
Supermarktes und Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld“

Für die bevorstehenden Bürgerentscheide

„Fortführung der Planungen zur Errichtung eines Supermarktes und Drogeriemarktes auf dem Gschwendtnerfeld“ (Ratsbegehren)

und

„Kein Super- und Drogeriemarkt auf das Gschwendtner-Feld“ (Bürgerbegehren)

 

hat jede stimmberechtigte Person für die beiden Bürgerentscheide und die Stichfrage jeweils eine Stimme. Insgesamt stehen jedem Stimmberechtigten damit drei Stimmen für drei Abstimmungen zu, die separat und unabhängig voneinander ausgewertet werden. Der gemeinsame Stimmzettel dient lediglich der Vereinfachung.

Nr. 51/2023

Bayreuth,10.08.2023

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

PRESSEMITTEILUNG vom 6. Juli 2023

Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“ / Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung

Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“. Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.

Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt betonte: „Die digitale Bereitstellung von verschiedensten Angeboten reduziert die Notwendigkeit von Amtsgängen. Damit sind unsere Bürger in vielen Belangen nicht mehr an unsere Öffnungszeiten gebunden. Gleichermaßen werden wir das Angebot vor Ort natürlich nicht reduzieren, wir wollen aber durch die online Dienste unseren Service für den Bürger verbessern und flexibilisieren“

Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.

Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt

 

digitale_Plakette_Digitales_Amt.png

 

 

Inntal_Euregio.jpg         Kufstein_Mobil.png

 

Pressemitteilung

 

Mit dem KlimaTicket Tirol über die Grenze nach Bayern – Erweiterung der von landesweit-gültigen Netzkarten bis nach Kiefersfelden und Oberaudorf

  • Ab 1. Juli 2023 mit den landesweiten KlimaTickets auch die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BRB) zwischen Kufstein, Kiefersfelden und Oberaudorf nutzen
  • 12000 BewohnerInnen der Grenzgemeinden profitieren von der überregionalen VVT-Erweiterung
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kufstein mobil und Euregio Inntal mit VVT, BRB, dem Landkreis Rosenheim, den Gemeinden sowie der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft

  

Sanierung der Bad-Trißl-Straße in Oberaudorf.

Weitere Sperrung zwischen Wechselbergstraße und Bad-Trißl-Str. 27

                             

Am Montag, den 03.04.2023 hat der zweite Bauabschnitt für die Sanierung der Bad-Trißl-Straße begonnen. Dabei wird zunächst der Bereich zwischen der Sonnenstraße und der Wechselbergstraße erneuert. Dieser Abschnitt ist bis Mitte August angesetzt. 

 

Ab dem 03.07.2023 wird der weitere Abschnitt bis zur Bad-Strißl-Str. 27 ausgebaut. Dieser Abschnitt wird bis Mitte Dezember andauern. 

 

Von der Sperrung sind auch Fußgänger betroffen.

  • Die Zufahrt zur Klink-Bad-Trißl ist nur über die Umleitungsstrecke St. 2089 / Sudelfeldstraße möglich
  • Der Durchgangsverkehr wird über die Sudelfeldstraße, die St 2089 (Rosenheimer Straße) umgeleitet.
  • Fußgänger werden über den Auerbachweg umgeleitet.

  • Anwohnerverkehr ist bis zur Baustelle frei

 

Hinweise:

Der erste Bauabschnitt erststeckt sich insgesamt von der Sonnenstraße bis zur Wechselbergstraße und wird voraussichtlich Mitte August fertiggestellt. Ab dem 03.07.2023 werden im weiteren Verlauf bis zur Bad-Trißl-Straße 27 sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert. Umleitung der Martin-Greif-Straße erfolgt über die Wernher-von-Braun-Straße. Der gesamte zweite Bauabschnitt dauert bis Mitte Dezember 2023.

 

Für genaue Informationen zum Bauablauf stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Straßenbau:

Fa. Pfeiffer Bauges.m.b.H. (Ansprechpartner in der Gemeinde für Anwohner Frau Marschke, Tel: 08033/301-41)

 

Bauausführung und Leitung:

Ingenieurbüro Roplan, Tel: 08031/38961-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Verkehrsführung: Gemeinde Oberaudorf, Herr Stuhlreiter, Tel: 08033/301-24,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die Gemeinde Oberaudorf bittet um Verständnis für diese dringende Baumaßnahme.

 

Oberaudorf, 29.03.2023

 

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister              

 

pdfPressemitteilung_Sperrung_Bad_Trißl_Str_Bauabschnitt_2b.pdf329.92 kB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

pdfStellenausschreibung_Grundschule_Oberaudorf_-_Schulsozialarbeit_ab_1.9.pdf142.2 kB

 

Liebe Eltern,

 

ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr 2023/24 in einem der folgenden Kindergärten anzumelden: 

 

 

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Der Pflegestützpunkt Rosenheim – das neutrale und kostenlose Beratungsangebot von Stadt und
Landkreis Rosenheim auch in Oberaudorf

 

Die  Behindertenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf, Silvana Muno, bietet regelmäßig Sprechstunden an. Die Termine werden auf der Rathaushomepage sowie im Schaukasten am Rathaus bekannt gegeben. 

 

Nächste Sprechstunde: Dienstag, der 12. Dezember 2023, 14-15 Uhr 

Kufsteiner Straße 2 (Räume der Bürgerhilfe)  

 

In der Sprechstunde können Sie Ihre Sorgen und Fragen vorbringen, hier wird versucht, Ihnen schnell Informationen und Hilfe zu geben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Behindertenbeauftragte per E-Mail oder telefonisch zu erreichen:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0176 / 43448572

 

 

BERATUNG zur individuellen Pflege- und Versorgungssituation 

 

Pflegestützpunkt_Logo.png

 

Wittelsbacherstraße 38

  83022 Rosenheim  

 

 

Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf

 

Bereits in der diesjährigen Frühjahrsausgabe des Audorfer Anzeigers haben wir über die Einführung der Gebührenpflicht für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf informiert. Mittlerweile sind die Parkscheinautomaten und die entsprechende Beschilderung aufgestellt. Seit November wird der ruhende Verkehr im Ort von der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert.

Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. Leider wurde festgestellt, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Dadurch wurden gerade den ansässigen Geschäften und Betrieben die notwendigen Kundenparkplätze entzogen.

Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen, aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringen Umfang.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums einzuführen.

Für die Parkplätze im Ortszentrum wurde die freie Parkzeit von bisher einer Stunde auf zwei Stunden erhöht. Die freie Parkzeit kann durch Drücken der sog. „Semmeltaste“ am Automaten angefordert werden.

Für die Parkplätze, die im Außenbereich liegen, wird eine Tagesgebühr von 3,- Euro erhoben. Die Gebührenerhebung am Parkscheinautomaten kann mit Münzgeld oder Kartenzahlung erfolgen. Die Parkflächen, für die Gebührenpflicht besteht, sind entsprechend beschildert oder markiert.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Die Parkzone I erstreckt sich auf die Ortsmitte von Oberaudorf. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkbuchten am Oberfeldweg
  • Rathausplatz
  • Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
  • Parkplatz an der Geigelsteinstaße

 

Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:

 

  • Die ersten zwei Stunden gebührenfrei (Freiparktaste am Parkscheinautomat)
  • Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 Euro
  • Ein Tagesticket kostet 5,- Euro

Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:

  • Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
  • Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden

Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
  • Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Parkstreifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstraße und des Hubertusweges
  • Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
  • Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen

Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen

drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.

Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.

An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.

Am Waldparkplatz gilt: Die Höchstparkdauer wird auf drei aufenander folgende Kalendertage beschränkt. Grund ist die Übernachtungsmöglichkeit am Brünnsteinhaus lt. Anordnung vom 19.04.2022

Außerdem gibt es einen Jahresparkschein. Dieser gilt ein Jahr lang für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf. Die Gebühr beträgt 60,- Euro. Ein Jahresparkschein kann nur bei der Gemeindeverwaltung erworben werden. Dieser Parkschein bezieht sich auf das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges. Es können bis zu zwei Kennzeichen angegeben werden, die Parkberechtigung besteht nur für ein Fahrzeug. Auch mit Jahresparkschein muss die jeweilige Höchstparkdauer für den entsprechenden Parkplatz eingehalten werden.

Die Gemeinde Oberaudorf sucht zur Ergänzung für das Reinigungsteam eine Reinigungskraft (m/w/d).

 

„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen

 

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern 

Neuregelung der Grundsteuer 

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie  fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der  Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. 

 

 

Pflegestützpunkt_Logo.png

 

 

 

Der Pflegestützpunkt von Stadt und Landkreis Rosenheim ist Lotse und Wegweiser sowie Berater und
Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden finden die Beraterinnen individuelle Lösungen, unter
Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen, durch eine umfassende, kostenfreie und
neutrale Beratung nach § 7 a SGB XI, zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter.

 

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.

 

pdf.pngSatzung_über_die_Herstellung_und_Ablösung_von_Kinderspielplätzen_Spielplatzsatzung_SpPS_En.pdf279.72 KB

pdf.pngBekanntmachung_Spielplatzsatzung_03-2022.pdf277.85 KB

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.

pdf.pngParkgebührenordnung_Oberaudorf_Endfassung_04-2022.pdf210.90 KB

pdf.pngBekanntmachung_Parkgebührenordnung_04-2022.pdf276.06 KB

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir beobachten Tag für Tag fassungslos das Geschehen in der Ukraine. Die Anzahl der Flüchtigen steigt aufgrund der unfassbaren Situation vor Ort täglich. Der Landkreis befindet sich für die Koordination der Flüchtlingshilfe in enger Koordination mit den Kommunen. Wichtig für alle Privatbürger die helfen wollen, aber auch alle Flüchtigen, ist der Informationslink des Landkreises: https://www.landkreis-rosenheim.de/solidaritaet-mit-der-ukraine/?findTab= Hier finden Sie eine Vielzahl an Informationen zur aktuellen Situation.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Bernhardt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute hatte ich die Freude, zusammen mit unserem Seniorenbeauftragten Josef Gasteiger, Frau Nicole Hübel begrüßen zu dürfen. Frau Hübel ist für den Pflegestützpunkt Rosenheim des südlichen Landkreises zuständig, der ab sofort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Tagen taucht vermehrt die Frage nach den fehlenden Containern an den Wertstoffinseln auf. Die Veränderung hat mit einer Umstellung der Strategie des Landkreises zu tun: https://www.landkreis-rosenheim.de/das-trennen-von.../...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aber morgen wird im Haus des Gastes das Modell zum Bebauungsplan am Heimfeld (altes Hallenbadgelände) ausgestellt. Der Gemeinderat und der federführende Architekt sind in mehreren Sitzungen zum nun ausgestellten Vorschlag gekommen. Nun sind Sie gefragt. Neben dem Modell werden Zettel für Anregungen Ihrerseits ausgelegt, die Sie dann in eine Urne werfen können. Über Ihre Anregungen wird dann in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr beraten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Stifte mit, da wir aufgrund der Corona Situation, keine Stifte auslegen können.

Beim Besuch der Gemeindeverwaltung ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich!

 

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Bezugnehmend auf die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 weisen Bürgermeister und Verwaltung darauf hin, dass Gemeinderatssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse bis auf Weiteres unter dem Vorbehalt nach § 3 Abs. 3 zur Vermeidung von möglichen Ansteckungen auf Basis räumlicher Voraussetzungen entsprechend beschränkt sind, d. h. die empfohlenen Mindestabstände müssen gewahrt bleiben. Es gilt die 3G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht.

 

 

Pressemitteilung vom 25.10.2021

Bayerisches Landesamt für Statistik

 

Das Landesamt für Statistik versendet diese Woche Erinnerungsschreiben für die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Darin werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht gemeldet haben, um Rückmeldung gebeten. Die Beantwortung kann flexibel entweder mit dem beigelegten Papierfragebogen erfolgen oder ressourcenschonend online über https://idev.bayern.de. Wichtig hierbei: Es besteht eine gesetzlich verankerte Auskunftspflicht.


Im September 2021 startete in Bayern die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Mithilfe dieser kurzen Abfrage wird ermittelt, ob die vorliegenden Verwaltungsdaten über (Mit-)Eigentümer und Gebäude aktuell und von guter Qualität sind. Bürgerinnen und Bürger, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht an der Befragung teilgenommen haben, werden mit dem Erinnerungsschreiben gebeten, über den Online-Fragebogen oder den bereitgestellten Papierfragebogen zu melden.


Vorbefragung unterstützt Datenaktualität und dient der Qualitätssicherung
Die Vorbefragung ist ein wichtiger erster Meilenstein für den effizienten Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung, kurz „GWZ“, im Rahmen des Zensus 2022. Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die jetzige Vorbefragung und die spätere GWZ im Jahr 2022 dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel von Vermessungsbehörden und Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die es zu vereinheitlichen gilt. Außerdem bilden die Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ereignisse, wie spätere Wohnort- oder Eigentümerwechsel, sind möglicherweise noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden. Anders als bei der GWZ im Mai 2022 werden bei der Vorbefragung nicht alle, sondern mit einer Million nur etwa ein Viertel aller Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung über deren Auswahl hängt von der Struktur und der Aktualität der vorliegenden Daten ab. Für die Befragten besteht eine Auskunftspflicht, die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 BstatG und § 24 Absatz 1 ZensG 2022 in Verbindung mit § 15 BStatG gesetzlich festgelegt ist.


Auskunftspflicht papiergebunden oder ressourcenschonend online erledigen
Um eine Teilnahme an der Vorbefragung auch für die Personen möglich zu machen, die online nicht melden können, liegt dem Erinnerungsschreiben ein Papierfragebogen bei. Maximal elf Fragen sind zu beantworten. Natürlich ist die Meldung mit den mitgelieferten Zugangsdaten auch weiterhin online möglich. Bislang haben in Bayern über 70 Prozent der Auskunftspflichtigen online gemeldet. Daher werden diese Woche nur 270 000 Erinnerungsschreiben mit beigelegtem Papierfragebogen und vorfrankiertem Rücksendeumschlag versandt. Andere Formen der Kontaktaufnahme wie etwa Befragungen durch Erhebungsbeauftragte an der Haustür finden nach wie vor nicht statt.
Der Zensus 2022: Wichtige Bestandsaufnahme für Gesellschaft und Staat
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

 

Presseinformation:

 

Land Tirol, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 1902 | Fax +43 512 508 741905 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | DVR: 0059463

 

Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft

Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60 000 Haushalte. Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

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Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:

  • Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
  • Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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