Bekanntmachung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“
- Details
- Kategorie: Aktuelles
Bekanntmachung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 den Beschluss gefasst, die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ vom 25.01.1989 aufzuheben, da die Frist für die Durchführung abgelaufen ist. Der Beschluss über die Aufhebung ergeht als Satzung. Diese wird hiermit ortsüblich bekanntgegeben:
S A T Z U N G zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“
Aufgrund der §§ 235 Abs. 4 und 162 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Oberaudorf folgende Satzung:
I. Aufhebung der Satzung
Die Satzung der Gemeinde Oberaudorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ vom 25. Januar 1989, bekannt gemacht am 08. August 1989, wird aufgehoben.
II. Geltungsbereich
Der Plan (Anlage) mit den Grenzen des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ ist Bestandteil dieser Satzung.
III. Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Oberaudorf, den 29.04.2025
gez.
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
Der dazugehörige Lageplan ist Bestandteil der Satzung
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ liegt gemäß Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung –GO- in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) vom 30.04.2025 bis einschließlich 20.05.2025 öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ sowie die Hinweise auf § 215 BauGB im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene
veröffentlicht.
Hinweis auf § 215 BauGB:
Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oberaudorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Oberaudorf, den 29.04.2025
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
![]() |
Stellenanzeige Fachkraft für Elektrotechnik (w/m/d)
- Details
- Kategorie: Stellenangebote
Stellenanzeige Fachkraft für Elektrotechnik (w/m/d)
in Vollzeit (39 Wochenstunden)
Zukunfts-Werkstatt. Für mehr Inklusion
- Details
- Kategorie: Aktuelles
Gemeinsam Zukunft gestalten für ein inklusives Gemeinwesen!
Ein neuer Teilhabeplan für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Rosenheim entsteht. Dazu gibt es ein neues Beteiligungsformat!
Bundesfreiwilligendienst an der Grundschule Oberaudorf gesucht
- Details
- Kategorie: Aktuelles
Bundesfreiwilligendienst? Na klar!
An der Grundschule Oberaudorf!
Pflegestützpunkt Rosenheim - Kurzinformation
- Details
- Kategorie: Aktuelles
Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung – das Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudget
Mit dem neuen PUEG (Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz) werden Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umgesetzt.
Ein wichtiger Bestandteil davon sind die Anpassungen in der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege:
Ab 01.07.2025 wird es einen einheitlichen Gesamtbetrag mit bis € 3.539 pro Jahr geben. Informationen darüber, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und was es bei der Beantragung zu beachten gibt, erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim und seinen Außenstellen.
Haben Sie weitere Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind Sie sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben?
Wir beraten Sie vielfältig und individuell, kostenfrei und neutral.
Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim
Wittelsbacherstraße 38
83022 Rosenheim
Außenstellen im Landkreis:
Wasserburg, Rimsting, Oberaudorf und Feldkirchen-Westerham.
Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter:
Tel.: 08031 392 – 2297
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wirtschaftsberatung LRA Rosenheim
- Details
- Kategorie: Aktuelles
Landratsamt Rosenheim • Wirtschaftsförderung • Wittelsbacherstraße 53 • 83022 Rosenheim • www.landkreis-rosenheim.de
Bundestagswahl 2025
- Details
- Kategorie: Aktuelles
https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/bundestagswahl2025/ergebnisse_gemeinde_09187157.html
Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
- Details
- Kategorie: Aktuelles
Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Bekanntmachung der ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf
- Details
- Kategorie: Aktuelles
Bekanntmachung der
Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf
vom 05.12.2024
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.09.2025 in Kraft.
Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf wird
in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf,
Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf liegt
vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025
öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text der Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.
Oberaudorf, den 05.12.2024
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
kostenfreie Energieberatung / Landratsamt Rosenheim
- Details
- Kategorie: Aktuelles
Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim