Bekanntmachung zu den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Rosenheim zum 01.01.2026.

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Urheberrechtshinweise:

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Die Herausnahme von Daten während der Auslegung der Bodenrichtwerte erfolgt auf eigene Verantwortung und ersetzt keine amtliche Bodenrichtwert-Auskunft.

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Eine amtliche Bodenrichtauskunft ist ausschließlich über die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.