Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 "Östlich des Hoffeldrings" beschlossen. Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen, den Planentwurf gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen. 

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