Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von Art. 6 und 7 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende
Anordnung:
Der Wanderweg zwischen Hocheck – Ramserer Stein und Mühlau wird bis auf Weiteres, vollständig wegen Unterbrechung (umgestürzte Bäume und weggebrochene Wegtrasse) gesperrt.
Die Gefahrenstelle ist abzusichern, die Sperrung des Weges ist an beiden Zugängen deutlich auszuschildern.
Begründung:
Auf die Wegetrasse sind zahlreiche Bäume auf Grund Schneedruck gestürzt. Ebenso ist die Wegtrasse teilweise weggebrochen. Der Weg ist damit nicht mehr durchgängig begehbar. Aus Sicherheitsgründen wird der Weg gesperrt!
Einem Rechtsmittel gegen diese Anordnung wird die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 2 VwGO untersagt.
Oberaudorf, 18.12.2023
Dr. Bernhardt
Erster Bürgermeister