Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von Art. 6 und 7 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende Anordnung:
Der Wanderweg „Langweilsteg“ (Fußweg zwischen den Ortsteilen Grub und Wall) wird bis auf Weiteres, vollständig wegen Unterbrechung (umgestürzte Bäume) gesperrt.
Die Gefahrenstelle ist abzusichern, die Sperrung des Weges ist an beiden Zugängen deutlich auszuschildern.
Begründung:
Auf die Wegetrasse sind Bäume gestürzt. Der Weg ist damit nicht mehr durchgängig begehbar. Aus Sicherheitsgründen wird der Weg gesperrt!
Einem Rechtsmittel gegen diese Anordnung wird die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 2 VwGO untersagt.
Oberaudorf, 19.12.2023
Dr. Bernhardt
Erster Bürgermeister