Bekanntmachung der

Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf

vom 05.12.2024

(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)

 

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.09.2025 in Kraft.

Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf wird

 

in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf,

Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

 

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf liegt

vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025

öffentlich aus.

II.

Darüber hinaus ist der vollständige Text der Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.

Oberaudorf, den 05.12.2024

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister