Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf vom 05.12.2024

(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf wird

in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (Kämmerei I. Stock, Zi.-Nr. 16)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf liegt

vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025

öffentlich aus.

 

II.

Darüber hinaus ist der vollständige Text der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudor im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.

Oberaudorf, den 05.12.2024

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister