Änderung der Gebührensatzung für Bestattungseinrichtungen -

Erhöhung der Bestattungsgebühren und der Grabgebühren für die gemeindlichen Friedhöfe Florianibergfriedhof und Waldfriedhof Niederaudorf

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben musste die Gemeinde im vergangenem Jahr für die Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen ein öffentliches Ausschreibungs-verfahren durchführen, an dem zwei Unternehmen aus der Region teilnahmen. Da die bisher vereinbarten Preise noch aus dem Vertragstand vom 01.01.2019 stammten, wurden bei allen Angeboten erheblich höhere Preise für die ausgeschriebenen Leistungen angegeben.

Aufgrund von Inflation sowie stark gestiegener Lohn- und Lohnnebenkosten sind die Preise für Bestattungsdienstleistungen im Vergleich zur letztmaligen Ausschreibung in einzelnen Positionen bis zu knapp 62 % gestiegen. Auch wegen eines sehr eingeschränkten Anbieterkreises für die Bestattungstätigkeiten auf Friedhöfen fehlt hier ein Wettbewerb, es ist sogar schwierig, überhaupt noch ein Unternehmen zu finden, das Arbeiten im Friedhof ausführt. Der Gemeinderat hat dem Unternehmer mit dem günstigsten Angebot den Zuschlag für die Durchführung der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen erteilt und einen Werkvertrag für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Die vertraglich vereinbarten Preise stellen nun die Grundlage zur Berechnung der Bestattungsgebühren dar.

Eine große Preissteigerung ist leider auch beim Unterhalt für Friedhöfe und Leichenhäuser zu verzeichnen. Auch hier schlagen sich die hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie die hohen Energie- und Materialkosten nieder. Zudem sind auch einige Investitionen in den Friedhöfen zu tätigen. Es müssen u.a. neue Grabstellen für Urnenbestattungen angelegt werden. Deshalb werden auch die Grabgebühren angepasst. Die Gebühr für ein Familiengrab steigt von 60,- € auf 80,- Euro pro Jahr, ein Urnen- oder Einzelgrab kostet statt bisher 40,- Euro ab September 60,- Euro pro Jahr.

Wir dürfen betonen, dass sich die Gemeindeverwaltung bei der Neuberechnung der Bestattungsgebühren streng an den Kostendeckungsgrundsatz gehalten hat. Der Überschuss, der entsteht, wenn von der Gebühreneinnahme die Kosten für den Vertragsunternehmer abgezogen werden, ist jetzt sogar geringer gehalten als zuvor, um den Gebührenzahler möglichst gering zu belasten. Aus diesem Überschuss müssen alle laufenden Kosten gedeckt werden, die der Gemeinde für den Unterhalt der Bestattungseinrichtungen entstehen.

Im Anbetracht, dass die bisherige Gebührenkalkulation von Dienstleistungspreisen aus dem Jahr 2019 ausgegangen ist, dürfen wir deshalb um Verständnis für die notwendige Steigerung der Gebührensätze bitten. Im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau für Bestattungskosten und Grabnutzungsgebühren befinden sich die für die gemeindlichen Friedhöfe von Oberaudorf geltenden Preise insgesamt noch im unteren Bereich.

Oberaudorf, 01.08.2025

 

 

Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister