Der Gemeinderat Oberaudorf hat beschlossen, das Grundstück des ehemaligen Hallen- und Freibades an der Bad-Trißl-Straße als Wohngebiet zu entwickeln und in mehrere Parzellen aufzuteilen. Dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 43 „Am Heimfeld“ erlassen. Im Baugebiet entstehen acht Einzelhäuser, zwölf Doppelhaushälften und fünf Mehrfamilienhäuser, davon eines als Wohnhof.
Fünf Grundstücke für Einzelhäuser und zwölf Grundstücke für Doppelhäuser werden nun an private Eigentümer verkauft.
Die großen Mehrfamilienhäuser sollen nach heutigem Stand im Eigentum der Gemeinde bleiben und mit entsprechender Förderung dem mietpreisreduzierten Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.
Der Grundstücksverkauf kann aus rechtlichen Gründen nicht zu vergünstigten Preisen erfolgen. Die Grundstückspeise je m² orientieren sich an den gültigen Bodenrichtwerten (derzeit 900,-- €, inklusiv Erschließungskosten, zzgl. Maklergebühr). Die Vermarktung erfolgt über das Immobiliencenter der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling.
Die Gemeinde möchte vorrangig der einheimischen Bevölkerung den Grundstückserwerb in diesem sehr ansprechenden Baugebiet ermöglichen. Insbesondere sollen Spekulationen ausgeschlossen und die Errichtung von Zweitwohnungen vermieden werden.
Deshalb wurden für die Grundstücksvergabe Kriterien entwickelt, die an die Verfahren für Einheimischenmodelle angelehnt sind. Durch diese Vorgaben sollen auch städtebauliche Ziele verfolgt werden, die eine Grundstücksnutzung im Sinne einer guten Verträglichkeit im Baugebiet selbst und darüber hinaus für die Allgemeinheit nachhaltig und wertschaffend erzeugen.
Zur Sicherstellung einer transparenten und rechtskonformen Vergabe der Grundstücke hat die Gemeinde Oberaudorf Richtlinien aufgestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß diesen ermessenlenkenden Verwaltungsvorschriften, wobei jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller nur ein Wohnbaugrundstück erhalten kann. Anspruchsbegründend sind diese Vergaberichtlinien nicht.
Bewerbungen für den Grundstückserwerb im Baugebiet „Am Heimfeld“ sind nur möglich, wenn die dafür geltenden Richtlinien sowie die damit verbundenen Vertragsbedingungen akzeptiert und per Unterschrift bestätigt werden.
Die Richtlinien für den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“, und die maßgebenden Planunterlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) öffentlich aus und sind dort auch erhältlich.
Den vollständigen Text der Richtlinie und den Bewerbungsbogen sowie die maßgebenden Planunterlagen, finden Sie hier :![]()
Richtlinien_neu_ab_09.2025_Verkauf_Grundstücke_Baugebiet_Am_Heimfeld.pdf298.16 KB
Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung gerne.
Oberaudorf, den 17.09.2025
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
