Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass  politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

www.landkreis-rosenheim.de

pdf.png20251128_Hundesteuersatzung_Neuerlass_01.01.2026.pdf22.94 KBpdf.png20251128_Bekanntmachung_Hundesteuersatzung_Neuerlass_01.01.2026.pdf1.59 MB

Jedes Kind braucht einen verlässlichen Fürsprecher, der seine Interessen vertritt. Wenn Eltern ausfallen, bestellt das Familiengericht einen Vormund, der die Interessen des Kindes vertritt – bis es selbst Entscheidungen treffen kann oder die Eltern die Verantwortung wieder übernehmen können. Besonders Ehrenamtliche können hier viel bewirken. Eine Koordinierungsstelle im Landkreis Rosenheim fördert dieses Engagement.

Seit einem Jahr unterstützt Rahel Wacker im Kreisjugendamt ehrenamtliche Vormünder und wirbt neue Interessierte. „Die Aufgaben und der Verlauf der Vormundschaft orientieren sich immer am Leben des Kindes. Es gibt ein Paar Aufgaben, die auf jeden Fall kommen werden, aber im Grunde umfasst das Ehrenamt ein Spektrum. Je nach Alter des Kindes, kann die Vormundschaft nur ein paar Monate oder auch mehrere Jahre andauern“, so die Koordinatorin. Weil die Lebensumstände jedes Kindes unterschiedlich sind, ist das Kreisjugedamt auf der Suche nach Ehrenamtlichen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. „Erst wenn es einen Pool an möglichen Vormündern gibt, können wir wirklich nach der passenden Person suchen“, verdeutlicht Wacker.

Ein Vormund entscheidet etwa über die Schulwahl, eine Ausbildung, medizinische Eingriffe oder beantragt Sozialleistungen. Die Bestellung eines Vormunds erfolgt immer durch das Familiengericht – etwa, wenn Eltern versterben oder sich nicht kümmern können. Geeignete Personen, zum Beispiel Mitarbeitende des Jugendamtes, eines Vormundschaftsvereins oder Ehrenamtliche schlägt das Jugendamt vor.

Eine Gesetzesänderung von 2023 stärkt das Ehrenamt und die Rechte der Kinder. Während berufliche Vormünder viele Fälle betreuen, kümmern sich Ehrenamtliche meist nur um ein oder zwei Kinder – und können so eine enge, tragfähige Beziehung aufbauen, die oft über die Volljährigkeit hinausgeht.

Am Donnerstag, den 16. Oktober findet ab 18.30 Uhr ein kostenfreier Info-Abend für alle Interessierten im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53 statt. Anmeldung und Infos unter: www.landkreis-rosenheim.de

Der Gemeinderat Oberaudorf hat beschlossen, das Grundstück des ehemaligen Hallen- und Freibades an der Bad-Trißl-Straße als Wohngebiet zu entwickeln und in mehrere Parzellen aufzuteilen. Dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 43 „Am Heimfeld“ erlassen. Im Baugebiet entstehen acht Einzelhäuser, zwölf Doppelhaushälften und fünf Mehrfamilienhäuser, davon eines als Wohnhof.

Fünf Grundstücke für Einzelhäuser und zwölf Grundstücke für Doppelhäuser werden nun an private Eigentümer verkauft.

Die großen Mehrfamilienhäuser sollen nach heutigem Stand im Eigentum der Gemeinde bleiben und mit entsprechender Förderung dem mietpreisreduzierten Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.

Der Grundstücksverkauf kann aus rechtlichen Gründen nicht zu vergünstigten Preisen erfolgen. Die Grundstückspeise je m² orientieren sich an den gültigen Bodenrichtwerten (derzeit 900,-- €, inklusiv Erschließungskosten, zzgl. Maklergebühr). Die Vermarktung erfolgt über das Immobiliencenter der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling.

 

Die Gemeinde möchte vorrangig der einheimischen Bevölkerung den Grundstückserwerb in diesem sehr ansprechenden Baugebiet ermöglichen. Insbesondere sollen Spekulationen ausgeschlossen und die Errichtung von Zweitwohnungen vermieden werden.

Deshalb wurden für die Grundstücksvergabe Kriterien entwickelt, die an die Verfahren für Einheimischenmodelle angelehnt sind. Durch diese Vorgaben sollen auch städtebauliche Ziele verfolgt werden, die eine Grundstücksnutzung im Sinne einer guten Verträglichkeit im Baugebiet selbst und darüber hinaus für die Allgemeinheit nachhaltig und wertschaffend erzeugen.

Zur Sicherstellung einer transparenten und rechtskonformen Vergabe der Grundstücke hat die Gemeinde Oberaudorf Richtlinien aufgestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß diesen ermessenlenkenden Verwaltungsvorschriften, wobei jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller nur ein Wohnbaugrundstück erhalten kann. Anspruchsbegründend sind diese Vergaberichtlinien nicht.

Bewerbungen für den Grundstückserwerb im Baugebiet „Am Heimfeld“ sind nur möglich, wenn die dafür geltenden Richtlinien sowie die damit verbundenen Vertragsbedingungen akzeptiert und per Unterschrift bestätigt werden.

Die Richtlinien für den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“, und die maßgebenden Planunterlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) öffentlich aus und sind dort auch erhältlich.

Den vollständigen Text der Richtlinie und den Bewerbungsbogen sowie die maßgebenden Planunterlagen, finden Sie hier :pdf.png

Richtlinien_neu_ab_09.2025_Verkauf_Grundstücke_Baugebiet_Am_Heimfeld.pdf298.16 KB

Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung gerne.

 

Oberaudorf, den 17.09.2025

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister