Stellenanzeige Reinigungskraft
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Die Gemeinde Oberaudorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Reinigungskraft (m/w/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Sunden.
Für die Besetzung der Stelle sollten Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Erfahrung in der Raum- und Gebäudepflege sowie sicherer Umgang mit den üblichen Reinigungsmitteln- und Geräten.
- Flexibilität und Einsatzbereitschaft an verschiedenen Einsatzorten, insbesondere in der Grundschule, dem Kindergarten und im Rathaus, auch zu unüblichen Arbeitszeiten.
- Körperliche Belastungsfähigkeit
- Idealerweise den Führerschein der Klasse B
Das bieten wir Ihnen:
- Einen sicheren und langfristigen Arbeitsplatz
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde Oberaudorf
- Den Einsatz in einem engagierten Team, bei gutem Arbeitsklima
- Die Möglichkeit der selbstständigen Zeiteinteilung
- Eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit guten Sozialleistungen, u.a. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung
- Fünf-Tage-Woche und 30 Tage Jahresurlaub
- Angebot zum Fahrradleasing
Zu weiteren Einzelheiten bzw. Auskünften steht Ihnen gerne Herr Seebacher, Tel: 08033/301-15 zur Verfügung.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die Gemeinde Oberaudorf, Personalamt, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder nutzen Sie ganz einfach die Möglichkeit der Online-Bewerbung.
Stellenanzeige/Verwaltungsfachkraft in der Strom‐ und Wasserversorgung (w/m/d)
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Verwaltungsfachkraft in der Strom‐ und Wasserversorgung (w/m/d)
Teilzeit / Vollzeit (30 ‐ 39 Stunden / Woche)
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir Sie!
7. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“
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Bekanntmachung der
7. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf vom 01.09.2020
-Kindertagesstättengebührensatzung-
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2025 die Satzung zur 7. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf beschlossen. Diese tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
§ 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
Für die Beschaffung von Spielmaterial zum laufenden Verbrauch wird für jedes angemeldete Kind ein monatlicher Pauschalbetrag von 10,-- € erhoben.
Die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO) und liegt in der Zeit vom 30.10.2025 bis einschließlich 18.11.2025 öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text der Satzung zur 7. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.
Oberaudorf, den 29.10.2025
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
11.25__Kitagebührensatzung_durchgeschriebene_Fassung_Rechtsstand_01012026.pdf384.04 KB
Einladung zur Bürgerversammlung am 13.11.2025
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Einladung zur Bürgerversammlung
Datum: Donnerstag, 13. November 2025
Uhrzeit: 19:00 Uhr
Ort: Kursaal, Haus des Gastes, Kufsteiner Str. 4
Gesucht: Ehrenamtliche Vormünder für Kinder und Jugendliche
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Jedes Kind braucht einen verlässlichen Fürsprecher, der seine Interessen vertritt. Wenn Eltern ausfallen, bestellt das Familiengericht einen Vormund, der die Interessen des Kindes vertritt – bis es selbst Entscheidungen treffen kann oder die Eltern die Verantwortung wieder übernehmen können. Besonders Ehrenamtliche können hier viel bewirken. Eine Koordinierungsstelle im Landkreis Rosenheim fördert dieses Engagement.
Seit einem Jahr unterstützt Rahel Wacker im Kreisjugendamt ehrenamtliche Vormünder und wirbt neue Interessierte. „Die Aufgaben und der Verlauf der Vormundschaft orientieren sich immer am Leben des Kindes. Es gibt ein Paar Aufgaben, die auf jeden Fall kommen werden, aber im Grunde umfasst das Ehrenamt ein Spektrum. Je nach Alter des Kindes, kann die Vormundschaft nur ein paar Monate oder auch mehrere Jahre andauern“, so die Koordinatorin. Weil die Lebensumstände jedes Kindes unterschiedlich sind, ist das Kreisjugedamt auf der Suche nach Ehrenamtlichen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. „Erst wenn es einen Pool an möglichen Vormündern gibt, können wir wirklich nach der passenden Person suchen“, verdeutlicht Wacker.
Ein Vormund entscheidet etwa über die Schulwahl, eine Ausbildung, medizinische Eingriffe oder beantragt Sozialleistungen. Die Bestellung eines Vormunds erfolgt immer durch das Familiengericht – etwa, wenn Eltern versterben oder sich nicht kümmern können. Geeignete Personen, zum Beispiel Mitarbeitende des Jugendamtes, eines Vormundschaftsvereins oder Ehrenamtliche schlägt das Jugendamt vor.
Eine Gesetzesänderung von 2023 stärkt das Ehrenamt und die Rechte der Kinder. Während berufliche Vormünder viele Fälle betreuen, kümmern sich Ehrenamtliche meist nur um ein oder zwei Kinder – und können so eine enge, tragfähige Beziehung aufbauen, die oft über die Volljährigkeit hinausgeht.
Am Donnerstag, den 16. Oktober findet ab 18.30 Uhr ein kostenfreier Info-Abend für alle Interessierten im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53 statt. Anmeldung und Infos unter: www.landkreis-rosenheim.de
