Leistungsanpassungen der Pflegeversicherung – das Verhinderungs- und  Kurzzeitpflegebudget 

Mit dem neuen PUEG (Pflegeunterstützungs- und Pflegeentlastungsgesetz) werden  Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umgesetzt.  

Ein wichtiger Bestandteil davon sind die Anpassungen in der Verhinderungs- und  Kurzzeitpflege: 

Ab 01.07.2025 wird es einen einheitlichen Gesamtbetrag mit bis € 3.539 pro Jahr geben. Informationen darüber, wie sich dieser Betrag zusammensetzt und was es bei der  Beantragung zu beachten gibt, erhalten Sie im Pflegestützpunkt Rosenheim und seinen  Außenstellen. 

Haben Sie weitere Fragen zum Pflegegrad, zur Versorgung Ihrer Angehörigen oder sind Sie sich nicht sicher, alle Leistungen beantragt zu haben?  

Wir beraten Sie vielfältig und individuell, kostenfrei und neutral.  

Pflegestützpunkt für Stadt und Landkreis Rosenheim 
Wittelsbacherstraße 38  

83022 Rosenheim  

Außenstellen im Landkreis:    

Wasserburg, Rimsting, Oberaudorf und Feldkirchen-Westerham.  

Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung unter: 
Tel.: 08031 392 – 2297  

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!   

Landratsamt Rosenheim • Wirtschaftsförderung • Wittelsbacherstraße 53 • 83022 Rosenheim • www.landkreis-rosenheim.de

https://wahlen.landkreis-rosenheim.de/bundestagswahl2025/ergebnisse_gemeinde_09187157.html

Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung

 

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Bekanntmachung der

Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf

vom 05.12.2024

(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)

 

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.09.2025 in Kraft.

Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf wird

 

in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf,

Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

 

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf liegt

vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025

öffentlich aus.

II.

Darüber hinaus ist der vollständige Text der Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.

Oberaudorf, den 05.12.2024

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister