Bekanntmachung über die Durchführung des Verkaufs von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“
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Der Gemeinderat Oberaudorf hat beschlossen, das Grundstück des ehemaligen Hallen- und Freibades an der Bad-Trißl-Straße als Wohngebiet zu entwickeln und in mehrere Parzellen aufzuteilen. Dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 43 „Am Heimfeld“ erlassen. Im Baugebiet entstehen acht Einzelhäuser, zwölf Doppelhaushälften und fünf Mehrfamilienhäuser, davon eines als Wohnhof.
Fünf Grundstücke für Einzelhäuser und zwölf Grundstücke für Doppelhäuser werden nun an private Eigentümer verkauft.
Die großen Mehrfamilienhäuser sollen nach heutigem Stand im Eigentum der Gemeinde bleiben und mit entsprechender Förderung dem mietpreisreduzierten Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.
Der Grundstücksverkauf kann aus rechtlichen Gründen nicht zu vergünstigten Preisen erfolgen. Die Grundstückspeise je m² orientieren sich an den gültigen Bodenrichtwerten (derzeit 900,-- €, inklusiv Erschließungskosten, zzgl. Maklergebühr). Die Vermarktung erfolgt über das Immobiliencenter der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling.
Die Gemeinde möchte vorrangig der einheimischen Bevölkerung den Grundstückserwerb in diesem sehr ansprechenden Baugebiet ermöglichen. Insbesondere sollen Spekulationen ausgeschlossen und die Errichtung von Zweitwohnungen vermieden werden.
Deshalb wurden für die Grundstücksvergabe Kriterien entwickelt, die an die Verfahren für Einheimischenmodelle angelehnt sind. Durch diese Vorgaben sollen auch städtebauliche Ziele verfolgt werden, die eine Grundstücksnutzung im Sinne einer guten Verträglichkeit im Baugebiet selbst und darüber hinaus für die Allgemeinheit nachhaltig und wertschaffend erzeugen.
Zur Sicherstellung einer transparenten und rechtskonformen Vergabe der Grundstücke hat die Gemeinde Oberaudorf Richtlinien aufgestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß diesen ermessenlenkenden Verwaltungsvorschriften, wobei jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller nur ein Wohnbaugrundstück erhalten kann. Anspruchsbegründend sind diese Vergaberichtlinien nicht.
Bewerbungen für den Grundstückserwerb im Baugebiet „Am Heimfeld“ sind nur möglich, wenn die dafür geltenden Richtlinien sowie die damit verbundenen Vertragsbedingungen akzeptiert und per Unterschrift bestätigt werden.
Die Richtlinien für den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“, und die maßgebenden Planunterlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) öffentlich aus und sind dort auch erhältlich.
Den vollständigen Text der Richtlinie und den Bewerbungsbogen sowie die maßgebenden Planunterlagen, finden Sie hier :![]()
Richtlinien_neu_ab_09.2025_Verkauf_Grundstücke_Baugebiet_Am_Heimfeld.pdf298.16 KB
Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung gerne.
Oberaudorf, den 17.09.2025
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
LEADER Förderprojekt interaktiver Themenweg Auerbach in Oberaudorf
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Oberaudorf ist ein von Tourismus geprägter Ort und ist als Raum mit besonderem Handlungsbedarf klassifiziert. Der touristische Sektor ist eine tragende Säule unseres Dorfes. Hintergrund des Projektes ist die geschichtliche Bedeutung des Auerbachs als Gewässer, seine Tier- und Pflanzenwelt sowie Entstehungs- und Nutzungsgeschichte für den Ort Oberaudorf. Dieses Wissen um die geschichtliche Bedeutung sowie das Ökosystem sind im Moment nicht breitenwirksam dargestellt und der Öffentlichkeit wie auch den Touristen am Standort nicht augenscheinlich.
Es besteht bereits ein Wanderweg entlang des Auerbaches, der sowohl bei Touristen als auch Einheimischen beliebt ist, der aber mehr als Verbindungsweg wahrgenommen wird. Die Besonderheit des umgebenden Ökosystems und die Historie des Standorts verbleiben momentan im Dunklen. Diese Information können dem Interessierten heute nur durch die von der Tourist-Information Oberaudorf angebotenen Wanderungen „Faszination Auerbach und Inn“, „Natur-Heilkundliche Kräuterwanderung" und „Wanderung zum Ursprung des Auerbach“ vermittelt werden. Es gibt keine schriftlichen Aufzeichnungen oder Informationstafeln und wenig Literatur. Daher soll ein attraktives (Familien)angebot entstehen, welches die Besucher entlang des Baches spielerisch und informativ begleitet. Ein Angebot für Jung und Alt, für Einheimische, Gäste sowie Schulklassen aus der Region. Durch einen Mix an interaktiven (Spiel-)Stationen soll das Erlebnis und v.a. der lnformationsgehalt für die Besucher erheblich aufgewertet werden. Das Konzept dient als Basis nachhaltiger Entwicklung sowie Wissenstransfer zu den Themen u.a. historischer Schiffbau, Handwerk, Fauna, Flora, Heilbad, Hochwasser, Ökosystem und Klimawandel.
Entlang des Auerbachs soll ein interaktiver Themenweg (Länge 4 km) nach den Vorgaben des vorhandenen Konzeptes mit 14 Stationen plus Tatzlwurm Suchspiel (Rätselrallye, 10 konturgeschnittene Silhouetten entlang des Weges) entstehen. Die Umsetzungsarbeiten sollen bis Ende 2025 abgeschlossen sein.
Das Projekt wird gefördert durch den Freistaat Bayern: es handelt sich um ein im Rahmen des GAP-Strategieplans Deutschland 2023-2027 gefördertes Projekt des Freistaats Bayern.
Änderung der Gebührensatzung für Bestattungseinrichtungen
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Änderung der Gebührensatzung für Bestattungseinrichtungen -
Erhöhung der Bestattungsgebühren und der Grabgebühren für die gemeindlichen Friedhöfe Florianibergfriedhof und Waldfriedhof Niederaudorf
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben musste die Gemeinde im vergangenem Jahr für die Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen ein öffentliches Ausschreibungs-verfahren durchführen, an dem zwei Unternehmen aus der Region teilnahmen. Da die bisher vereinbarten Preise noch aus dem Vertragstand vom 01.01.2019 stammten, wurden bei allen Angeboten erheblich höhere Preise für die ausgeschriebenen Leistungen angegeben.
Aufgrund von Inflation sowie stark gestiegener Lohn- und Lohnnebenkosten sind die Preise für Bestattungsdienstleistungen im Vergleich zur letztmaligen Ausschreibung in einzelnen Positionen bis zu knapp 62 % gestiegen. Auch wegen eines sehr eingeschränkten Anbieterkreises für die Bestattungstätigkeiten auf Friedhöfen fehlt hier ein Wettbewerb, es ist sogar schwierig, überhaupt noch ein Unternehmen zu finden, das Arbeiten im Friedhof ausführt. Der Gemeinderat hat dem Unternehmer mit dem günstigsten Angebot den Zuschlag für die Durchführung der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen erteilt und einen Werkvertrag für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Die vertraglich vereinbarten Preise stellen nun die Grundlage zur Berechnung der Bestattungsgebühren dar.
Eine große Preissteigerung ist leider auch beim Unterhalt für Friedhöfe und Leichenhäuser zu verzeichnen. Auch hier schlagen sich die hohen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie die hohen Energie- und Materialkosten nieder. Zudem sind auch einige Investitionen in den Friedhöfen zu tätigen. Es müssen u.a. neue Grabstellen für Urnenbestattungen angelegt werden. Deshalb werden auch die Grabgebühren angepasst. Die Gebühr für ein Familiengrab steigt von 60,- € auf 80,- Euro pro Jahr, ein Urnen- oder Einzelgrab kostet statt bisher 40,- Euro ab September 60,- Euro pro Jahr.
Wir dürfen betonen, dass sich die Gemeindeverwaltung bei der Neuberechnung der Bestattungsgebühren streng an den Kostendeckungsgrundsatz gehalten hat. Der Überschuss, der entsteht, wenn von der Gebühreneinnahme die Kosten für den Vertragsunternehmer abgezogen werden, ist jetzt sogar geringer gehalten als zuvor, um den Gebührenzahler möglichst gering zu belasten. Aus diesem Überschuss müssen alle laufenden Kosten gedeckt werden, die der Gemeinde für den Unterhalt der Bestattungseinrichtungen entstehen.
Im Anbetracht, dass die bisherige Gebührenkalkulation von Dienstleistungspreisen aus dem Jahr 2019 ausgegangen ist, dürfen wir deshalb um Verständnis für die notwendige Steigerung der Gebührensätze bitten. Im Vergleich zum allgemeinen Preisniveau für Bestattungskosten und Grabnutzungsgebühren befinden sich die für die gemeindlichen Friedhöfe von Oberaudorf geltenden Preise insgesamt noch im unteren Bereich.
Oberaudorf, 01.08.2025
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
Digitales Passfoto - Neue Regelung ab 01.08.2025
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Mikrozensus 2025: 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger müssen bis Jahresende noch mitmachen
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Mikrozensus als kleine Volkszählung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Diese jährliche Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Seit Anfang des Jahres haben rund 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Etwa die Hälfte von ihnen antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme am Mikrozensus tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Bis zum Jahresende werden noch einmal etwa 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personenauskunftspflichtig.
