Ermäßigung der Abfallgebühren bei besonderen Härtefällen
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- Kategorie: Behördliches & Amtliches
Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:
- Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
- Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.