Bekanntmachung der

7. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf vom 01.09.2020

-Kindertagesstättengebührensatzung-

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2025 die Satzung zur 7. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf beschlossen. Diese tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

 

§ 5 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

Für die Beschaffung von Spielmaterial zum laufenden Verbrauch wird für jedes angemeldete Kind ein monatlicher Pauschalbetrag von 10,-- € erhoben.

Die Satzung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO) und liegt in der Zeit vom 30.10.2025 bis einschließlich 18.11.2025 öffentlich aus.

II.

Darüber hinaus ist der vollständige Text der Satzung zur 7. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätte „Schatztruhe“ der Gemeinde Oberaudorf im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.

Oberaudorf, den 29.10.2025

 

Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister

 

 

pdf.png11.25__Kitagebührensatzung_durchgeschriebene_Fassung_Rechtsstand_01012026.pdf384.04 KB

pdf.png7._Änderungssatzung_vom_28.10.2025_der_Kindertagesstättengebührensatzung_der_Gemeinde_Ober.pdf173.42 KB